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Winterlager mit oder ohne Mast: was ist besser für Rigg und Polizze?
Kurze Antwort
Ob der Mast im Winterlager stehen bleibt oder gelegt wird, hängt vor allem von Lagerplatz, Sturm und Riggprüfung ab. Für die Polizze zählt, dass das Boot sicher steht und das Rigg ordentlich verwahrt ist, so wie Lagervertrag und Bedingungen es verlangen.
Wenn im Herbst am Attersee, am Wolfgangsee oder an der Alten Donau die Boote an Land kommen, stellt sich auf jedem Lagerplatz dieselbe Frage, was besser ist: Winterlager mit oder ohne Mast? Bleibt der Mast stehen, spart das Kranzeit, und das Rigg muss im Frühjahr nicht neu eingestellt werden. Wird er gelegt, lässt sich das Rigg am Boden in Ruhe prüfen, und das Boot bietet dem Wind weniger Fläche. In der Halle ist die Frage meist entschieden, weil dort kaum ein Boot mit stehendem Mast Platz findet. Im Freien entscheidet der Eigner, oft mit dem Lagerbetrieb gemeinsam.
Ein stehender Mast wirkt bei Föhnsturm oder Westwetter wie ein Hebel. Das Boot steht auf einem Lagerbock oder Stützen, und eine kräftige Bö kann es samt Bock umwerfen; fällt es auf das Nachbarboot, gibt es gleich zwei Schäden. Entscheidend sind ein tragfähiger Bock, richtig gesetzte Stützen und fester Untergrund. Ein gelegter Mast hat andere Risiken: Er kann beim Kranen beschädigt werden, im Mastenlager unter fremden Masten liegen oder Beschläge verlieren. Ob die Kaskopolizze einen Sturmschaden im Winterlager trägt, hängt am Vertrag; eine reine Saisonpolizze bietet im Winter in aller Regel keinen Schutz.
Besser als jede Grundsatzentscheidung ist Sorgfalt, für Rigg und Polizze gleichermaßen. Bleibt der Mast stehen, nehmen Sie Segel, Lazy Bag und Persenning ab, binden Sie die Fallen vom Mast weg und lassen Sie Bock und Stützen nach jedem Sturm kontrollieren. Wird er gelegt, lagern Sie ihn auf genügend Auflagen, polstern Sie Saling und Beschläge und kennzeichnen Sie Ihre Teile. Nutzen Sie den Winter für eine Riggprüfung mit Protokoll, das hilft bei einem späteren Schaden mehr als jede Erinnerung. Lesen Sie den Lagervertrag: Er regelt, wer für Kran, Bock und Mastenlager haftet.
Zum Merken
Mast steht
weniger Kranarbeit, aber mehr Hebel im Sturm
Mast liegt
Rigg prüfbar, aber Risiko beim Kranen und im Mastenlager
Wichtiger als die Entscheidung ist, wie sorgfältig Bock, Stützen und Rigg versorgt sind.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist ein Sturmschaden im Winterlager mit stehendem Mast versichert?
Das hängt an der Polizze. Eine Kaskopolizze mit Schutz im Winterlager trägt Sturmschäden in aller Regel, wenn das Boot ordentlich gelagert war. Eine reine Saisonpolizze bietet im Winter meist keinen Schutz.
Wer haftet, wenn das Boot vom Lagerbock kippt?
Hat der Lagerbetrieb das Boot aufgebockt, kommt je nach Lagervertrag seine Haftung in Betracht. Sonst ist für das eigene Boot die Kasko zuständig, für Schäden am Nachbarboot die Haftpflicht.
Sollte ich den Mast zur Riggprüfung legen?
Für eine gründliche Prüfung von Wanten, Stagen und Beschlägen ist der gelegte Mast am einfachsten. Lassen Sie das Ergebnis protokollieren, es dient bei einem späteren Schaden als Nachweis.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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