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Ich bin mit dem Gutachten nicht einverstanden: was jetzt?
Kurze Antwort
Wenn zwei Gutachten auseinandergehen, muss nicht sofort ein Gericht entscheiden. Die Polizze kennt dafür das Sachverständigenverfahren, und genutzt wird es erstaunlich selten.
Der häufigste Streit nach einem Bootsschaden ist keiner über das Ob, sondern über das Wie viel. Der Versicherer schickt einen Sachverständigen, die Werft am Bodensee, an der Donau oder am Wörthersee rechnet anders, und beide Seiten haben nachvollziehbare Gründe. Zwischen den beiden Zahlen liegen bei einem größeren Rumpfschaden rasch mehrere Monatsgehälter. Für genau diese Lage gibt es ein eingespieltes Verfahren, das in den meisten Bedingungswerken steht und das die wenigsten Eigner kennen.
Im Sachverständigenverfahren benennt jede Seite einen eigenen Sachverständigen. Die beiden verständigen sich, oder sie bestellen vorab einen Obmann, der bei Uneinigkeit entscheidet, und zwar nur innerhalb der Spanne der beiden Gutachten. Das Ergebnis bindet beide Seiten, solange es nicht offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht. Der Gewinn liegt in Tempo und Kosten: Wochen statt Jahren, und ein Bruchteil dessen, was ein Verfahren bei Gericht verschlingt.
Zwei Dinge sollten Sie vorher wissen. Erstens die Kosten: Wer den eigenen Sachverständigen zahlt und wie der Obmann aufgeteilt wird, steht in Ihren Bedingungen und ist von Haus zu Haus verschieden, häufig nach dem Verhältnis des Obsiegens. Zweitens die Reichweite: Geklärt werden Tatsachen, also Höhe, Ursache und Umfang des Schadens. Ob überhaupt Deckung besteht, ist eine Rechtsfrage und bleibt dem Gericht oder der Beschwerdestelle vorbehalten. Wer beides sauber trennt, spart sich einen Umweg und viel Zeit.
Zum Merken
Zwei Gutachten
kommen zu verschiedenen Summen
Kein Gericht
muss darüber entscheiden
Das Sachverständigenverfahren ist der dritte Stuhl am Tisch. Es steht in fast jeder Polizze und wird fast nie benutzt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten der Sachverständigen?
In der Regel trägt jede Seite den eigenen Sachverständigen, die Kosten des Obmanns werden geteilt, oft nach dem Verhältnis des Obsiegens. Der genaue Schlüssel steht in Ihren Bedingungen und gehört vor dem Start gelesen.
Verliere ich damit den Weg zum Gericht?
Nein. Über Rechtsfragen entscheidet weiterhin das Gericht, und auch eine Feststellung, die offenbar erheblich danebenliegt, lässt sich angreifen. Das Verfahren nimmt Ihnen nichts, es nimmt nur den Streit über Zahlen vorweg.
Kann ich einfach selbst ein zweites Gutachten beauftragen?
Das können Sie jederzeit, es bindet den Versicherer aber nicht. Erst das vereinbarte Verfahren macht aus zwei Meinungen eine verbindliche Feststellung. Die Kosten eines Privatgutachtens trägt zunächst, wer es bestellt hat.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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