Startseite / Themen / Schaden & Risiko
Gasanlage an Bord: Überprüfung, Gaswarner und was im Schaden zählt
Kurze Antwort
Ob am Attersee oder in der kroatischen Bucht: Mit Gas kochen ist an Bord praktisch, aber Propan sinkt in die Bilge, und ein Funke reicht. Prüfung durch einen Fachbetrieb, Gaswarner und zugedrehtes Ventil schützen Sie und belegen im Schaden Ihre Sorgfalt.
Auf vielen Segelyachten und Motorbooten wird mit Flüssiggas gekocht, auf manchen auch geheizt, sei es im Hafen am Attersee oder in einer Bucht in Dalmatien. Wie heimtückisch das ist, merken viele erst spät. Propan und Butan sind schwerer als Luft. Entweicht Gas aus einer lockeren Verschraubung, einem spröden Schlauch oder einem nicht ganz geschlossenen Brenner, fließt es nach unten in Bilge und Hohlräume unter den Bodenbrettern. Ein Funke vom Kühlschrank, von der Bilgepumpe oder vom Anlasser genügt dann, und die Explosion hebt Deck und Aufbau ab.
Welche Vorgaben für Ihre Gasanlage an Bord gelten, hängt davon ab, wo das Boot liegt und unter welcher Flagge es fährt. Verlassen Sie sich darauf nicht allein. Lassen Sie die Anlage regelmäßig durch einen befugten Fachbetrieb überprüfen, üblich ist ein Abstand von etwa zwei Jahren. Viele Marinas, auch an der Adria, und manche Länder wollen einen Nachweis sehen, und Charterfirmen lassen ihre Flotten ohnehin laufend kontrollieren. Die Prüfbescheinigung bleibt an Bord, eine Kopie legen Sie zu Hause zu den Unterlagen Ihrer Polizze.
Zwischen zwei Prüfungen tragen Sie die Verantwortung selbst. Drehen Sie das Flaschenventil nach jedem Kochen zu und immer dann, wenn Sie das Boot verlassen. Ein Gaswarner gehört knapp über den Boden, dorthin, wo sich Gas sammeln würde. Schläuche wechseln Sie nach dem aufgedruckten Datum, auch wenn sie noch tadellos wirken, und die Lenzöffnung des Gaskastens bleibt frei. Riecht es nach Gas: keinen Schalter betätigen, Motor aus lassen, Luken auf, Ventil zu und von Hand lenzen. Brand und Explosion sind bei NAMMERT in allen Kaskotarifen versichert, auch im Basis, Ziffer A.3.1.3. Wer den Schaden grob fahrlässig herbeiführt, etwa mit einer erkennbar defekten Anlage, muss mit einer Kürzung rechnen; im Basis Plus verzichten wir darauf bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme, Ziffer A-7. Im Premium sind zusätzlich Sengschäden an Polstern und Mobiliar versichert, Ziffer A.3.1.3. Eine aktuelle Prüfbescheinigung ist im Schaden Ihr bester Beleg.
Zum Merken
Gas daheim
steigt und zieht ab
Gas auf dem Boot
sinkt in die Bilge
Topf vom Herd, Ventil zu.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich die Gasanlage auf meinem Boot prüfen lassen?
Das hängt von Liegeplatz, Revier und Flagge ab. Viele Marinas, auch in Kroatien, verlangen einen Nachweis. Ratsam ist eine Prüfung durch einen befugten Fachbetrieb etwa alle zwei Jahre.
Wo montiere ich den Gaswarner?
Knapp über dem Boden, nahe beim Herd und bei der Bilge. Propan und Butan sind schwerer als Luft und sammeln sich ganz unten im Rumpf.
Ersetzt die Polizze den Schaden nach einer Gasexplosion?
In den meisten Kaskotarifen sind Brand und Explosion mitversichert, bei NAMMERT in allen. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa einer erkennbar defekten Anlage, kann die Leistung gekürzt werden.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
Passender Schutz
Weitere Themen
Schaden & Risiko, 83 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
War das hilfreich?