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Mit Kindern am Boot: sicher unterwegs als Familie
Ob Attersee, Wörthersee oder Adria: Mit Kindern und Enkeln unterwegs zu sein, macht am meisten Freude, wenn vorher alles geklärt ist. Welche Weste passt, welche Regeln gelten an Bord, wer schaut auf die Kleinen, wer darf ans Steuer und wer ist versichert, wenn etwas passiert. Hier finden Sie unsere Tipps der Reihe nach, als Familie zum Durchgehen, mit einer Liste zum Ausdrucken am Schluss.
Kinder am Boot: Weste, Netz und klare Regeln
Eine Rettungsweste schützt ein Kind nur, wenn sie zum Körpergewicht passt und einen Schrittgurt hat. Fehlt der Gurt, schiebt der Auftrieb die Weste im Wasser nach oben, und Mund und Nase kommen nicht mehr sicher frei. Kaufen Sie deshalb nach Gewicht, nicht nach Alter. Welche Auftriebsklasse für Ihr Kind und Ihr Gewässer passt, ermittelt der Rettungswesten-Finder.
Vor der Saison gehört jede Kinderweste auf den Prüfstand. Anziehen, alle Gurte schließen, das Kind an den Schultern sanft hochheben: Bleibt das Kinn frei und rutscht die Weste nicht über die Ohren, passt sie noch. Sonst ist heuer eine neue fällig.
Sieben Regeln für Familien an Bord
Weste an, sobald abgelegt wird
Feste Regeln sind leichter durchzuhalten als tägliche Diskussionen. Kleine Kinder tragen die Weste auch am Steg und im Hafen.
Relingsnetz montieren
Das Netz zwischen Deck und Reling hält Kleinkinder, Spielsachen und den Hund an Bord. Die Weste ersetzt es nicht, aber es verhindert viele Stürze am Rand.
Eine Person schaut nur auf die Kinder
Wer steuert oder die Leinen bedient, hat keine Hand frei. Darum vor dem Ablegen festlegen, welcher Erwachsene für die Kinder zuständig ist. Beim An- und Ablegen haben die Kinder einen fixen Platz.
Einweisung für die Kleinen
Erklären Sie kindgerecht, wo man sich anhält, wo man bei Manövern sitzt und was bei Mann über Bord zu tun ist. Größere Kinder übernehmen gerne eine Aufgabe, etwa Ausschau halten oder Fender halten.
Sonnenschutz und genug trinken
Am Wasser brennt die Sonne doppelt, weil die Oberfläche spiegelt. Kappe, Sonnenbrille, ein Leiberl mit Ärmeln und Sonnencreme gehören dazu, ebenso Wasser in Griffweite und regelmäßige Trinkpausen.
Seekrankheit ernst nehmen
Blass, müde, auffallend ruhig: So kündigt sie sich bei Kindern oft an. Hilfreich sind frische Luft, ein Platz in der Bootsmitte und der Blick in die Ferne. Unter Deck lesen oder spielen macht es meist schlimmer. Medikamente für Kinder nur nach Rücksprache mit Ärztin, Arzt oder Apotheke.
Lieber kürzere Strecken
Planen Sie Etappen mit Reserve und eine Bucht oder einen Hafen zum Ausweichen. Eine Badepause oder eine Jause am Steg bringt mehr gute Laune als eine Stunde zusätzliche Fahrt.
Jugendliche am Steuer: Was in Österreich gilt
Junge Leute wollen selbst ans Steuer, und mit einem erfahrenen Erwachsenen daneben lernen sie schnell. Was erlaubt ist, hängt vom Boot und vom Gewässer ab. Die Regeln Ihres Gewässers gehen immer vor. Wichtige Grenzen, jeweils mit Fundstelle:
Unter 4,4 kW ohne Patent
Wer ein Motorboot für Sport und Freizeit mit weniger als 4,4 kW Antriebsleistung führt, braucht in Österreich kein Befähigungszeugnis, egal ob Elektro oder Verbrenner. Ab 4,4 kW ist das Schiffsführerpatent vorgeschrieben.[1]
Die Umrechnung von PS in kW erledigt PS, kW und Führerschein.
Was das für Ihre Polizze bedeutet
Die Kasko von NAMMERT ersetzt keine Schäden, die entstehen, weil eine nicht qualifizierte Person das Boot ohne den amtlich vorgeschriebenen Führerschein lenkt (Basis A-5.2 b, Basis Plus und Premium A-6.2 b). In der Haftpflicht sind Sie verpflichtet, darauf zu achten, dass nur fährt, wer das Boot mit Ihrem Wissen und Wollen benutzen darf und die erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt (A-5).
Kurz gesagt: Kinder und Jugendliche ans Steuer nur dort, wo es das Gewässer erlaubt, und immer mit Ihnen gleich daneben.
Wer ist versichert, wenn sich ein Kind verletzt?
Ein Kind rutscht am nassen Deck aus, stößt sich am Niedergang oder klemmt die Finger beim Anlegen. Meist ist niemand schuld, und dann bleibt nur die Unfallversicherung. Die gesetzliche Schülerunfallversicherung deckt Schule, Schulveranstaltungen und den Schulweg, den privaten Ausflug am Boot aber nicht.
Wenn Sie zu Ihrem Boot die Wassersport-Unfallversicherung von NAMMERT haben, entscheidet der Tarif, wer versicherte Person ist. Geregelt ist das jeweils in A-1.1 der Bedingungen:
| Tarif | Wer ist versichert | Versicherungssumme |
|---|---|---|
| Basis | ausschließlich Sie als Eigner | steht Ihnen allein zu |
| Basis Plus | Sie und Ihre Familienmitglieder ersten Grades, das sind Ihre Kinder und Ihre Eltern | geteilt durch die Zahl der Personen im Boot |
| Premium | Sie und alle berechtigten Insassen wie Skipper, Crew und Gäste, also auch Enkel und Freunde Ihrer Kinder | geteilt durch die Zahl der Personen im Boot |
Bei Basis Plus und Premium wird die Versicherungssumme im Schadenfall durch alle Personen geteilt, die zum Zeitpunkt des Unfalls im Boot sind, und jede ist mit ihrem Anteil versichert. Fahren Sie oft mit großer Besetzung, rechnen Sie das einmal durch. Mehr dazu auf der Themenseite Kinder und Enkel an Bord.
Rechenbeispiel: Anteil je Person
Jede Person ist mit 25.000 € versichert.
Ein Beispiel zum Durchrechnen. Ihre tatsächliche Summe steht in Ihrer Polizze und in mein NAMMERT.
Wann die Haftpflicht einspringt
Die Haftpflicht ist zuständig, wenn ein Dritter zu Schaden kommt und Sie dafür haften. Etwa wenn die Freundin Ihrer Tochter mitfährt und sich verletzt, weil beim Anlegen eine Leine falsch belegt war. Ihre Eltern können dann Ansprüche gegen Sie stellen, und der Versicherer prüft diese.
Nicht versichert sind Ansprüche Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben (A-6.2.5). Zu den Angehörigen zählen dort unter anderem Ehepartner, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister. Für die eigenen Kinder ist darum die Unfallversicherung der passende Schutz. Bei Basis Plus und Premium ist außerdem die persönliche Haftpflicht des Schiffers mitversichert, also jener Person, die das Boot als Schiffer führt (A-1.5).
Urlaub und Charter mit Kindern
Beim Charterurlaub mit Kindern gehört die Ausrüstung schon in die Buchung. Bestellen Sie Kinderwesten in der richtigen Gewichtsklasse und ein Relingsnetz ausdrücklich bei der Charterbasis und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Am sichersten sind die eigenen Westen, die das Kind schon kennt.
Ihre Haftpflicht von NAMMERT fährt mit: Alle drei Haftpflichttarife versichern Ihre Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines privat gemieteten oder gecharterten Bootes, die Skipperhaftpflicht (A-1.2). Der Chartervertrag muss auf Ihren Namen lauten, und die Nutzung darf 30 Tage nicht übersteigen. Schäden an der Charteryacht selbst sind darüber nicht gedeckt.
Stellen Sie die Papiere rechtzeitig zusammen: Patent, Chartervertrag, Versicherungsnachweis und die Ausweise der Kinder. Was im jeweiligen Land an Bord sein muss, steht in der Bordpapiere-Checkliste. Wie man die Aufgaben an Bord aufteilt, lesen Sie unter Charter mit Kindern.
Was Familien prüfen sollten
Am besten einmal im Jahr vor der ersten Ausfahrt durchgehen. Erledigtes abhaken oder die Liste ausdrucken und an den Kühlschrank hängen.
Fragen zu Ihrer Polizze? Rufen Sie uns an unter +49 3375 29 12 77, oder sehen Sie Ihre Unterlagen in mein NAMMERT ein.
Häufige Fragen
Darf mein Kind in Österreich ein Motorboot lenken?
Für Motorboote unter 4,4 kW Antriebsleistung verlangt das Schifffahrtsgesetz kein Befähigungszeugnis. Ab 4,4 kW braucht, wer das Boot führt, das Schiffsführerpatent. Zusätzlich gelten die Vorschriften des jeweiligen Sees, etwa am Bodensee oder an den Salzkammergutseen.
Sind die Freunde meiner Kinder in der Unfallversicherung?
Bei NAMMERT nur im Tarif Premium, wo alle berechtigten Insassen versichert sind. Basis Plus umfasst Sie und Ihre Familienmitglieder ersten Grades. Passiert der Unfall durch einen Fehler, für den Sie haften, kann zusätzlich die Haftpflicht leisten.
Was ist mit den Enkeln?
Enkel sind Verwandte zweiten Grades. In der Wassersport-Unfallversicherung von NAMMERT sind sie daher erst im Tarif Premium als berechtigte Insassen versichert.
Bin ich beim Chartern im Urlaub haftpflichtversichert?
Ja, über die Skipperhaftpflicht in allen drei Haftpflichttarifen (A-1.2), wenn Sie privat chartern, der Vertrag auf Ihren Namen lautet und die Charter höchstens 30 Tage dauert. Schäden an der gecharterten Yacht selbst sind nicht gedeckt.
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Rettungswesten-Finder Kinder und Enkel an Bord Charter mit Kindern Bordpapiere-Checkliste Bootsversicherung in Österreich
Quellen
Gesetzliche Grenzen nach dem Stand der Vorschriften im Oktober 2026. Angaben zur Deckung nach den Versicherungsbedingungen der NAMMERT-Tarife, Klauselnummern in Klammern.
- Schifffahrtsgesetz (SchFG) § 119 Abs. 1 Z 6
- Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005 §§ 2 und 3
- Beschränkungen der Schifffahrt auf burgenländischen Seen, LGBl. Nr. 49/2007 § 1
- Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 12.01
- Landratsamt Bodenseekreis, Information Schifffahrtsrecht Bodensee
- Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) § 5
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) § 1.09