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Ein halb gesunkenes Wrack im Flachwasser, am Ufer dahinter eine amtliche Hinweistafel

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Wrack im Wasser: wer die Beseitigung anordnet und wer sie zahlt

Kurze Antwort

Nach einem Totalschaden fängt die Arbeit erst an. Die Wrackbeseitigung ordnet die Behörde gegenüber dem Eigentümer an, und Hebung, Abtransport und Entsorgung werden getrennt verrechnet. Entscheidend ist, ob die Polizze diese Kosten neben der Entschädigung trägt.

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Ein gesunkenes oder auf Grund gesetztes Boot bleibt ein Fall für die Behörde, auch wenn der Eigentümer es gern vergessen würde. In Österreich geht die Beseitigung von der zuständigen Schifffahrtsbehörde oder vom Hafenbetreiber aus, auf der Donau genauso wie am Attersee, am Wörthersee oder am Neusiedler See. Die Anordnung richtet sich immer an den Eigentümer und nicht an dessen Versicherer. Reagiert niemand, lässt die Behörde die Arbeit selbst vergeben und schickt die Rechnung, zu einem Preis und an einem Termin, bei denen Sie nicht mitreden konnten.

Die Rechnung kommt in drei Teilen, und keiner davon ist die Reparatur. Zuerst die Hebung, die von Tiefe, Gewicht und Zugänglichkeit abhängt und je nach Lage Kran, Taucher oder Hebesäcke braucht. Dann der Abtransport zu einem befugten Betrieb. Und schließlich die Entsorgung, hinter der eine eigene Abfallvorschrift steht. Rümpfe aus Kunststoff müssen zerlegt und thermisch verwertet werden, Antifouling gilt als gefährlicher Abfall, Tanks und Batterien werden getrennt behandelt. Verrechnet wird nach Gewicht und Rumpfmaterial, deshalb können zwei Boote gleicher Länge sehr unterschiedlich teuer werden. Läuft Kraftstoff ins Wasser, kommt die Gewässersanierung dazu.

Versicherungsseitig hängt alles an einer Zeile. Trägt die Polizze die behördlich angeordnete Wrackbeseitigung neben der Entschädigung, bekommen Sie den Wert des Bootes und die Beseitigung. Wird sie von der Versicherungssumme abgezogen, zahlt am Ende Ihr eigenes Boot die Hebung, und für das nächste bleibt der Rest. In unseren Tarifen ist die angeordnete Beseitigung zusätzlich zur Entschädigung versichert; bis zu welcher Höhe, hängt vom gewählten Tarif ab und steht in den Bedingungen, die Prämie dazu zeigt der Online-Rechner. Zwei Fälle liegen daneben. Die freiwillige Entsorgung eines Bootes, das man nicht mehr will, ist kein Schadenfall und bleibt beim Eigentümer. Und ein aufgegebenes Boot bleibt Ihr Risiko, solange Sie Eigentümer sind, für auslaufenden Kraftstoff, für ein Sinken am Liegeplatz, für Schäden am Nachbarboot. Behalten Sie die Haftpflicht deshalb bis zur Verschrottung und lassen Sie sich den Entsorgungsnachweis geben.

Auf die behördliche Anordnung folgen Hebung, Abtransport und Entsorgung des Wracks.

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Zusätzlich

trägt der Tarif die angeordnete Beseitigung

Angerechnet

schmälert sie die Entschädigung für das Boot

Die Anordnung trifft den Eigentümer, oft Jahre später. Prüfen Sie diese Zeile in jedem Angebot, auch in unserem.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich mein gesunkenes Boot bergen lassen?

In der Regel ja. Die zuständige Schifffahrtsbehörde oder der Hafenbetreiber ordnet es gegenüber dem Eigentümer an. Wer nichts tut, bekommt die Arbeit von der Behörde vergeben und die Rechnung dazu, ohne Einfluss auf Preis und Termin.

Wovon hängen die Kosten der Entsorgung ab?

Von Gewicht und Rumpfmaterial. Kunststoffrümpfe werden zerlegt und thermisch verwertet, Antifouling gilt als gefährlicher Abfall, Tanks und Batterien gehen eigene Wege. Steht Kraftstoff im Wasser, steigt die Rechnung deutlich.

Zahlt die Polizze, wenn ich mein altes Boot entsorgen will?

Nein. Eine freiwillige Entsorgung ohne Schaden ist kein Versicherungsfall, die Kosten tragen Sie selbst. Versichert ist die Beseitigung nach einem Schaden und auf behördliche Anordnung.

Soll ich die Haftpflicht kündigen, wenn das Boot nicht mehr fährt?

Besser erst nach der Verschrottung. Solange Sie Eigentümer sind, haften Sie für auslaufenden Kraftstoff, ein Sinken am Liegeplatz und Schäden am Nachbarboot. Genau dieses Risiko erzeugt ein aufgegebenes Boot.

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