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Vandalismus am Liegeplatz: Wer trägt den Schaden?
Kurze Antwort
Farbe am Rumpf, aufgeschlitzte Persenning, abgerissene Beschläge: Mutwillige Beschädigung durch Unbefugte ist in aller Regel eine Leistung der Vollkasko. In der Teilkasko fehlt sie fast überall, und ohne Anzeige bei der Polizei bleibt der Vorgang schwer nachweisbar.
Die Liegeplätze am Attersee, am Wörthersee, am Neusiedler See und in den Marinas entlang der Donau sind offener, als es die Schranke am Eingang vermuten lässt. Mutwillige Beschädigung durch Unbefugte trifft dort Boote häufiger, als jede Aufstellung zeigt, weil Eigner kleinere Fälle gar nicht erst melden. Typisch sind Sprühfarbe am frisch lackierten Rumpf, aufgeschlitzte Persenning oder Sprayhood, abgerissene Beschläge, über Bord geworfene Ausrüstung und zerstörte Elektronik im Cockpit. In der Winterhalle kommt der Fall seltener vor, dafür fällt er dort erst im Frühjahr auf, wenn niemand mehr sagen kann, wann es passiert ist.
Für die Polizze zählt, in welchem Deckungsumfang Sie unterwegs sind. Mutwillige Beschädigung ist üblicherweise dem Vollkaskoumfang zugeordnet. Die Teilkasko deckt benannte Gefahren wie Sturm, Brand, Blitzschlag und den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, und Vandalismus steht dort fast nirgends. Wer nur Teilkasko vereinbart hat, steht in diesem Fall also meist ohne Deckung da. Zu prüfen sind zwei Ziffern, die gern verwechselt werden: die mutwillige Beschädigung und der Diebstahl einzelner Teile. Was Ihnen nach Abzug des Selbstbehalts bleibt, rechnen Sie am besten vorher einmal durch, denn viele dieser Schäden liegen in einer Größenordnung, in der sich die Meldung erst ab einem gewissen Umfang lohnt.
Passiert ist es meist in der Nacht, entschieden wird es am Vormittag danach. Fotografieren Sie großflächig und im Detail, bevor Sie irgendetwas reinigen oder abbauen. Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion und lassen Sie sich die Geschäftszahl geben, sie ist der übliche Nachweis dafür, dass eine fremde Person gehandelt hat. Fragen Sie im Hafenbüro nach Aufzeichnungen der Kameras, die aus guten Gründen nach kurzer Zeit überschrieben werden, und notieren Sie, wer am Abend zuvor noch am Steg war. Melden Sie den Vorfall auch dann, wenn Sie noch offen lassen wollen, ob Sie ihn in Anspruch nehmen.
Zum Merken
Vollkasko
trägt die mutwillige Beschädigung
Teilkasko
kennt sie fast nirgends
Anzeige und Fotos entstehen in der ersten Stunde. Später sind sie nicht mehr zu beschaffen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich eine Anzeige bei der Polizei?
In aller Regel ja. Die Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion samt Geschäftszahl ist der übliche Nachweis, dass eine fremde Person gehandelt hat. Ohne sie lässt sich mutwillige Beschädigung kaum von einem Schaden abgrenzen, der beim Manövrieren oder beim Kranen entstanden ist.
Zählt der Diebstahl einzelner Teile dazu?
Nein, das ist eine eigene Ziffer. Der Teilediebstahl, also der Außenborder vom Beiboot oder das Plotterdisplay aus dem Cockpit, wird getrennt geregelt und gehört ebenfalls in den höheren Deckungsumfang. Lesen Sie beide Stellen, sie werden regelmäßig verwechselt.
Und wenn es in der Winterhalle passiert?
Dann gilt dasselbe, nur ist der Zeitpunkt offen. Halten Sie fest, wann Sie das Boot zuletzt gesehen haben, und fragen Sie den Lagerplatz nach Zutrittsregeln und Aufzeichnungen. Wer seine Plane im Herbst fotografiert, hat im Frühjahr einen Vergleichsstand.
Lohnt sich die Meldung bei kleinen Schäden?
Das hängt am vereinbarten Selbstbehalt und daran, ob mehrere Beschädigungen zu einem Vorfall gehören. Rechnen Sie zusammen, was Werft und Sattler kosten, bevor Sie entscheiden. Die Anzeige und die Fotos machen Sie in jedem Fall, sie kosten nichts und sind später nicht nachzuholen.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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