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Boot im Wasser überwintern: Was gilt an Österreichs Seen?
Kurze Antwort
An Österreichs Seen kommen die meisten Boote im Herbst an Land, an der Adria bleiben viele im Wasser. Wer dort überwintern will, hält Eis vom Rumpf fern, sichert die Bilgepumpe und sieht regelmäßig nach, denn Eis und Frost allein sind in der Kasko meist ausgeschlossen.
Auf dem Neusiedler See friert die Fläche in kalten Wintern zu, auch kleinere Seen im Salzkammergut und in Kärnten tragen dann eine Eisdecke, und auf der Donau kann Treibeis gehen. Deshalb kommen die meisten Boote an Österreichs Seen im Herbst an Land, und viele Häfen und Vereine regeln in ihrer Hafenordnung, ob ein Winterliegeplatz im Wasser überhaupt möglich ist. Fragen Sie dort nach, bevor Sie planen. Anders an der Adria: In Kroatien oder Slowenien bleiben zahlreiche Yachten den Winter über im Wasser, und der Eigner ist oft Hunderte Kilometer entfernt.
Drei Punkte entscheiden über einen ruhigen Winter. Das Eis: Ein Eisfreihalter mit Luftblasen oder Strömung hält eine offene Rinne um den Rumpf, braucht aber Strom und regelmäßige Kontrolle. Das Wasser an Bord: Motor und Leitungen frostfest machen, unnötige Seeventile schließen und die Bilgepumpe über Landstrom oder eine ausreichend große Batterie versorgen. Die Leinen: so viel Lose, dass das Boot mit dem Pegel arbeiten kann, dazu Scheuerschutz an den Klampen. Am Bodensee sinkt der Wasserstand im Winter deutlich, auch darauf müssen die Leinen eingestellt sein.
In der Polizze ist der Winter im Wasser anspruchsvoller als die Halle. Unsere Bedingungen schließen Witterungseinflüsse wie Eis und Frost aus, solange sie nicht in Folge eines Sturms oder einer anderen versicherten Naturgewalt entstehen. Ein Rumpfschaden durch Eisdruck an einem windstillen Tag ist damit in aller Regel nicht gedeckt, ein Sturmschaden am Liegeplatz dagegen schon. Eine Saisonpolizze vom 1. April bis 31. Oktober lässt die Wintermonate ohnehin offen. Führen Sie ein kurzes Winterprotokoll mit Datum, Kontrollgang und Fotos, und sagen Sie uns, wenn das Boot im Wasser bleibt.
Zum Merken
Sturm
ab Windstärke 8 eine versicherte Naturgewalt
Eis und Frost
für sich allein meist ausgeschlossen
Wer im Wasser überwintert, braucht Vorsorge und eine ganzjährige Polizze.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko einen Schaden durch Eisdruck?
Meist nicht. Eis und Frost gelten als Witterungseinflüsse und sind auch in unseren Bedingungen ausgeschlossen, solange sie nicht durch einen versicherten Sturm entstehen. Deshalb zählt die Eisfreihaltung.
Was gilt mit einer Saisonpolizze im Winter?
Eine Saisonpolizze läuft vom 1. April bis 31. Oktober. Vom 1. November bis 31. März besteht kein Schutz, auch nicht bei Sturm am Liegeplatz. Wer im Wasser überwintert, braucht eine ganzjährige Polizze.
Darf mein Boot an einem österreichischen See im Wasser bleiben?
Das regeln vor allem Hafen, Verein oder Bootshausbetreiber in ihrer Ordnung. Fragen Sie dort vor dem Herbst nach und klären Sie, wer im Winter nach dem Boot sieht, wenn Sie selbst nicht da sind.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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