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Schneelast auf Plane, Gerüst und Hallendach
Kurze Antwort
Nasser Schnee wird schnell zur Tonnenlast. Der Schaden durch Schneedruck gehört in die Kaskodeckung, die Pflicht, die Plane freizuhalten, bleibt beim Eigner, und ein grober Verstoß wiegt in Österreich schwerer als in Deutschland.
Ein Kubikmeter nasser Schnee wiegt mehrere hundert Kilogramm. Über einer Winterplane sammelt sich nach einem einzigen kräftigen Schneefall im Alpenvorland eine Last, die kein Gerüst aus Latten und Spanngurten trägt. Zuerst knickt der First, dann steht das Wasser in der Mulde, die Plane reißt, und der Schmelzwasserlauf geht ins Cockpit, unter die Bodenbretter und ins Holz. Im Frühjahr riecht das Boot, bevor man den Schaden überhaupt sieht.
Schneedruck ist eine Naturgefahr und gehört damit in den Kernbereich der Kaskodeckung, mitsamt den Folgeschäden durch eingedrungenes Wasser. Dasselbe gilt für ein eingestürztes Hallendach: für die Halle steht ihr Eigentümer ein, für das Boot darunter die eigene Polizze. Vorausgesetzt, diese Polizze läuft ganzjährig. Eine Saisonlösung, die im Oktober endet, lässt die schneereichen Monate offen, und das sind hierzulande die entscheidenden.
Dem steht eine Obliegenheit gegenüber, die das VersVG jedem Versicherungsnehmer auferlegt: Er muss tun, was zumutbar ist, um einen Schaden abzuwenden oder klein zu halten. Bei Dauerschneefall heißt das, die Plane freizuschieben oder jemanden schriftlich damit zu beauftragen. Dieser Punkt wiegt in Österreich schwerer als in Deutschland, denn bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer hier grundsätzlich zur Gänze leistungsfrei; eine anteilige Kürzung nach Schwere des Verschuldens kennt das österreichische Recht nicht. Wer weit entfernt einlagert, sollte die Räumung im Lagervertrag stehen haben.
Zum Merken
Naturgefahr
ist der Schneedruck, der Schaden gehört in die Kasko
Zumutbar
muss die Plane freigehalten werden
In Österreich endet die Deckung bei grober Fahrlässigkeit ganz und nicht nur anteilig. Das macht den Blick auf die Plane wertvoller als anderswo.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Schneedruck gedeckt?
Als Naturgefahr gehört er in die Kaskodeckung, samt Folgeschäden durch Wasser, das durch die gerissene Plane eingedrungen ist. Eine Saisonlösung mit Pause im Winter trägt ihn nicht.
Muss ich die Plane selbst freischaufeln?
Soweit es zumutbar ist, ja. Liegt das Boot weit weg, beauftragen Sie den Lagerplatz schriftlich damit; ein mündlicher Zuruf hilft im Schadenfall niemandem weiter.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
In Österreich führt grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich zur vollen Leistungsfreiheit des Versicherers. Den ganzen Winter kein einziges Mal nach dem Boot zu sehen, kann genau dorthin führen.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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