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Boot losgerissen und abgetrieben: wer zahlt den Schaden am Steg und am eigenen Boot?
Kurze Antwort
Reißt sich Ihr Boot am Attersee oder in der Adria-Marina los, zahlt für Steg und Nachbarboot die Haftpflicht, sofern Sie schlecht festgemacht haben. Den Schaden am eigenen Boot trägt die Kasko: bei Sturm als Naturgewalt, ohne Sturm ab Basis Plus als Unfall.
Ein Föhnsturm fegt über den Traunsee, ein Gewitter zieht über den Neusiedler See, oder in der Marina in Istrien schlägt die Bora zu: Am nächsten Morgen ruft der Hafenmeister an, weil das Boot nicht mehr dort liegt, wo es sein sollte. Meist ist es eine Kleinigkeit, die nachgibt. Eine Leine scheuert an der Klampe durch, ein Ring reißt aus dem alten Holzsteg, eine Boje gibt nach oder der Pegel der Donau steigt und die Festmacher sind zu kurz. Dann treibt das Boot gegen den Nachbarn, gegen die Ufermauer oder in den Schilfgürtel.
Rechtlich sind das zwei Fragen. Für den Schaden an Steg, Bootshaus oder Nachbarboot haften Sie, wenn Ihnen ein Versäumnis vorzuwerfen ist: zu dünne, alte oder ungeschützte Leinen, kein Ruckdämpfer, keine zweite Leine, obwohl die Sturmwarnleuchten am Ufer blinkten. War alles fachgerecht und hat ein außergewöhnliches Unwetter trotzdem alles losgerissen, fehlt es häufig an der Haftung, und jeder Eigner trägt seinen Schaden selbst oder über die eigene Kasko. Das eigene Boot zahlt die Haftpflicht nie. Und wer Ihr treibendes Boot einfängt und sichert, kann dafür Bergelohn verlangen.
Melden Sie den Vorfall sofort dem Hafenmeister oder Bojenplatzvermieter, bei Gefahr auf dem Wasser der Polizei, auf See über Kanal 16. Fotografieren Sie Leinen, Bruchstellen, Lage und Schäden, notieren Sie Uhrzeit und Wetter, heben Sie die gerissene Leine auf und erkennen Sie gegenüber anderen nichts an. Bei NAMMERT zahlt die Kasko den Schaden am eigenen Boot bei Sturm als Naturgewalt nach Ziffer A.3.1.2, in der Basis ab Windstärke 8, und ohne Sturm ab Basis Plus als Unfall des Fahrzeugs nach Ziffer A.3.1.1. Ab 24 Stunden (Basis) beziehungsweise 48 Stunden (Basis Plus) unbemannt vor offener Küste ohne Verholmöglichkeit erlischt der Schutz, im Premium gilt keine Stundengrenze. Forderungen Dritter prüft die Wassersport-Haftpflicht nach Ziffer A-4.1.
Zum Merken
Steg und Nachbarboot
Haftpflicht, wenn Sie nicht ordentlich gesichert haben
Eigenes Boot
Kasko, bei Sturm als Naturgewalt, sonst als Unfall
Neue Leinen kosten weniger als jeder Selbstbehalt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wer zahlt den Nachbarn, wenn sich mein Boot losreißt?
Ihre Haftpflicht, sofern Sie für den Schaden haften, also etwa schlecht festgemacht oder trotz Sturmwarnung nicht nachgesichert haben. War alles fachgerecht, haftet oft niemand, und jeder Eigner meldet den Schaden seiner eigenen Kasko.
Deckt die Kasko das Losreißen auch ohne Sturm?
Bei NAMMERT ab Basis Plus: Treibt das Boot ohne Sturm gegen Steg, Ufer oder ein anderes Boot, gilt das als Unfall des Fahrzeugs. In der Basis ist nur der Sturm ab Windstärke 8 als Naturgewalt versichert.
Was gehört nach dem Losreißen in die Schadenmeldung?
Fotos der Leinen und Bruchstellen, die gerissene Leine selbst, Lage und Schäden aller Boote, Uhrzeit, Wetter, Namen von Zeugen und eine Bestätigung des Hafenmeisters oder Bojenplatzvermieters.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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