Startseite / Themen / Schaden & Risiko
Schaden beim Schleusen an der Donau: wer zahlt?
Kurze Antwort
In den Donauschleusen entsteht der Schaden am eigenen Boot meist durch Leinen, Sog oder Berufsschiffe; dafür ist in aller Regel die Kasko da. Beschädigen Sie die Schleuse oder ein anderes Boot, ist es ein Fall für die Haftpflicht.
Wer auf der österreichischen Donau unterwegs ist, kommt an den Schleusen der Kraftwerke nicht vorbei, von Jochenstein über Melk bis Freudenau. Die Kammern sind groß, die Berufsschifffahrt hat Vorrang, und Sportboote schleusen oft gemeinsam mit Schubverbänden und Kabinenschiffen. Typische Schäden sind ein Rumpf, der beim Füllen oder Leeren gegen die Wand gedrückt wird, eine Leine, die am Schwimmpoller hängen bleibt und die Klampe ausreißt, oder ein Boot, das im Schraubenwasser eines großen Schiffs gegen ein anderes treibt.
Der Schaden am eigenen Boot ist in aller Regel ein Fall für die Kasko, wenn er plötzlich beim Schleusen entsteht. Beschädigen Sie die Anlage oder ein fremdes Boot, zahlt die Haftpflicht. Verursacht ein Berufsschiff den Schaden, haftet dessen Führer oder Eigner; die Kasko zahlt dann oft zuerst und fordert das Geld zurück. Liegt ein Fehler beim Schleusenpersonal, kommt eine Haftung des Betreibers in Betracht, die aber schwer zu beweisen ist. Melden Sie den Vorfall deshalb sofort über Funk oder am Schleusenturm.
Vorbeugen ist einfach. Fender auf beiden Seiten ausbringen, Leinen nur um den Poller legen und in der Hand halten, nie fest belegen. Den Lichtzeichen und Anweisungen der Schleusenaufsicht folgen, Abstand zu Berufsschiffen halten und erst einfahren, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Kommt es doch zum Schaden, fotografieren Sie die Lage, notieren Sie Schiffsnamen und Zeugen und melden Sie ihn vor der Reparatur. Bedenken Sie: In Österreich kann grobe Fahrlässigkeit, etwa eine fest belegte Leine trotz Anweisung, den Versicherer ganz leistungsfrei machen.
Zum Merken
Eigenes Boot
Schaden an Rumpf oder Reling, ein Fall für die Kasko
Schleuse oder fremdes Boot
Schaden bei anderen, ein Fall für die Haftpflicht
Lose geführte Leinen und genug Fender verhindern die meisten Schäden in der Donauschleuse.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Boot in der Schleuse beschädigt wird?
Nein. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Boot ist die Kasko zuständig, wenn die Polizze eine einschließt.
Wer haftet, wenn ein Berufsschiff mein Boot beschädigt?
Der Führer oder Eigner des Berufsschiffs, wenn er den Schaden verursacht hat. Notieren Sie Schiffsnamen und Zeugen und melden Sie den Vorfall sofort der Schleusenaufsicht.
Darf ich die Leine in der Donauschleuse fest belegen?
Besser nicht. Beim Füllen und Leeren ändert sich der Wasserstand rasch, eine fest belegte Leine kann Klampen ausreißen oder das Boot schief ziehen. Halten Sie die Leine in der Hand.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
Passender Schutz
Weitere Themen
Schaden & Risiko, 53 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
War das hilfreich?