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Prüffristen-Planer: Was ist an Bord wann fällig?

Wann ist die Gasanlage wieder zur Überprüfung, wann läuft die Zulassung ab, wann die Signalfackel? Der Prüffristen-Planer zeigt, was an Bord wann fällig ist: Sie haken an, was Sie dabeihaben, tragen das letzte Prüfdatum ein und sehen alle Termine in der richtigen Reihenfolge, auf Wunsch mit Erinnerung im Kalender. Jede Frist nennt ihre Quelle und sagt, ob sie Pflicht, Empfehlung oder Herstellerangabe ist.

Ausrüstung an Bord

Flüssiggasanlage

PflichtGilt für: Flüssiggasanlagen für Haushaltszwecke auf Motor- und Segelbooten bis 24 m. Quelle [2]

Spätestens nach zwei Jahren wiederkehrend prüfen lassen, nach ÖVGW G 108, durch einen Betrieb mit Gewerbeberechtigung für Gasanlagen. Den Prüfbericht bekommt die Zulassungsbehörde, ohne Mängel gibt es eine Prüfplakette.

Gas: Druckregler und Schläuche

PflichtGilt für: Druckregelgeräte und Schlauchleitungen von Flüssiggasanlagen auf Booten. Quelle [2]

Spätestens sechs Jahre nach dem Herstelldatum gegen neue, gleich- oder höherwertige Teile tauschen. Das Datum steht auf Regler und Schlauch.

Automatikweste: Service

HerstellerangabeGilt für: automatisch aufblasbare Rettungswesten. Quelle [3]

In der Regel alle zwei Jahre beim Hersteller oder in einer autorisierten Station. Die Prüfplakette zeigt Jahr und Monat des nächsten Service.

  • HerstellerangabeNach Herstellerangaben ist nach höchstens zehn Jahren Schluss. Quelle [8]

Automatikweste: Selbstkontrolle

EmpfehlungGilt für: Eignerinnen und Eigner von Automatikwesten. Quelle [6]

Etwa alle sechs Monate mit dem Mundventil aufblasen und nach einem Tag schauen, ob sie die Luft hält. Dabei die Patrone auf Füllung, festen Sitz und Rost kontrollieren.

Rettungsinsel

HerstellerangabeGilt für: Rettungsinseln nach ISO 9650 auf Sportbooten. Quelle [4]

Bei diesem Hersteller erster Service drei Jahre nach dem Kauf, danach alle drei Jahre. Andere Hersteller können abweichen, maßgeblich ist das Etikett an der Insel. Eine gesetzliche Frist für private Boote haben wir in Österreich nicht gefunden.

Signalfackeln und Raketen

HerstellerangabeGilt für: pyrotechnische Seenotsignale. Quelle [5]

Hersteller und Handel geben ihre Signale für drei Jahre als gültig an, maßgeblich ist das Datum auf dem Signal. Abgelaufene Signale nicht abbrennen, sondern über den Handel zurückgeben.

  • EmpfehlungDie deutschen Seenotretter nennen etwa vier Jahre, danach ist die sichere Funktion nicht mehr garantiert. Quelle [6]

Übliche Dauer laut Quelle: höchstens 36 Monate

EPIRB: Batterie

HerstellerangabeGilt für: Seenotfunkbaken (Beispiel eines aktuellen Geräts). Quelle [9]

Ein aktuelles Gerät wird mit zehn Jahren Batterielebensdauer angegeben, ältere Geräte oft kürzer. Maßgeblich ist das Batteriedatum auf Ihrem Gerät, getauscht wird über den Fachhandel.

Übliche Dauer laut Quelle: höchstens 120 Monate

EPIRB: Wasserdruckauslöser

EmpfehlungGilt für: EPIRB in einer Halterung mit hydrostatischem Auslöser. Quelle [10]

Alle zwei Jahre samt Bolzen, Federn und Distanzscheiben ersetzen, das Ablaufdatum muss sichtbar sein. Belegt ist das über die US-Küstenwache, die Vorgaben Ihres Herstellers gehen vor.

EPIRB: Selbsttest

EmpfehlungGilt für: Seenotfunkbaken. Quelle [10]

Einmal im Monat Gehäuse, Halterung, Auslöserdatum und Leine anschauen und den Selbsttest nach Anleitung des Herstellers machen. Vorsicht vor Fehlalarm.

Erste-Hilfe-Ausrüstung

PflichtGilt für: nicht zulassungspflichtige Elektroboote unter 4,4 kW in Niederösterreich. Quelle [7]

Vorgeschrieben ist eine Erste-Hilfe-Ausrüstung nach ÖNORM V 5101, wie im Auto. Bei zugelassenen Booten steht die Ausrüstung in der Zulassungsurkunde. Eine Austauschfrist nennt die Behörde nicht, maßgeblich ist das Ablaufdatum auf dem Material.

Das Ablaufdatum steht auf dem Gegenstand.

Zulassung

Zulassung des Bootes

PflichtGilt für: Sportfahrzeuge unter 20 m und Waterbikes, Verlängerung. Quelle [1]

Die Zulassung ist befristet. Bei jeder Verlängerung legt die Behörde die Dauer nach dem Erhaltungszustand fest, höchstens sieben Jahre, verlängert wird nach einer Untersuchung der Fahrtauglichkeit. Das Ablaufdatum steht in der Zulassungsurkunde.

  • PflichtErste Zulassung eines CE-gekennzeichneten Sportfahrzeugs unter 20 m: zehn Jahre, gerechnet vom Baujahr laut Bootsnummer (CIN). Quelle [1]
  • PflichtVermietung, Schulung oder Fahrgastbeförderung: höchstens fünf Jahre. Quelle [1]

Übliche Dauer laut Quelle: höchstens 84 Monate

Ihre Angaben bleiben in diesem Browser. Auch die Kalenderdatei entsteht hier, nichts wird übertragen. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Prüfplakette, Zulassungsurkunde und das Handbuch des Herstellers. Der Planer gibt wieder, was Vorschriften, Behörden, Seenotretter und Hersteller sagen, Stand 12.10.2026.

Was Pflicht ist und was Empfehlung

In Österreich ist die Zulassung des Bootes befristet. Bei der ersten Zulassung eines CE-gekennzeichneten Sportfahrzeugs unter 20 m gilt sie zehn Jahre ab dem Baujahr laut CIN, jede Verlängerung höchstens sieben Jahre, und zwar nach einer Untersuchung der Fahrtauglichkeit. Für Vermietung, Schulung oder Fahrgastbeförderung gilt sie höchstens fünf Jahre. Zulassungspflichtig sind unter anderem alle Boote mit Verbrennungsmotor und Elektroboote ab 4,4 kW.[1]

Flüssiggasanlagen für Haushaltszwecke auf Booten bis 24 m sind spätestens alle zwei Jahre nach ÖVGW G 108 wiederkehrend zu prüfen, der Prüfbericht geht an die Zulassungsbehörde. Druckregler und Schläuche sind spätestens sechs Jahre nach dem Herstelldatum zu tauschen. Die Angaben stammen aus einer unverbindlichen Information des Landes Niederösterreich, ob andere Länder gleich vorgehen, haben wir nicht geprüft.[2]

Für Feuerlöscher auf Sportfahrzeugen haben wir in Österreich keine belegte Prüffrist gefunden, deshalb fehlt dieser Posten im Planer. Maßgeblich ist die Prüfplakette am Löscher.

Der Rest sind Herstellerangaben und Empfehlungen: Automatikwesten in der Regel alle zwei Jahre zum Service, Rettungsinseln im Dreijahrestakt des Herstellers, Signalfackeln nach drei Jahren laut Hersteller, nach etwa vier Jahren laut den deutschen Seenotrettern.[3][4][5][6]

Für nicht zulassungspflichtige Elektroboote unter 4,4 kW verlangt Niederösterreich eine Erste-Hilfe-Ausrüstung nach ÖNORM V 5101. Bei zugelassenen Booten steht die vorgeschriebene Ausrüstung in der Zulassungsurkunde.[7]

So arbeitet der Planer

Haken Sie an, was an Bord ist, und tragen Sie ein, wann es zuletzt geprüft wurde oder bis wann es gilt. Das Intervall ist aus den Quellen vorbelegt und lässt sich an Ihre Prüfplakette anpassen. Der Planer reiht die Termine: rot ist überfällig, orange in den nächsten 60 Tagen fällig, grün in Ordnung.

Der Knopf In den Kalender erstellt eine Kalenderdatei mit einem ganztägigen Termin je Fälligkeit und Erinnerungen 30 Tage und einen Tag vorher, für Outlook, Google Kalender und den Apple-Kalender. Ihre Angaben bleiben in diesem Browser, nichts wird übertragen.

Häufige Fragen

Gibt es ein Pickerl fürs Boot?

Eine jährliche Überprüfung wie beim Auto gibt es nicht, aber die Zulassung ist befristet: zehn Jahre bei der ersten Zulassung, danach höchstens sieben Jahre je Verlängerung, für Vermietung und Schulung höchstens fünf Jahre. Verlängert wird nach einer Untersuchung der Fahrtauglichkeit.

Wie oft muss die Gasanlage am Boot überprüft werden?

Spätestens alle zwei Jahre nach ÖVGW G 108 durch einen berechtigten Betrieb, der Prüfbericht geht an die Zulassungsbehörde. Druckregler und Schläuche sind spätestens sechs Jahre nach dem Herstelldatum zu tauschen.

Wie lange halten Signalfackeln?

Hersteller und Handel geben ihre Signale für drei Jahre als gültig an, die deutschen Seenotretter nennen etwa vier Jahre. Maßgeblich ist das Datum auf dem Signal.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Sie bleiben in Ihrem Browser auf diesem Gerät. Auch die Kalenderdatei entsteht dort, nichts wird an uns oder Dritte übertragen. Mit Alles löschen sind die Angaben wieder weg.

Weiter vor der Saison

Rettungswesten-Finder Bordpapiere-Checkliste Mit dem Boot ins Ausland Akademie: Prüfungsfragen üben

Quellen

Stand 12.10.2026, alle Quellen am 12.10.2026 abgerufen. Maßgeblich sind Prüfplakette, Zulassungsurkunde und Handbuch Ihres Herstellers.

  1. RIS: Schiffstechnikverordnung § 6, dazu Schifffahrtsgesetz § 102
  2. Amt der NÖ Landesregierung, Schifffahrtstechnik: Flüssiggasanlagen auf Wasserfahrzeugen (unverbindliche Information, Stand Jänner 2024)
  3. DGUV Information 212-004 Rettungswesten und Schwimmhilfen (Juli 2022)
  4. Herstellerangabe: Seago Liferaft Owners Operating Handbook (ISO 9650)
  5. UK Department for Transport: Entsorgung von Seenotsignalen, Stellungnahme der Regierung (Oktober 2021)
  6. DGzRS (Die Seenotretter): Sicherheitsausrüstung auf See
  7. Amt der NÖ Landesregierung: Mindestausrüstung für Elektroboote
  8. See- und Wasserschutzpolizeien rund um den Bodensee: Faltblatt Rettungswesten retten Leben
  9. Herstellerangabe: Produktdatenblatt Ocean Signal SafeSea EPIRB1 Pro
  10. U.S. Coast Guard Navigation Center: Monthly EPIRB Inspection Procedures
Ein Paar geht mit Picknickkorb und Handtüchern lachend über den Steg zu seinem Motorboot

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