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Ein Rettungskreuzer geht bei leichter Dünung längsseits an eine Segelyacht

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Was kostet eine Seenotrettung, wenn es ernst wird?

Kurze Antwort

Die Rettung von Menschen kostet den Geretteten nichts, an der Adria ebenso wie am Attersee. Geht es danach um das Boot, wird aus der Hilfe eine Bergung, und dafür steht dem Berger Bergelohn zu. Wer diesen Unterschied vorher kennt, entscheidet an Bord ruhiger.

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Die wichtigste Auskunft steht am Anfang, weil sie Leben rettet: Sobald Menschen in Gefahr sind, rufen Sie Hilfe, und zwar sofort. An der Adria läuft das über UKW Kanal 16 und den Euronotruf, auf Donau, Attersee, Wörthersee und Neusiedler See über den Euronotruf, der die zuständige Wasserrettung alarmiert. Für die Rettung von Menschen bekommt niemand eine Rechnung, und keine Sorge um Geld darf einen Notruf verzögern.

Teuer wird es erst, wenn es nicht mehr um Menschen geht, sondern um das Fahrzeug. Aus der Hilfeleistung wird dann eine Bergung, und für eine erfolgreiche Bergung steht ein Bergelohn zu, der sich nach dem geretteten Wert, nach Aufwand und nach Gefahr bemisst. Auf See arbeiten gewerbliche Berger meist nach eigenen Verträgen, gebaut nach dem Muster ohne Erfolg kein Lohn. Auf der Donau und auf den Seen ist der Abschleppdienst schlicht ein Vertrag, den Sie in dem Moment schließen, in dem Sie ihn anfordern.

Daraus werden drei Regeln für den Ernstfall. Erstens zählen Menschen, und zwar ohne Blick auf die Kosten. Zweitens unterschreiben Sie einem Berger nichts, bevor Sie uns erreicht haben; melden Sie sich auch nachts, unter +49 3375 29 12 77. Drittens trennen Sie in jeder Meldung sauber zwischen Notruf und Schleppauftrag, denn wer eine Panne hat, ist nicht in Seenot, und wer schleppen lässt, hat bereits einen Vertrag geschlossen. Was Ihre Polizze davon trägt, lesen Sie vor der Saison nach und nicht nachts am Funkgerät.

Links die Rettung von Menschen, rechts die Bergung des Bootes: vor jeder Unterschrift anrufen.

Zum Merken

Für Menschen

trägt der Gerettete keine Kosten

Für das Boot

wird daraus eine Bergung mit Bergelohn

Die Hilfe für die Besatzung und die Hilfe für den Rumpf sind zwei völlig verschiedene Vorgänge.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Kostet der Notruf etwas?

Nein. Für die Rettung von Menschen aus Seenot zahlt der Gerettete nichts. Zögern Sie nie wegen möglicher Kosten, das wäre die falsche Rechnung.

Was ist ein Bergungsvertrag?

Eine Vereinbarung über den Bergelohn, oft nach dem Muster ohne Erfolg kein Lohn. Unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache, wenn die Lage es irgend zulässt.

Gilt das auch am Attersee oder auf der Donau?

Die Rettung von Menschen ist auch dort unentgeltlich. Wer danach das Boot schleppen oder heben lässt, schließt einen Vertrag und bekommt dafür eine Rechnung.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77

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