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Bug einer Segelyacht mit leerer Ankerrolle und elektrischer Ankerwinde vor einer türkisfarbenen Bucht

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Anker und Kette beim Charter verloren: wer den Ersatz zahlt

Kurze Antwort

Geht das Ankergeschirr durch einen Fehler der Crew verloren, zieht die Basis den Ersatz in aller Regel von der Kaution ab. Bricht ein angerosteter Schäkel oder ist das Kettenende nicht festgemacht, liegt der Mangel beim Vercharterer.

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In den Buchten der Adria und der Ägäis wird fast jeden Abend geankert, und ein verlorener Anker gehört zu den Schäden, die Charterbasen am häufigsten abrechnen. Anker, Kette, Schäkel und Wirbel müssen ersetzt werden, oft kommen ein Taucher und der Aufwand dazu, das Boot rechtzeitig für die nächste Crew fertig zu machen. Meist passiert es auf eine von drei Arten: Der Anker verhakt sich an einem Felsen oder einer alten Mooring und wird gekappt, die Kette rauscht beim Ankermanöver bis zum Ende aus, oder ein Schäkel oder Wirbel bricht unter Zug.

Wer zahlt, entscheidet die Ursache. Für Schäden, die die Crew während des Törns zu vertreten hat, haftet der Charterer, und die Basis verrechnet sie in aller Regel mit der Kaution. Wer einen verhakten Anker kappt, ohne eine Bergung mit Trippleine oder Taucher zu versuchen, oder die Kette ungebremst auslaufen lässt, trägt den Verlust meist selbst. Ist dagegen das Kettenende im Kettenkasten nicht festgemacht, bricht ein korrodierter Schäkel oder versagt die Ankerwinde, dann hat der Vercharterer ein Boot mit Mangel übergeben, und der Verlust geht auf ihn.

Sehen Sie sich das Ankergeschirr deshalb bei der Übernahme genau an: Ist das Kettenende im Kasten mit einer Leine gesichert, sind Schäkel und Wirbel gemausert und nicht angerostet, ist die Kette markiert und läuft die Winde in beide Richtungen? Was nicht passt, gehört ins Übergabeprotokoll. Verhakt sich der Anker, notieren Sie die Position, holen Sie die Basis dazu und dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos und im Logbuch. Ob eine Kautionsversicherung einspringt, steht in ihren Bedingungen; schauen Sie vorher nach, ob Verlust von Ausrüstung dazugehört.

Zum Merken

Crewfehler

ohne Bergungsversuch gekappt, Kette ausgerauscht: meist Sache des Charterers

Mangel

Schäkel gebrochen, Kettenende lose, Winde kaputt: meist Sache des Vercharterers

Vor dem ersten Ankern das Kettenende im Kasten kontrollieren.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf mir die Basis den verlorenen Anker von der Kaution abziehen?

Wenn die Crew den Verlust zu vertreten hat, etwa durch Kappen ohne Bergungsversuch oder eine ausgerauschte Kette, in aller Regel ja. War ein Mangel die Ursache, zum Beispiel ein gebrochener Schäkel oder ein loses Kettenende, spricht vieles dagegen.

Was tue ich, wenn sich der Anker verhakt hat?

Zuerst mit Trippleine oder durch Manöver versuchen, ihn freizubekommen, dann die Basis fragen, ob sie einen Taucher schickt. Wer ohne Rücksprache kappt, zahlt in aller Regel selbst. Die Position notieren, dann lässt sich der Anker oft später bergen.

Worauf schaue ich bei der Übernahme am Ankergeschirr?

Auf das festgemachte Kettenende im Kasten, gesicherte Schäkel und Wirbel, eine markierte Kette und eine Ankerwinde, die in beide Richtungen läuft. Mängel kommen ins Übergabeprotokoll.

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