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Lenkung fällt in voller Fahrt aus: wer zahlt den Folgeschaden?
Kurze Antwort
Fällt die Lenkung in voller Fahrt aus und Ihr Boot beschädigt ein anderes, zahlt den fremden Schaden in aller Regel Ihre Haftpflicht. Den Folgeschaden am eigenen Boot prüft die Kasko, den Defekt an der Lenkung selbst werten viele Polizzen als Verschleiß.
Fällt am Motorboot die Lenkung in voller Fahrt aus, ob auf der Donau, am Attersee oder an der Adria, bleibt das Ruder oder der Antrieb in seiner Stellung stehen oder schlägt zur Seite. Das Boot fährt dann stur geradeaus oder dreht einen Kreis, und wer nicht sofort Gas wegnimmt, trifft womöglich ein anderes Boot, einen Steg, eine Boje oder das Ufer. Häufige Gründe: Öl ist aus der Steuerhydraulik ausgetreten oder Luft im System, ein Schlauch ist geplatzt, ein Lenkseil gerissen oder festgerostet, oder eine Verbindung am Ruder oder Antrieb hat sich gelöst.
Beim Folgeschaden kommt es darauf an, wen er trifft. Für Schäden an fremden Booten, Stegen oder Personen ist in aller Regel Ihre Bootshaftpflicht zuständig; ein technischer Defekt entlastet den Bootsführer nicht von selbst, weil er das Boot sicher führen und warten muss. Den Schaden am eigenen Boot durch die Kollision oder eine Grundberührung prüft die Kasko. Der Defekt an der Lenkung selbst ist eine andere Sache: Ein undichter Zylinder, ein gerissener Schlauch oder ein ausgeleiertes Seil gelten in vielen Polizzen als Verschleiß oder Betriebsschaden und sind dann nicht gedeckt. Maßgeblich ist Ihre Polizze.
Fällt die Lenkung aus: sofort Gas weg und auskuppeln, mit dem Schallsignal warnen, das Boot zum Stillstand bringen und notfalls ankern. Dann Lage prüfen, Hilfe rufen und sich abschleppen lassen, statt auf gut Glück weiterzufahren. Vorbeugen lohnt sich: Ölstand der Hydraulik kontrollieren, Schläuche und Seile auf Risse und Rost ansehen und die Lenkung vor jeder Ausfahrt von Anschlag zu Anschlag drehen. Ist ein Schaden passiert: fotografieren, Daten austauschen, den Schaden sofort melden und nichts selbst anerkennen.
Zum Merken
Folgeschaden durch Kollision
Haftpflicht für Fremdes, Kasko fürs eigene Boot
Defekt an der Lenkung
oft Verschleiß oder Betriebsschaden
Wer vor jeder Ausfahrt die Lenkung von Anschlag zu Anschlag dreht, merkt den Fehler meist schon am Steg.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn mein Boot nach einem Lenkungsausfall ein anderes beschädigt?
Den Schaden am fremden Boot übernimmt in aller Regel Ihre Bootshaftpflicht. Ein technischer Defekt entlastet den Bootsführer nicht von selbst, weil er sein Boot sicher führen und warten muss.
Ersetzt die Kasko die Reparatur der Steuerhydraulik?
Häufig nicht, wenn Öl ausgetreten, ein Schlauch gerissen oder ein Zylinder undicht ist. Viele Polizzen werten das als Verschleiß oder Betriebsschaden. Den Folgeschaden am Boot durch eine Kollision prüft die Kasko dagegen eigens.
Wie reagiere ich, wenn die Lenkung in voller Fahrt ausfällt?
Sofort Gas weg und auskuppeln, mit Schallsignal warnen, das Boot zum Stehen bringen und notfalls ankern. Danach Hilfe rufen und abschleppen lassen statt weiterzufahren.
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