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Wer zahlt die Ölsperre, wenn das eigene Boot sinkt?
Kurze Antwort
Sinkt das Boot im Hafenbecken, liegt binnen Minuten eine Ölsperre im Wasser. Wer die Rechnung trägt, ist die unklarste Position im Wassersport: Die Kasko nimmt diese Kosten am Markt oft aus, die Haftpflichtpolizze antwortet nur auf Forderungen anderer.
Ein Boot mit vollem Tank sinkt am Liegeplatz, im Hafenbecken am Attersee, an einem Steg am Wörthersee oder in einer Marina an der Donau. Was dann zuerst passiert, ist überall dasselbe: Die Feuerwehr rückt aus und legt eine Ölsperre, damit sich Diesel und Benzin nicht über das Becken verteilen. Auf österreichischen Seen hat das besonderes Gewicht, weil mehrere der großen Seen Trinkwasserqualität haben und ein Ölfilm dort nicht bloß ein Schönheitsfehler ist. Dass die Maßnahme richtig war, bestreitet hinterher niemand. Unklar ist allein, wer sie bezahlt.
Die Antwort liegt zwischen zwei Sparten, und genau dort fällt sie oft durch. Ein Teil der Kaskobedingungen am Markt ersetzt ausdrücklich nur Hebung, Bergung, Abtransport und Entsorgung des Fahrzeugs und nimmt Umweltschäden an Wasser, Boden, Luft sowie Tier- und Pflanzenwelt daneben ausdrücklich aus. Ein anderer Teil sagt dazu gar nichts, dann bleibt nur der Weg über die Rettungskosten, und zugesagt ist damit noch nichts. Die Haftpflichtpolizze wiederum ist ihrem Wesen nach eine Versicherung für Forderungen anderer: Sie antwortet, wenn der Hafen, die Gemeinde oder ein Nachbar Geld von Ihnen will, nicht auf eine Vorsorgemaßnahme, die Sie für Ihr eigenes Boot veranlassen. Das österreichische Wasserrecht folgt dabei dem Verursacherprinzip, die Behörde hält sich also an den Eigner und nicht an dessen Versicherer.
Für Eigner heißt das zwei Dinge. Erstens: Melden Sie den Vorfall, bevor Sie jemanden beauftragen. Das VersVG verpflichtet Sie, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern und dabei Weisungen des Versicherers einzuholen. Aufwendungen, die auf einer solchen Weisung beruhen, stehen bei der Erstattung deutlich besser da als eine Rechnung, die unabgestimmt hereinkommt. Zweitens: Wenn Ihnen dieser Punkt wichtig ist, lassen Sie sich vor Unterschrift der Polizze schriftlich geben, aus welcher Ziffer die Sperre bezahlt wird. Die Auskunft, das regle schon die Haftpflicht, greift zu kurz. Fragen dazu beantworten wir unter +49 3375 29 12 77.
Zum Merken
Die Kasko
nimmt diese Kosten am Markt oft aus
Die Haftpflicht
antwortet auf Forderungen anderer
Die Sperre um das eigene Boot fällt zwischen zwei Polizzen. Fragen Sie danach, bevor sie gebraucht wird.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Haftpflichtpolizze die Ölsperre nicht?
Sie zahlt Forderungen Dritter wegen eines Gewässerschadens, etwa die Rechnung, die Ihnen der Hafen oder die Gemeinde stellt. Die Sperre, die Sie selbst um Ihr eigenes Boot legen lassen, ist etwas anderes.
Was tue ich im Moment des Schadens zuerst?
Anrufen, bevor Sie beauftragen. Eine mit dem Versicherer abgestimmte Sofortmaßnahme ist der sicherste Weg, dass die Kosten später ersetzt werden, und das VersVG stellt die Weisung des Versicherers ausdrücklich voran.
Rückt in Österreich die Feuerwehr aus?
In der Regel ja, auf den Seen und an der Donau ist sie zuerst vor Ort. Was danach verrechnet wird, richtet sich nach dem Landesrecht und nach dem Verursacherprinzip, hält sich also an den Eigner.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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