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Ein Formular und ein Kugelschreiber werden bei rauer See von Bord zu Bord gereicht, das Papier nass von Spritzwasser

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Lloyd's Open Form: der Bergungsvertrag auf See

Kurze Antwort

Unterschreiben Sie auf See nichts, bevor Sie uns gesprochen haben. Ein frei verhandelter Bergungsvertrag bindet Sie an die Summe, die der Berger nennt. Lloyd's Open Form nimmt ihm diese Macht: bezahlt wird nur bei Erfolg, und die Höhe setzt später ein Schiedsgericht fest.

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Ein Berger, der eine havarierte Yacht sichert, will einen Vertrag, und er will ihn sofort. Wird frei verhandelt, während das Boot vor Istrien auf Grund sitzt oder in der Kvarner Bucht quer zur See liegt, ist die Verhandlungsposition des Eigners denkbar schlecht. Forderungen in der Größenordnung eines halben Bootswerts sind in dieser Lage nichts Außergewöhnliches, und wer sie unterschreibt, ist daran gebunden. Lloyd's Open Form ist das Gegenmittel: ein standardisiertes Formular, das die Seeschifffahrt seit über hundert Jahren verwendet und das auch bei Yachten üblich ist.

Zwei Grundsätze tragen dieses Formular. Erstens no cure, no pay: Scheitert die Bergung, gibt es keine Vergütung. Zweitens wird die Höhe nicht in der Not festgelegt, sondern nachträglich von einem Schiedsrichter in London, bemessen am Wert des geretteten Gutes, am Aufwand, an der Gefahr und am Erfolg. Dazu gehört die SCOPIC-Klausel, und die hebt den ersten Grundsatz auf: Zieht der Berger sie, rechnet er nach festen Tagessätzen ab, auch wenn das Boot nicht zu retten war. Gedacht ist das für den Umweltschutz, denn ein aussichtsloses, aber umweltrelevantes Wrack würde sonst niemand anfassen. Für den Eigner bleibt ein Kostenrisiko ohne Erfolg, und gezogen wird die Klausel vom Berger, nicht von Ihnen.

Praktisch heißt das: Das Formular gehört ausgedruckt an Bord, zusammen mit unserer Rufnummer, und zwar auch dann, wenn das Boot nur zwischen Triest und Dalmatien unterwegs ist. Setzen Sie im Notfall zuerst den Notruf über UKW Kanal 16 oder DSC, verständigen Sie das zuständige Hafenkapitänsamt, und rufen Sie uns an, bevor Sie etwas unterschreiben, auch nachts: +49 3375 566 75 05, außerhalb der Bürozeiten +49 3375 29 28 95. Wir prüfen mit, ob eine Bergung im Rechtssinn vorliegt oder bloß Schlepphilfe, und führen die Korrespondenz mit dem Berger. Bergungskosten trägt jeder unserer Kaskotarife, und sie stehen neben der Entschädigung, werden also nicht von ihr abgezogen. Ist die Polizze zugunsten einer Bank vinkuliert, läuft die Abrechnung über diese mit.

Zum Merken

Freier Vertrag

der Berger nennt die Summe

Lloyd's Open Form

ein Schiedsgericht setzt sie fest

Rufen Sie an, bevor Sie auf See etwas unterschreiben, auch nachts. Das Telefonat kostet weniger als jede Unterschrift in der Not.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich unterschreiben, wenn mir jemand hilft?

Steht Leben oder Gesundheit im Spiel, nehmen Sie die Hilfe an, alles andere kommt danach. In jedem anderen Fall telefonieren Sie zuerst mit uns: +49 3375 566 75 05, außerhalb der Bürozeiten +49 3375 29 28 95.

Was ist der Unterschied zu einem frei verhandelten Vertrag?

Beim freien Vertrag bestimmt der Berger die Summe genau in dem Moment, in dem Sie am wenigsten verhandeln können. Lloyd's Open Form verschiebt diese Frage nach hinten: Ein Schiedsgericht in London setzt die Vergütung später fest, und bleibt die Bergung erfolglos, gibt es keine.

Was ist die SCOPIC-Klausel?

Ein Zusatz zum Formular. Zieht der Berger SCOPIC, erhält er eine Vergütung nach festen Tagessätzen, auch wenn das Boot nicht zu retten war. Der Grundsatz no cure, no pay gilt dann nicht mehr. Üblich ist das bei geringem Restwert oder hohem Umweltrisiko. Melden Sie uns, wenn die Klausel gezogen wird.

Sind die Bergungskosten in der Polizze enthalten?

Ja, in jedem unserer Kaskotarife, und zwar neben der Entschädigung und nicht von ihr abgezogen. Wie hoch die Obergrenze im gewählten Tarif ausfällt, sagen wir Ihnen vor dem Abschluss.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77

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