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Boot fällt beim Slippen vom Trailer: welche Versicherung zahlt?
Kurze Antwort
Fällt das Boot beim Slippen vom Trailer, übernimmt die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs den Schaden am Boot nicht, denn sie deckt das Fahrzeug und nicht die Ladung. Am Boot greift die Kasko, bei Schäden an Dritten je nach Hergang die Kfz-Haftpflicht oder die Bootshaftpflicht.
Ob an der Slipanlage am Attersee, am Wörthersee oder an der Donau: Beim Slippen passiert am meisten. Die Bugsicherung ist zu früh offen, der Windengurt reißt, das Boot rutscht auf nassen Rollen zur Seite, oder der Trailer steht zu flach und der Kiel schlägt auf der Rampe auf. Fällt ein Boot beim Slippen vom Trailer, sind drei Polizzen im Spiel. Die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs zahlt den Schaden am Boot nicht, sie deckt das Fahrzeug, nicht die Ladung.
Rumpf, Antrieb und Ruder sind Sache der Bootskasko. Entscheidend ist, ob die Polizze Unfallschäden einschließt; eine Deckung, die nur benannte Gefahren wie Sturm, Brand und Diebstahl umfasst, greift bei einem Sturz von der Rampe oft nicht. Häufig ausgeschlossen sind auch Schäden durch unsachgemäße Befestigung während des Transports. Trifft das Boot dabei ein fremdes Boot oder den Steg, entscheidet der Hergang: Hängt der Trailer noch am Auto, haftet in der Regel die Kfz-Haftpflicht, treibt das Boot im Wasser gegen andere, kommt die Bootshaftpflicht in Betracht. Rollt das Auto selbst ins Wasser, ist dessen Kasko gefragt.
Öffnen Sie die Bugsicherung erst, wenn das Heck schwimmt, kontrollieren Sie den Windengurt vor jeder Fahrt und lassen Sie heiße Radlager vor dem Eintauchen abkühlen. Handbremse anziehen, Gang oder Parkstellung einlegen. Ist es passiert: Boot sichern, Rampe, Trailer und Schaden fotografieren, Zeugen notieren und den Schaden melden, bevor repariert wird. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer in Österreich ganz leistungsfrei sein, Sorgfalt an der Rampe zahlt sich also aus.
Zum Merken
Kfz-Versicherung
deckt das Fahrzeug, nicht die Ladung
Bootskasko
Rumpf, Antrieb, Ruder
An der Slipanlage zahlt für das Boot nur dessen eigene Polizze.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn das Boot vom Trailer fällt?
Für das Boot nicht, denn sie deckt das Fahrzeug und nicht die Ladung. Zuständig ist die Kasko des Bootes.
Hilft eine Teilkasko beim Slippunfall?
Oft nicht, wenn sie nur benannte Gefahren wie Sturm, Brand und Diebstahl umfasst. Es kommt darauf an, ob die Polizze Unfallschäden einschließt.
Wer zahlt, wenn mein Boot ein anderes beschädigt?
Das hängt vom Hergang ab. Hängt der Trailer am Auto, haftet in der Regel die Kfz-Haftpflicht, treibt das Boot gegen andere, kommt die Bootshaftpflicht in Betracht.
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