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Klassische Motorboote am Holzsteg eines Binnenhafens, draußen zieht ein Boot mit Bugwelle vorbei

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Schaden auf dem Wasser, aber niemand ist schuld: Wer zahlt dann?

Kurze Antwort

Wer zahlt einen Schaden auf dem Wasser ohne Schuld? Die Bootshaftpflicht springt nur ein, wenn Sie haften, meist wegen eines eigenen Fehlers. Trifft niemanden eine Schuld, etwa bei einem plötzlichen, nicht erkennbaren Defekt, trägt jeder seinen Schaden selbst oder seine Kasko.

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Ein Schaden auf dem Wasser, für den niemand etwas kann, ist häufiger, als viele glauben. Die Steuerung versagt ohne jedes Vorzeichen, ein Boot treibt nach einem Motorausfall gegen den Steg, eine Fallböe am Traunsee drückt die Yacht beim Anlegen an das Nachbarboot. Danach fragen Eigner oft, warum die Haftpflicht des anderen nicht einspringt. Die Erklärung: Eine Haftpflichtversicherung ist keine Kasko für Dritte. Sie zahlt nur, wenn ihr Versicherungsnehmer für den Schaden haftet.

Nach dem ABGB setzt Schadenersatz auf dem Wasser in aller Regel ein Verschulden voraus: zu schnell, zu knapp vorbei, schlecht vertäut, unaufmerksam. Einen Schaden, den niemand vorhersehen und abwenden konnte, muss meist auch niemand ersetzen. Beim Wellenschlag sieht es anders aus: Wer an der Donau oder auf dem Wolfgangsee mit zu viel Fahrt an Liegeplätzen vorbeifährt und die Boote gegen den Steg schlagen lässt, handelt fahrlässig und haftet. Schwierig ist meist nur der Nachweis, wer die Welle verursacht hat, darum zählen Zeugen, Fotos und ein Eintrag im Logbuch.

Hat niemand Schuld, bleibt jeder Eigner auf seinem Schaden sitzen, und genau hier hilft die eigene Kasko: Sie ersetzt Schäden am eigenen Boot, egal wer sie verursacht hat. Wer nur eine Haftpflicht abgeschlossen hat, zahlt einen unverschuldeten Schaden selbst. Macht jemand gegen Sie einen Anspruch geltend, den Sie für unberechtigt halten, erkennen Sie ihn nicht an und melden ihn Ihrem Haftpflichtversicherer. Unsere Wassersport-Haftpflicht prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und stellt Sie von berechtigten frei, Ziffer A-4.1 in allen drei Stufen. Die Abwehr unberechtigter Forderungen ist damit mitversichert, und Sie müssen den Streit nicht selbst führen. Schäden am eigenen Boot durch Unfall und Kollision ersetzt unsere Kasko ab Basis Plus, Ziffer A.3.1.1, auch wenn niemand schuld ist.

Zum Merken

Haftpflicht

zahlt, wenn Sie haften

Kasko

zahlt auch, wenn niemand schuld ist

Ohne Verschulden gibt es keinen Schadenersatz, dann bleibt nur die eigene Kasko.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflicht des anderen Eigners, wenn ihn keine Schuld trifft?

In aller Regel nicht. Eine Haftpflicht leistet nur, wenn ihr Versicherungsnehmer haftet, und auf dem Wasser verlangt das nach dem ABGB meist ein Verschulden.

Wer haftet, wenn Wellenschlag mein Boot gegen den Steg drückt?

Wer mit zu viel Fahrt an Liegeplätzen vorbeifährt, handelt fahrlässig und haftet. Sichern Sie Beweise: Zeugen, Fotos sowie Name oder Kennzeichen des Bootes.

Wie reagiere ich auf einen unberechtigten Anspruch gegen mich?

Nichts anerkennen und den Anspruch Ihrem Haftpflichtversicherer melden. Die Abwehr unberechtigter Forderungen gehört zur Leistung der Haftpflicht.

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