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Ein Boot hängt in den Gurten eines Krans über dunklem Hafenwasser

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Geht die Bergung von der Versicherungssumme ab?

Kurze Antwort

Wird die Bergung aus der Versicherungssumme bezahlt, bleibt für das Boot weniger übrig. In den Bedingungswerken, die wir durchgesehen haben, stehen die Bergungskosten meist daneben. Gesagt wird es aber nicht in jedem.

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Eine Bergung nach dem Sinken ist auch auf einem Binnengewässer eine teure Sache: Kran, Taucher, Abtransport und Entsorgung summieren sich, und auf der Donau kommt der Aufwand für die Absicherung der Fahrwasserstelle dazu. Entscheidend ist dann nicht nur, wie hoch der Höchstbetrag in Ihrer Polizze ausfällt, sondern aus welchem Topf er genommen wird. Steht der Betrag neben der Versicherungssumme, bekommen Sie beides: die Bergung und den Wert des Bootes. Wird er angerechnet, bezahlt Ihr eigenes Boot seine Bergung, und von der Entschädigung bleibt nur der Rest.

In den Bedingungswerken, die wir dazu durchgesehen haben, stehen die Bergungskosten meist ausdrücklich neben der Versicherungssumme. Die Formulierungen lauten „zusätzlich zur Versicherungssumme", „neben der Entschädigung" oder „wird nicht auf die Versicherungssumme angerechnet". Fehlt so ein Satz und steht dort nur ein Höchstbetrag im Rahmen der Bedingungen, ist die Frage im Großschaden auslegungsbedürftig. Ausgelegt wird sie genau dann, wenn es um viel geht, und zwar zwischen Ihnen und dem Versicherer.

Prüfen Sie deshalb nicht die Zahl, sondern den Satz hinter der Zahl. Er steht in der Kaskobedingung bei der Ziffer zu Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung, meist unmittelbar hinter dem Höchstbetrag. Für Eigner in Österreich kommt ein zweiter Punkt dazu: Ist die Polizze zugunsten einer Bank vinkuliert, geht die Entschädigung zuerst dorthin, und eine aus der Versicherungssumme bezahlte Bergung verkleinert genau den Betrag, mit dem der Kredit abgedeckt werden soll. Fehlt der Satz, fragen Sie ihn vor der Unterschrift schriftlich ab.

Bergungskosten neben der Versicherungssumme oder von ihr abgezogen: was für das Boot bleibt

Zum Merken

Aus der Summe

nehmen manche Bedingungswerke die Bergung

Daneben

steht sie in den meisten durchgesehenen Werken

Der Höchstbetrag sagt noch nicht, aus welchem Topf er kommt. Das sagt der Halbsatz dahinter.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Woran erkenne ich den Unterschied in der Polizze?

An einem Halbsatz. Steht dort, dass die Bergung zusätzlich zur Versicherungssumme oder neben der Entschädigung geleistet wird, ist die Frage geklärt. Steht dort nur ein Höchstbetrag, ist sie offen.

Fällt auf die Bergung ein Selbstbehalt an?

Das ist eine zweite Frage, die mit der ersten nichts zu tun hat. Manche Bedingungswerke nehmen die Bergung ausdrücklich vom Selbstbehalt aus, andere schweigen dazu und ziehen ihn ab.

Spielt eine Vinkulierung dabei eine Rolle?

Ja. Ist die Polizze an eine Bank vinkuliert, wird die Entschädigung dorthin geleistet. Eine Bergung, die aus der Versicherungssumme genommen wird, senkt damit den Betrag, der auf den Kredit geht.

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