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Wann zahlt die Kasko fürs Boot, wann nicht?
Die Kasko fürs Boot ersetzt nicht jeden Schaden. Sie leistet für die Gefahren, die in der Polizze und den Bedingungen genannt sind: Sturm, Hagel, Blitz, Feuer, Diebstahl und ab Basis Plus auch Unfälle wie das Auflaufen auf Grund. Was dort nicht steht oder ausgeschlossen ist, zahlt sie nicht. Ob sie zahlt, hängt deshalb vom genauen Hergang ab.
Wir haben 20 Fälle gesammelt, wie sie am See, an der Donau oder an der Adria vorkommen. Bei jedem sehen Sie, was unsere Tarife Basis, Basis Plus und Premium dazu sagen, kurz begründet und mit der Klausel zum Nachlesen.
Die Fälle im Einzelnen
- zahlt: versichert in diesem Tarif
- mit Einschränkung: nur mit Auflage oder nicht zur Gänze
- zahlt nicht: ausgeschlossen oder im Tarif nicht enthalten
Auf Grund gelaufen beim Ankern
In einer Bucht an der Adria läuft das Boot beim Ankermanöver auf einen Felsen. Ruder und Kiel sind beschädigt.
Basis
zahlt nicht
Basis kennt keine Unfalldeckung. Versichert sind nur Naturgewalten, Feuer, Explosion und der Diebstahl des ganzen Boots.
Klausel A-3.1
Basis Plus
zahlt
Das An-Grund-Geraten ist ein versicherter Unfall. Die Inspektion nach gemeldeter Grundberührung zahlt der Tarif bis 500 Euro, ohne Selbstbehalt.
Rempler beim Anlegen
Am Attersee erwischt eine Bö das Boot beim Anlegen, es kracht gegen den Steg und das Nachbarboot. Der eigene Rumpf hat einen Sprung.
Basis Plus
zahlt
Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen ist als Unfall versichert.
Klausel A-3.1.1
Den Schaden am fremden Boot übernimmt nicht die Kasko, Ansprüche Dritter sind dort ausgeschlossen. Dafür gibt es die Bootshaftpflicht.
Persenning reißt bei Windstärke 7
Den ganzen Nachmittag bläst es am Liegeplatz mit Windstärke 7. Die Persenning reißt sich los und ist weg.
Basis
zahlt nicht
Als Sturm gilt in Basis erst Windstärke 8, das sind 62 km/h. Windstärke 7 reicht dafür nicht.
Klausel A-3.1.2
Basis Plus
zahlt
Eine Mindestwindstärke für Sturm steht in diesen Bedingungen nicht. Ein morsches, abgenutztes Tuch ist aber Abnutzung und nicht versichert.
Hagelschlag am Liegeplatz
Ein Sommergewitter bringt Hagel. Die Windschutzscheibe hat einen Sprung, das Deck ist voller Dellen.
Blitz legt die Elektronik lahm
Nach einem Gewitter über dem See funktionieren Kartenplotter, Funk und Autopilot nicht mehr.
Basis
zahlt
Blitzschlag ist versichert, und Basis nennt ausdrücklich auch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss durch Blitz.
Klausel A-3.1.2
Basis Plus
mit Einschränkung
Blitzschlag ist versichert, der ausdrückliche Satz zur Überspannung fehlt aber. Unmittelbare Kurzschlussschäden zählen hier als Betriebsschaden und sind ausgeschlossen.
Lassen Sie die Ursache gleich nach dem Gewitter von der Werft bestätigen. Mehr dazu unter Gewitter an Bord.
Donauhochwasser: Boot losgerissen und gesunken
Nach Starkregen steigt die Donau. Das Boot reißt sich vom Liegeplatz los, schlägt gegen die Ufermauer und geht unter.
Feuer in der Kombüse
Beim Kochen fängt die Pfanne Feuer, die Flammen erfassen den Salon.
Frostschaden im Winterlager
Das Kühlwasser blieb über den Winter im Motor. Im Jänner friert es durch, der Block reißt.
Basis
zahlt nicht
Frost ist Witterung und ausgeschlossen, fehlendes Einwintern gilt außerdem als mangelhafte Wartung.
Klausel A-5.2
Basis Plus
zahlt nicht
Witterung wie Frost und mangelhafte Wartung sind ausgeschlossen.
Klausel A-6.2
Premium
zahlt nicht
Frost und mangelhafte Wartung bleiben auch in Premium ausgeschlossen.
Klausel A-6.2
Außenbordmotor gestohlen
In der Nacht montieren Diebe den Außenborder vom Boot am Steg ab.
Basis
zahlt nicht
Basis deckt nur den Diebstahl des ganzen Boots, keine einzelnen Teile.
Klausel A-3.1
Basis Plus
mit Einschränkung
Teilediebstahl ist versichert, wenn der Motor mit Sicherungsbolzen oder gleichwertiger Diebstahlsicherung befestigt war. Bei Diebstahl fällt kein Selbstbehalt an.
Boot mit Anhänger gestohlen
Boot und Anhänger stehen in der Einfahrt. Am nächsten Morgen ist beides weg.
Basis
mit Einschränkung
Der Diebstahl des ganzen Boots ist gedeckt, an Land aber nur auf einem eingefriedeten, versperrten Platz oder in einem versperrten Gebäude.
Basis Plus
mit Einschränkung
Eingefriedeter, versperrter Platz, dazu ein Kastenschloss am Anhänger und Kette mit Schloss zwischen Boot und Anhänger.
Mutwillige Beschädigung
Unbekannte ritzen nachts den Rumpf an und schneiden die Cockpitpolster auf.
Basis Plus
zahlt
Mut- oder böswillige Handlungen Unbefugter sind versichert. An Land gilt das nur auf eingefriedetem, versperrtem Platz oder im versperrten Gebäude.
Motor kaputt durch Verschleiß
Die Maschine bleibt stehen, in der Werft heißt es: Lager ausgeschlagen, ganz normaler Verschleiß.
Basis Plus
zahlt nicht
Abnutzung und Betriebsschäden sind ausgeschlossen. Die vereinbarte Maschinen-Zusatzdeckung deckt bei Maschinen bis zehn Jahre zum Beispiel Bedienungsfehler, verborgene Materialfehler, Wellenbruch und Falschbetankung, Verschleiß aber nicht.
Osmoseblasen am Rumpf
Beim Auswassern im Herbst zeigen sich Blasen im Unterwasserschiff, der Gutachter stellt Osmose fest.
Mäuse haben überwintert
Nach dem Winterlager sind Polster zernagt und Kabel durchgebissen.
Unfall nach dem Hafenfest
Der Schiffsführer hat getrunken, fährt trotzdem los und rammt die Hafenmauer.
Basis Plus
mit Einschränkung
Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer nach der Schwere kürzen. Den Verzicht auf diese Kürzung gibt es ausdrücklich nicht, wenn Alkohol die Ursache war. Vorsatz: keine Leistung.
Klausel A-7
Premium
mit Einschränkung
Ist Alkohol die Ursache, wird nach der Schwere des Verschuldens gekürzt, ohne Verzicht.
Klausel A-7
Ohne Schiffsführerpatent am Steuer
Ein Bekannter fährt Ihr Motorboot, obwohl ihm das vorgeschriebene Schiffsführerpatent fehlt, und touchiert eine Boje.
Basis
zahlt nicht
Fährt jemand ohne den amtlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweis, ist der Schaden ausgeschlossen.
Klausel A-5.2
Basis Plus
zahlt nicht
Ausgeschlossen, wenn der amtlich vorgeschriebene Befähigungsnachweis fehlt.
Klausel A-6.2
Premium
zahlt nicht
Auch Premium schließt das Fahren ohne vorgeschriebenen Befähigungsnachweis aus.
Klausel A-6.2
Fender über Bord
Beim Ablegen fallen zwei Fender und eine Leine ins Wasser und sind nicht mehr zu finden.
Berührung bei der Regatta
Bei einer Wettfahrt am Wolfgangsee berühren sich zwei Boote an der Boje.
Sturm im Winter bei Saisonpolizze
Im Jänner wirft ein Sturm mit Windstärke 9 das Boot im Winterlager vom Bock. Es hat eine Saisonpolizze.
Basis
zahlt nicht
Die Saisonpolizze gilt vom 1. April bis 31. Oktober. Vom 1. November bis 31. März gibt es keinen Schutz, auch nicht im Winterlager.
Basis Plus
zahlt nicht
Saisonpolizze: kein Schutz vom 1. November bis 31. März.
Premium
zahlt nicht
Saisonpolizze: auch hier kein Schutz vom 1. November bis 31. März.
Mit einer Ganzjahrespolizze wäre derselbe Sturm in allen drei Tarifen gedeckt, auch an Land im Winterlager.
Ausgefallene Saison
Nach einem gedeckten Schaden steht das Boot acht Wochen in der Werft. Der Urlaub am Boot fällt aus, der Liegeplatz kostet trotzdem.
Was Sie beitragen können, damit die Kasko zahlt
Oft scheitert eine Leistung nicht am Tarif, sondern an einer fehlenden Sicherung oder einer verspäteten Meldung. Darauf haben Sie Einfluss.
- Gegen Diebstahl sichern: Sicherungsbolzen am Außenborder, Kastenschloss am Anhänger, Kette mit Schloss zwischen Boot und Anhänger. An Land auf einem eingefriedeten, versperrten Platz oder in einer versperrten Halle abstellen.
- Wartung nachweisen: Service laut Hersteller, Rechnungen aufbewahren, vor dem Winter das Wasser aus dem Motor lassen.
- Jede Grundberührung melden, auch wenn nichts zu sehen ist. In Basis Plus und Premium ist die Inspektion danach gedeckt.
- Schaden sofort melden: Schaden-Hotline +49 3375 566 75 05, außerhalb der Bürozeiten +49 3375 29 28 95, oder in mein NAMMERT den Vertrag auswählen und den Schaden melden.
- Bei Feuer, Explosion, Diebstahl, Einbruch und Vandalismus sofort Anzeige bei der Polizei erstatten, im Hafen auch die Hafenverwaltung verständigen.
- Fotos machen, Schaden eindämmen (lenzen, sichern, abdecken), vor der Reparatur die Besichtigung abwarten und beschädigte Teile nicht vorher verkaufen.
Wer über die Leistung entscheidet
Diese Übersicht gibt unsere Bedingungen in Alltagssprache wieder, maßgeblich bleibt der Wortlaut. Ob und wie viel bezahlt wird, entscheidet der Versicherer nach den Bedingungen Ihrer Polizze und nach dem tatsächlichen Hergang. Wir nehmen Ihren Schaden auf, bearbeiten ihn und reichen ihn vollständig beim Versicherer ein.
Die übrigen Unterschiede der Tarife finden Sie in der Übersicht der Tarifstufen und im Leistungsvergleich. Wie die Meldung abläuft, steht unter Schadenmeldung.
Fragen und Antworten
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit ohne Alkohol?
In Basis kann der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Basis Plus verzichtet auf die Kürzung bis zu einem Schaden von 25 Prozent der Versicherungssumme, Premium bis 50 Prozent, darüber wird gekürzt. Bei Diebstahl, Drogen oder Alkohol gibt es diesen Verzicht nicht.
Ersetzt die Kasko den Schaden am anderen Boot?
Nein, Ansprüche Dritter sind in der Kasko ausgeschlossen. Dafür ist die Bootshaftpflicht zuständig.
Bin ich im Winterlager an Land gedeckt?
Ja, die Kasko gilt auch an Land, beim Kranen und während einer Reparatur an einem geeigneten Platz. Ausgenommen ist die Saisonpolizze, sie gilt nur vom 1. April bis 31. Oktober.
Warum hilft Basis beim Auflaufen nicht?
Basis deckt nur genannte Gefahren: Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitz, Erdbeben, Feuer, Explosion und den Diebstahl des ganzen Boots. Unfälle wie Auflaufen oder Zusammenstoß sind erst ab Basis Plus versichert.