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Ein Techniker lässt im Winterlager das Kühlwasser aus dem Bootsmotor ab und füllt Frostschutz nach

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Zahlt die Polizze einen Frostschaden am Motor?

Kurze Antwort

Auf den heimischen Seen und an der Donau steht der Motor im Winter still, und genau dort endet die Deckung am Markt regelmäßig: Frostschäden an der Maschinenanlage sind in den Bedingungswerken durchgängig ausgenommen. Dieser Posten wird im Herbst gelöst, nicht in der Polizze.

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Ein gesprungener Motorblock ist der teuerste Einzelposten, den ein Winter am Boot hinterlassen kann, und er entsteht in Österreich leichter, als vielen bewusst ist. Am Wörthersee und am Attersee friert es im Jänner verlässlich durch, der Neusiedler See liegt flach und kühlt in einer kalten Woche komplett aus, und an der Donau steht das Boot häufig im offenen Winterlager statt in einer Halle. Ausgenommen sind in den Bedingungswerken am Markt durchgehend Motorblock, Wärmetauscher, Kühlkreis, Kielkühlung und der Außenborder. Wer hier auf die Polizze hofft, hofft ausgerechnet auf die Position, bei der sie regelmäßig nicht einspringt.

Die Begründung der Versicherer ist aus deren Sicht schlüssig, und sie wiegt hierzulande schwerer als nördlich der Grenze. Eine Maschine, die ordentlich entleert oder mit geeignetem Frostschutz befüllt ist, nimmt keinen Frostschaden. Der Schaden ist damit die Folge einer unterlassenen Arbeit und nicht eines plötzlichen Ereignisses. Dazu kommt der Unterschied im österreichischen Versicherungsvertragsrecht: Wer eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, steht grundsätzlich ohne Leistung da, eine anteilige Kürzung nach dem Grad des Verschuldens, wie sie das deutsche Recht kennt, gibt es nicht. Beim Frost am Motor treffen also der Ausschluss und die härtere Rechtsfolge aufeinander.

Drei Arbeiten entscheiden über den Winter. Entleeren Sie den Kühlkreis vollständig oder befüllen Sie ihn mit dem Frostschutz, den der Motorenhersteller vorgibt, und halten Sie sich an dessen Mischungsverhältnis statt an das Gefühl. Denken Sie an die Nebenwege, die häufiger platzen als die Maschine selbst: Warmwasserboiler, Wassermacher, Spülleitungen, Seeventile, Bord-WC und Deckswaschanlage. Und halten Sie die Arbeiten mit Datum und Fotos fest, gern samt Beleg der Werft. Im Frühjahr ist das der einzige Nachweis, der eine Diskussion über die Obliegenheit abkürzt. Wer das Boot in eine unbeheizte Halle stellt, hat damit übrigens nichts erledigt: Auch dort folgt die Temperatur der Außenluft.

Zum Merken

Der teuerste

Einzelposten des Winters ist die Maschine

Der sicherste

Ausschluss im Bedingungswerk ist der Frost

Frostschutz nach Herstellervorgabe kostet einen Nachmittag im Herbst und erspart die ganze Diskussion im Frühjahr.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Hilft eine Maschinendeckung bei Frost?

Meist nicht. Mehrere Bedingungswerke nehmen Frostschäden ausdrücklich aus der Maschinendeckung heraus. Lesen Sie genau diesen Satz nach, bevor Sie den Baustein dazunehmen.

Was gilt für den Außenborder?

Dieselbe Lage. Nach der letzten Fahrt senkrecht ablaufen lassen, das Kühlwasser entleeren und den Motor frostfrei lagern ist die wirksamste Vorsorge, und sie kostet nicht mehr als eine Stunde Arbeit.

Reicht eine unbeheizte Bootshalle?

Nein. In einer unbeheizten Halle folgt die Temperatur der Außenluft mit Verzögerung, in einer kalten Woche liegt sie sicher unter null. Entleeren oder Frostschutz bleibt Pflicht.

Was bringt die Dokumentation?

Sie verschiebt die Beweislage. Wer Datum, Fotos und den Beleg der Werft vorlegt, diskutiert im Frühjahr über die Ursache und nicht darüber, ob überhaupt jemand am Boot war.

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