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Wasser aus der eigenen Anlage: zahlt die Polizze?
Kurze Antwort
Die meisten Boote, die im Hafen absacken, haben kein Loch im Rumpf, sondern einen Schlauch im Inneren. Ob dafür etwas zu holen ist, entscheidet die Ursache und nicht die Wassermenge.
Wer am Attersee, am Wörthersee oder an einem Donauhafen liegt, kennt die Geschichte vom Boot, das über Nacht tiefer im Wasser lag. Ein Loch im Rumpf steckt dahinter in den seltensten Fällen. Viel häufiger ist es ein Schlauch, der von seinem Stutzen gerutscht ist, ein müde gewordenes Seeventil, eine undichte Bordtoilette oder eine Druckwasserpumpe, die stundenlang gegen eine gerissene Leitung anarbeitet. Das Wasser kommt dann nicht von draußen herein, sondern aus der eigenen Anlage heraus.
An dieser Unterscheidung hängt die Deckung. Das Teil, das aufgegeben hat, ist meist Verschleiß oder ein Materialfehler, und dafür kommt in aller Regel niemand auf. Die eigentliche Rechnung steht daneben: alles, was das ausgetretene Wasser angerichtet hat, von der Polsterung über die Elektrik bis zur wochenlangen Trocknung. Dieser Folgeschaden ist bei einer Allgefahrendeckung typischerweise versichert, solange keine eigene Ausschlussziffer greift. Bei bewohnten Fahrzeugen führen manche Werke dafür sogar eine gesonderte Ziffer, weil die Sanitäranlage dort im Dauerbetrieb läuft.
Ein Punkt ist in Österreich strenger als nebenan: Handelt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig, ist der Versicherer nach dem VersVG grundsätzlich zur Gänze leistungsfrei. Eine Kürzung nach Quote, wie sie deutsche Verträge kennen, sieht das österreichische Recht nicht vor. Wer im Herbst mit offenen Seeventilen zusperrt und bis Ostern nicht mehr nachsieht, riskiert also mehr als seinen Selbstbehalt. Vorbeugen kostet dagegen fast nichts: Seeventile schließen, wenn Sie von Bord gehen, Schlauchschellen jährlich nachziehen und doppelt setzen, Schläuche nach Alter tauschen und nicht nach Aussehen, und einen Bilgenwächter mit Alarm einbauen, der sich meldet, bevor zufällig jemand vorbeikommt.
Zum Merken
Von außen
steht meist ein Ereignis am Anfang
Von innen
steht meist Alterung am Anfang
Nicht der Wasserstand in der Bilge entscheidet, sondern das Alter des Schlauchs, der ihn verursacht hat.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Polizze den geplatzten Schlauch selbst?
Meist nicht, denn am unmittelbar betroffenen Teil ist das Verschleiß. Die größere Summe steckt ohnehin im Folgeschaden, und darum dreht sich die Frage in der Praxis.
Was ist, wenn Frost die Ursache war?
Dann kommt zusätzlich die Frostziffer Ihrer Polizze ins Spiel, mit eigenen Voraussetzungen und eigenen Grenzen. Lesen Sie beide Stellen, sie greifen ineinander.
Was heißt grobe Fahrlässigkeit in diesem Zusammenhang?
Gemeint ist ein Versäumnis, das einem sorgfältigen Eigner nicht unterläuft, etwa das Boot über den Winter mit offenen Seeventilen zu verlassen. In Österreich kann das die Leistung zur Gänze kosten, nicht nur einen Teil davon.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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