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Wer bezahlt den Berger, bevor die Versicherung zahlt?
Kurze Antwort
Der Berger will eine Zusage oder Geld, bevor der Kran ansetzt, die Prüfung des Schadens dauert länger. Das VersVG gibt Ihnen für Aufwendungen zur Schadensminderung einen Vorschussanspruch, und genau der schließt diese Lücke.
Zwischen dem Sturm und der Entschädigung liegt eine Lücke, über die selten jemand redet. Ein Bergungsunternehmen an der Donau oder am Attersee arbeitet nicht auf Zuruf: Es will eine schriftliche Zusage oder eine Zahlung, bevor Kran, Taucher und Hebesäcke anrollen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Schaden weder besichtigt noch beziffert, und wer zuerst zahlt, ist die erste Frage, die am Steg gestellt wird.
Das österreichische Versicherungsvertragsrecht hilft hier weiter, als viele wissen. Für Aufwendungen, die der Abwendung oder Minderung des Schadens dienen, kann der Versicherungsnehmer nach dem VersVG verlangen, dass der Versicherer den erforderlichen Betrag vorschießt. Dieser Anspruch steht im Gesetz und gilt auch dann, wenn der Bedingungstext ihn nicht wiederholt. Wer ihn nicht kennt, verlangt ihn auch nicht und legt die Bergung stattdessen selbst aus.
Zwei Dinge klären Sie deshalb besser vorher, und sie kosten nichts: Nennt Ihr Versicherer eine Frist, in der der Vorschuss da ist, und rechnet er auf Wunsch direkt mit dem Bergungsunternehmen ab? Fragen Sie beides schriftlich ab, solange Sie Zeit haben. Und melden Sie den Schaden, bevor Sie beauftragen, denn eine abgestimmte Maßnahme lässt sich schneller bezahlen als eine, die Sie allein vergeben haben. Den Notruf erreichen Sie nach Feierabend unter +49 3375 29 28 95.
Zum Merken
Zuerst
will der Berger sein Geld sehen
Vorschuss
sieht das VersVG für Rettungsmaßnahmen vor
Wer den Anspruch kennt, verlangt ihn. Wer ihn nicht kennt, legt die Bergung selbst aus.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann ich den Vorschuss einfach verlangen?
Ja, für Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens. Der Anspruch steht im VersVG und gilt unabhängig davon, ob der Bedingungstext ihn wiederholt.
Was mache ich am Liegeplatz zuerst?
Melden, bevor Sie beauftragen. Eine mit dem Versicherer abgestimmte Maßnahme ist im Zweifel besser gestellt und wird schneller bezahlt als eine, die Sie allein vergeben haben.
Und wenn die Prüfung lange dauert?
Dann fragen Sie nach einer Teilzahlung auf die Entschädigung. Solange die Erhebungen laufen, sieht das österreichische Versicherungsvertragsrecht einen solchen Teilbetrag vor.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Kasko
Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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