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Grundberührung beim Charter: Wer zahlt Taucher und Kran?
Kurze Antwort
Wer mit der Charteryacht aufsitzt, sagt es der Basis sofort, auch wenn von oben nichts zu sehen ist. Taucher, Kran und Reparatur rechnet die Basis je nach Chartervertrag über die Kasko der Yacht ab, Ihr Anteil ist meist die Kaution.
Ein Schlag unter dem Kiel, die Yacht stoppt kurz und fährt weiter. In den Buchten der Kvarner Bucht, rund um die Kornaten oder vor den dalmatinischen Inseln liegen Felsen oft knapp unter der Oberfläche, und nicht jeder steht in der Karte. Von Deck aus sieht man nach einer Grundberührung meist gar nichts. Ob Kiel, Kielbolzen, Ruder oder die Bodengruppe im Rumpf etwas abbekommen haben, zeigt erst ein Blick unter Wasser. Deshalb schreibt der Chartervertrag in aller Regel vor, dass jede Grundberührung sofort der Basis gemeldet wird.
Was dann geschieht, bestimmt die Basis. Oft kommt zuerst ein Taucher, der Kiel und Ruder begutachtet; genügt das nicht, wird die Yacht aus dem Wasser gehoben. Bezahlt wird das nach dem Chartervertrag: Meist laufen Untersuchung und Reparatur über die Kaskoversicherung der Yacht, und Sie tragen den Selbstbehalt bis zur Höhe der Kaution. Manche Basen verrechnen den Taucher auch, wenn er keinen Schaden findet. Verschweigen ist die schlechteste Idee. Taucht der Schaden erst beim Check-out oder beim nächsten Gast auf, steht Aussage gegen Aussage, und bei grober Fahrlässigkeit kann der Kaskoversicherer auch über die Kaution hinaus beim Skipper Regress nehmen.
Halten Sie gleich nach dem Aufsitzen Uhrzeit, Position, Kurs und angezeigte Wassertiefe fest, fotografieren Sie den Plotter und schreiben Sie alles ins Logbuch. Schauen Sie in die Bilge, bevor Sie weiterfahren. Dann rufen Sie die Basis an und lassen sich die Anweisungen schriftlich bestätigen, eine Nachricht genügt; einen Taucher auf eigene Faust zu bestellen, bringt nur Streit über die Rechnung. Eine Kautionsversicherung verständigen Sie sofort. Gehen Forderungen über die Kaution hinaus, ist die Skipperhaftpflicht gefragt. Wer sein eigenes Boot bei NAMMERT versichert hat, hat sie ab Basis-Plus für gecharterte Boote bis zur Größe des eigenen Bootes in der Polizze, im Premium ohne Größenbegrenzung.
Zum Merken
Melden
kostet einen Anruf bei der Basis
Verschweigen
kann teurer werden als die Kaution
Ob nach dem Aufsitzen etwas kaputt ist, sagt der Taucher und nicht der Blick über die Reling. Wer sofort meldet, hält den Streit klein.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich auch eine leichte Grundberührung melden?
Ja. Der Chartervertrag verlangt das in aller Regel bei jeder Grundberührung, auch ohne sichtbaren Schaden. Wer schweigt und der Schaden wird später entdeckt, steht im Streit um die Kaution schlecht da.
Wer zahlt den Taucher, wenn er nichts findet?
Das steht im Chartervertrag. Manche Basen verrechnen die Untersuchung auch ohne Befund mit der Kaution. Fragen Sie vor dem Törn nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Hilft mir eine Kautionsversicherung nach dem Aufsitzen?
Behält die Basis die Kaution zu Recht ein, ersetzt eine Kautionsversicherung den Betrag nach ihren Bedingungen. Melden Sie den Fall sofort mit Chartervertrag, Protokoll und Beleg der Basis.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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