Zum Inhalt springen
Ein leerer Bootsbock im Hof einer Werft, das Boot steht zur Reparatur in der Halle

Startseite / Themen / Schaden & Risiko

Gibt es Geld, bevor der Schaden abgerechnet ist?

Kurze Antwort

Zwischen Schadenmeldung und Auszahlung liegen Erhebungen, Gutachten und Rückfragen, und die Werft will Material bestellen. Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz kennt dafür die Teilzahlung: Diese Zeit müssen Sie nicht aus eigener Tasche überbrücken.

Beitrag berechnen Zur Bootsversicherung

Zwischen der Meldung eines größeren Schadens und der Auszahlung liegen Erhebungen: Besichtigung, Gutachten, Rückfragen zur Ursache, oft die Stellungnahme der Werft. Bei einem Kaskoschaden an einer Yacht vergehen dabei leicht Wochen. In dieser Zeit will die Werft Material bestellen, der Liegeplatz läuft weiter, und das Boot steht in der Halle im Weg. Viele Eigner nehmen an, sie müssten diese Lücke selbst überbrücken oder die Reparatur anhalten, bis das Geld kommt. Das ist nicht so, und das Versäumnis liegt meist nur daran, dass niemand danach fragt.

Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz regelt den Fall ausdrücklich. Sind die Erhebungen einen Monat nach der Anzeige noch nicht beendet, können Sie eine Teilzahlung in jener Höhe verlangen, die nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Maßstab ist also der unstrittige Teil: Steht der Rumpfschaden fest und wird nur über die Maschine gestritten, muss auf den feststehenden Teil niemand warten. Viele Bedingungswerke greifen das auf, manche mit kürzerer Frist. Ist die Polizze zugunsten einer Bank vinkuliert, gehört zusätzlich geklärt, auf welches Konto die Teilzahlung geht, sonst liegt das Geld am Ende an der falschen Stelle.

Praktisch hilft nur, die Teilzahlung schriftlich und mit Betrag zu verlangen, statt darauf zu warten, dass sie von selbst kommt. Nennen Sie die Summe, die Sie für unstrittig halten, und stützen Sie sie kurz auf Gutachten oder Kostenvoranschlag. Fragen Sie im selben Schreiben nach der Alternative, die oft schneller geht als jede Zahlung an Sie: eine Zahlungszusage direkt an die Werft, die dort als Sicherheit zählt und das Material freigibt. Und klären Sie mit, wie der Selbstbehalt verrechnet wird, denn ob er bereits von der Teilzahlung abgezogen wird oder erst von der Endabrechnung, verschiebt genau den Betrag, der jetzt auf dem Konto landen soll.

Zum Merken

Ein Monat

nach der Schadenmeldung reicht

Die Teilzahlung

richtet sich am unstrittigen Teil aus

Sie müssen nicht warten, bis der letzte Punkt geklärt ist. Verlangt wird die Teilzahlung schriftlich, mit Betrag und kurzer Begründung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich eine Teilzahlung zurückzahlen?

Nur soweit am Ende weniger zusteht, als gezahlt wurde. Wenn Sie den Betrag am unstrittigen Teil ausrichten, kommt das praktisch nicht vor.

Geht es auch schneller als nach einem Monat?

Häufig ja. Der Monat ist die gesetzliche Untergrenze und nicht der übliche Ablauf. Fragen Sie, sobald der Umfang feststeht, und nicht erst, wenn die vier Wochen vorbei sind.

Die Bank hat die Polizze vinkuliert, was gilt dann?

Dann hat der Gläubiger ein Wort mitzureden, und die Werft bekommt ihr Geld oft über eine Zahlungszusage. Klären Sie vor Reparaturbeginn, wer die Teilzahlung erhält.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Leistungsvergleich

BASIS und PREMIUM im Detail, und NAMMERT im Anbietervergleich.

Weitere Themen

Schaden & Risiko, 46 Themen
Boot im Winterlager: was in Österreich zählt Schneelast auf Plane, Gerüst und Hallendach Niedrigwasser an der Donau: das Boot sitzt auf Was verlangt die Polizze bei amtlicher Sturmwarnung? Blitzschlag und Überspannung am Boot Diebstahl von Boot, Außenborder und Jetski Übergabe beim Yachtcharter: Was Sie vor dem Auslaufen prüfen Wassermotorrad gekentert: was wird aus der Maschine? Hochwasser, Sturm und Hagel an Donau und Seen Leck und Wassereinbruch am Boot Beiboot und Außenborder beim Charter: Wer zahlt Schaden und Verlust? Jetski nach Salzwasser spülen: Welche Wartung wird erwartet? Sind Marder- und Tierschäden am Boot in Österreich versichert? Fremdstromkorrosion am Liegeplatz: woran Sie sie erkennen Jetski im Urlaub gemietet: Wer zahlt bei einem Schaden? Dieselpest im Tank: Motorschaden und Sanierung Nachbarboot gerammt: wer haftet im Hafen? Hausboot im Winter: Was schützt vor Eis und Eisstoß? Vandalismus am Liegeplatz: Wer trägt den Schaden? Falsch getankt: Wer zahlt den Motorschaden? Grundberührung beim Charter: Wer zahlt Taucher und Kran? Gasanlage auf dem Hausboot: Welche Prüfung wird erwartet? Schaden am Boot: was in den ersten Stunden zählt Landstrom am Hausboot: was an Kabel und FI wichtig ist Osmose am Rumpf: zahlt die Polizze? Ist ein Frostschaden am Boot versichert? Darf ich die Werft selbst aussuchen? Schimmel und Feuchtigkeit im Hausboot: Schaden oder Wartung? Feuer an Bord: wo es beginnt und was dann zählt Wie alt darf das Rigg sein, damit die Polizze trägt? Einbruch ins Hausboot: Was müssen Türen, Fenster und Luken aushalten? Ich bin mit dem Gutachten nicht einverstanden: was jetzt? Bordtoilette verstopft: wer zahlt beim Charter die Reparatur? Heizung im Hausboot: was bei Ofen, Dieselheizung und Abgas zählt Stromausfall am Hausboot im Winter: was dann mit Heizung und Pumpe geschieht Anker und Kette beim Charter verloren: wer den Ersatz zahlt Segel beim Charter gerissen: Abnützung oder Fehler der Crew? Stahlrumpf am Hausboot: wann Dickenmessung und Unterwasserprüfung anstehen Hochwasser an der Donau: wie Leinen und Dalben beim Hausboot mitgehen müssen Zahlt die Polizze einen Frostschaden am Motor? Diebstahl an Bord beim Charter: Wer ersetzt die Sachen der Crew? Mit der Jolle gekentert: Welche Schäden sind gedeckt? Ruderbruch auf See: Worauf schaut der Versicherer? Krank oder verletzt beim Charter: wer zahlt Arzt und Heimreise? Photovoltaik am Hausboot: worauf es bei Montage, Sturm und Brand ankommt Grundberührung am See: wer zahlt die Untersuchung?

Alle 107 Themen im Überblick

In 5 Minuten versichert.

Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.

Online-Rechner starten Persönliche Beratung

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.

Bootsversicherung für Österreich 5 Minuten · Police noch heute Beitrag berechnen