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Gibt es Geld, bevor der Schaden abgerechnet ist?
Kurze Antwort
Zwischen Schadenmeldung und Auszahlung liegen Erhebungen, Gutachten und Rückfragen, und die Werft will Material bestellen. Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz kennt dafür die Teilzahlung: Diese Zeit müssen Sie nicht aus eigener Tasche überbrücken.
Zwischen der Meldung eines größeren Schadens und der Auszahlung liegen Erhebungen: Besichtigung, Gutachten, Rückfragen zur Ursache, oft die Stellungnahme der Werft. Bei einem Kaskoschaden an einer Yacht vergehen dabei leicht Wochen. In dieser Zeit will die Werft Material bestellen, der Liegeplatz läuft weiter, und das Boot steht in der Halle im Weg. Viele Eigner nehmen an, sie müssten diese Lücke selbst überbrücken oder die Reparatur anhalten, bis das Geld kommt. Das ist nicht so, und das Versäumnis liegt meist nur daran, dass niemand danach fragt.
Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz regelt den Fall ausdrücklich. Sind die Erhebungen einen Monat nach der Anzeige noch nicht beendet, können Sie eine Teilzahlung in jener Höhe verlangen, die nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Maßstab ist also der unstrittige Teil: Steht der Rumpfschaden fest und wird nur über die Maschine gestritten, muss auf den feststehenden Teil niemand warten. Viele Bedingungswerke greifen das auf, manche mit kürzerer Frist. Ist die Polizze zugunsten einer Bank vinkuliert, gehört zusätzlich geklärt, auf welches Konto die Teilzahlung geht, sonst liegt das Geld am Ende an der falschen Stelle.
Praktisch hilft nur, die Teilzahlung schriftlich und mit Betrag zu verlangen, statt darauf zu warten, dass sie von selbst kommt. Nennen Sie die Summe, die Sie für unstrittig halten, und stützen Sie sie kurz auf Gutachten oder Kostenvoranschlag. Fragen Sie im selben Schreiben nach der Alternative, die oft schneller geht als jede Zahlung an Sie: eine Zahlungszusage direkt an die Werft, die dort als Sicherheit zählt und das Material freigibt. Und klären Sie mit, wie der Selbstbehalt verrechnet wird, denn ob er bereits von der Teilzahlung abgezogen wird oder erst von der Endabrechnung, verschiebt genau den Betrag, der jetzt auf dem Konto landen soll.
Zum Merken
Ein Monat
nach der Schadenmeldung reicht
Die Teilzahlung
richtet sich am unstrittigen Teil aus
Sie müssen nicht warten, bis der letzte Punkt geklärt ist. Verlangt wird die Teilzahlung schriftlich, mit Betrag und kurzer Begründung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich eine Teilzahlung zurückzahlen?
Nur soweit am Ende weniger zusteht, als gezahlt wurde. Wenn Sie den Betrag am unstrittigen Teil ausrichten, kommt das praktisch nicht vor.
Geht es auch schneller als nach einem Monat?
Häufig ja. Der Monat ist die gesetzliche Untergrenze und nicht der übliche Ablauf. Fragen Sie, sobald der Umfang feststeht, und nicht erst, wenn die vier Wochen vorbei sind.
Die Bank hat die Polizze vinkuliert, was gilt dann?
Dann hat der Gläubiger ein Wort mitzureden, und die Werft bekommt ihr Geld oft über eine Zahlungszusage. Klären Sie vor Reparaturbeginn, wer die Teilzahlung erhält.
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