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Beim Anlegen verletzt: was zahlt die Unfallversicherung?
Kurze Antwort
Wer sich beim Anlegen verletzt, etwa beim Sprung auf den Steg oder mit der Hand zwischen Rumpf und Pfahl, hat in aller Regel einen Unfall im Sinne der Unfallversicherung. Geleistet wird vor allem bei dauernden Folgen und nur, wenn die Fristen der Polizze eingehalten sind.
Ob an der Alten Donau, am Attersee oder in einer Marina an der Adria: Die meisten Verletzungen an Bord passieren nicht unterwegs, sondern beim Anlegen. Man springt mit der Leine auf den nassen Steg und rutscht aus, die Hand gerät zwischen Rumpf und Pfahl, ein Finger in die Klampe, oder der Rücken macht beim Heranziehen der Yacht nicht mit. Wer verletzt ist, fragt dann, was die Unfallversicherung zahlt. In Österreich steht der Unfallbegriff nicht im VersVG, sondern in den Bedingungen, meist den AUVB: ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Der Sturz auf den Steg erfüllt das in aller Regel.
Was gezahlt wird, regelt die Polizze. Die Hauptleistung ist die Invaliditätsleistung, also Geld für eine dauernde Beeinträchtigung; wie viel, hängt vom Grad der Invalidität und von der vereinbarten Summe ab. Heilt die Verletzung ohne Folgen aus, gibt es nur dann etwas, wenn zusätzlich zum Beispiel ein Spitalgeld oder ein Taggeld vereinbart ist. Eine Zerrung beim Ziehen an der Leine ist kein Ereignis von außen; manche Bedingungen schließen Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen und Wirbelsäule aber ausdrücklich ein, Bandscheibenschäden dagegen häufig aus. Außerdem setzen die Bedingungen Fristen, in denen die Invalidität eintreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden muss.
Lassen Sie sich nach dem Unfall sofort ärztlich versorgen, auch im Ausland, und den Hergang und die Verletzung schriftlich festhalten. Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Versicherer und schreiben Sie sich die Fristen aus Ihrer Polizze heraus. Hat jemand anderer den Unfall verursacht, etwa der Skipper durch ein falsches Manöver, kann daneben seine Haftpflicht zuständig sein; dazu gibt es eine eigene Seite. Am meisten bringt Vorbeugen: übersteigen statt springen, erst wenn die Yacht ruhig liegt, Hände weg aus dem Spalt zwischen Rumpf und Steg und rutschfeste Schuhe an Deck.
Zum Merken
Folgenlos ausgeheilt
nur mit Zusatzleistungen
Dauernde Folgen
Invaliditätsleistung nach Grad
Fristen aus der Polizze notieren, sonst hilft auch der beste Vertrag nicht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist ein Sturz beim Sprung auf den Steg ein Unfall?
In aller Regel ja. Der Aufprall auf den Steg ist ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis im Sinne der Bedingungen.
Zahlt die Unfallversicherung, wenn alles wieder ausheilt?
Nur wenn Zusatzleistungen wie Spitalgeld oder Taggeld vereinbart sind. Die Invaliditätsleistung gibt es bei dauernden Folgen.
Ist eine Zerrung beim Heranziehen der Yacht versichert?
Manche Bedingungen schließen Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen und Wirbelsäule ein. Bandscheibenschäden sind oft ausgenommen.
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