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Segelyacht mit gelegtem Mast auf Holzböcken auf einem Fluss vor einer alten Ziegelbrücke

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Mast legen vor einer Brücke: wer zahlt Schäden am Rigg?

Kurze Antwort

Beim Mastlegen entstehen die meisten Riggschäden beim Legen selbst, nicht unter der Brücke: Der Mast kippt zur Seite, Salinge und Antennen brechen. Das ist in aller Regel ein Fall für die eigene Kasko; legt ein Kranbetrieb den Mast, kommt seine Haftung dazu.

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Auf der Donau, auf Kanälen oder bei der Überstellung zu einem anderen See muss der Mast oft vor einer festen Brücke liegen, weil die Durchfahrtshöhe nicht reicht. Gelegt wird er mit dem Mastkran im Hafen, mit einer eigenen Vorrichtung an Bord oder mit Muskelkraft der Crew. Dabei geht mehr kaputt, als man denkt: Der Mast kippt seitlich weg, weil das Vorstag zu schnell nachgelassen wird, ein Saling bricht am Mastbock, Antenne und Windanzeiger werden zerdrückt, Wanten knicken. Wer zahlt, hängt davon ab, wer den Mast gelegt hat und wo der Schaden passiert ist.

Legen Sie den Mast selbst, ist ein Schaden am eigenen Boot in aller Regel ein Fall für die Kasko, weil er plötzlich beim Manöver entsteht. Bricht dabei ein Teil, das über Jahre geschwächt war, kann der Versicherer das als Verschleiß werten. Die Haftpflicht hilft hier nicht, sie zahlt nur Schäden bei anderen. Legt ein Hafen oder eine Werft den Mast gegen Bezahlung, haftet der Betrieb für Fehler seiner Leute, häufig nach seinen Geschäftsbedingungen. Fährt jemand mit stehendem Mast gegen eine Brücke, ist der Schaden an der Brücke ein Haftpflichtfall und der am eigenen Rigg wieder einer für die Kasko.

Vorbeugen ist einfacher als streiten. Prüfen Sie die Durchfahrtshöhen auf der Strecke in den amtlichen Unterlagen, bei der Donau auch den aktuellen Pegel, und rechnen Sie eine Reserve für Antennen ein. Legen Sie den Mast bei wenig Wind und ohne Wellenschlag, mit genug Händen an Bord, und lagern Sie ihn auf stabilen Böcken vorn und achtern, damit er bei Schwell nicht wandert. Polstern Sie Salinge und Beschläge, bauen Sie Empfindliches vorher ab und fotografieren Sie das Rigg vor dem Legen. Passiert doch etwas, melden Sie den Schaden vor der Reparatur und heben Sie beschädigte Teile auf.

Zum Merken

Eigenes Rigg

Schaden beim Legen, ein Fall für die Kasko

Fremde Brücke

Schaden bei anderen, ein Fall für die Haftpflicht

Fotos vor dem Legen und Reserve bei der Durchfahrtshöhe ersparen den meisten Ärger.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Mast beim Legen bricht?

Nein. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Schäden an Mast und Rigg des eigenen Bootes ist die Kasko zuständig, wenn Sie eine haben.

Wer haftet, wenn der Hafen den Mast mit dem Kran legt?

Arbeitet der Betrieb gegen Bezahlung, haftet er für Fehler seiner Mitarbeiter, häufig nach seinen Geschäftsbedingungen. Melden Sie den Schaden sofort vor Ort und lassen Sie ihn schriftlich festhalten.

Was gilt, wenn ich mit stehendem Mast an eine Brücke stoße?

Der Schaden an der Brücke ist ein Haftpflichtfall, der am eigenen Rigg einer für die Kasko. Prüfen Sie Durchfahrtshöhe und Pegel vorher und rechnen Sie Reserve ein.

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