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Niedrigwasser an der Donau: das Boot sitzt auf
Kurze Antwort
Der Schaden durch das Aufsitzen gehört in die Kaskodeckung. Anders als eine Tide kündigt sich ein fallender Pegel wochenlang an, und wer trotz Ansage untätig bleibt, steht in Österreich mit der Frage der groben Fahrlässigkeit schlechter da als anderswo.
An der Donau gehört ein fallender Pegel zum Sommer. Wochen ohne Regen im Einzugsgebiet, dazu die Schneeschmelze längst vorbei, und die Wasserstandsnachrichten zeigen über Tage nach unten. In den Häfen und Buchten abseits der Fahrrinne heißt das: Das Boot liegt irgendwann nicht mehr, es steht. Auf den Seen ist es dasselbe Bild in klein, am flachen Neusiedler See nach einem trockenen Frühjahr deutlicher als in den tiefen Salzkammergutseen, wo der Pegel kaum spürbar wandert.
Versicherungstechnisch bleibt das ein Kaskoschaden. Aufsitzen, Grundberührung und Kippen samt der Folgen an Ruderblatt, Welle und Saildrive gehören in eine Kaskodeckung, die alle Gefahren einschließt. Eine schmalere Deckung, die nur benannte Naturgefahren wie Sturm, Brand und Blitz trägt, hilft in dieser Lage nicht weiter. Und die Polizze sollte ganzjährig laufen: An den Alpenflüssen liegt der niedrigste Stand nicht nur im Spätsommer, sondern auch mitten im Winter, wenn der Niederschlag im Einzugsgebiet als Schnee liegen bleibt und nicht abfließt. Eine Saisonlösung mit Pause lässt genau diese Monate offen.
Dem steht eine Obliegenheit gegenüber. Das VersVG verlangt vom Versicherungsnehmer, das Zumutbare zu tun, damit ein Schaden gar nicht erst entsteht oder klein bleibt. Bei einem seit Wochen fallenden Pegel heißt das: Wassertiefe am Liegeplatz messen, mit Tiefgang plus Sicherheitsabstand vergleichen, rechtzeitig an einen tieferen Platz verlegen oder kranen lassen. Dieser Punkt wiegt hier schwerer als jenseits der Grenze, denn bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer nach österreichischem Recht grundsätzlich zur Gänze leistungsfrei. Eine anteilige Kürzung nach Schwere des Verschuldens kennt das Gesetz hier nicht. Rufen Sie an, bevor etwas passiert, dann ist festgehalten, dass Sie gehandelt haben: +49 3375 566 75 05.
Zum Merken
Gedeckt
ist der Schaden, den das Aufsitzen anrichtet
Angesagt
ist der fallende Pegel Wochen vorher
Ein Hochwasser kommt über Nacht, ein Niedrigwasser mit Vorlauf. Genau dieser Vorlauf macht das Zusehen zum Thema.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist es gedeckt, wenn das Boot am Liegeplatz aufsitzt?
Aufsitzen, Grundberührung und Kippen samt Folgeschäden an Ruder, Welle und Saildrive gehören in eine Kaskodeckung, die alle Gefahren einschließt. Eine Deckung, die nur benannte Naturgefahren trägt, greift hier nicht.
Der Pegel fällt seit Wochen, muss ich etwas tun?
Ja. Sobald absehbar ist, dass die Wassertiefe unter Tiefgang und Sicherheitsabstand fällt, ist Verlegen oder Kranen zumutbar und damit geschuldet. Wer bis zum Aufsitzen zusieht, riskiert den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, und der wiegt in Österreich schwer.
Zahlt der Versicherer den Kran, damit nichts passiert?
Das hängt vom Zeithorizont ab. Sinkt der Pegel nur langfristig, ist das Verlegen Ihre eigene Vorsorge. Steht die Grundberührung unmittelbar bevor, sind Aufwendungen zur Abwehr des Schadens nach dem Grundsatz der Rettungskosten erstattungsfähig, auch wenn sie am Ende erfolglos bleiben. Vorher anrufen, dann halten wir die Freigabe fest.
Und der Motor bei niedrigem Wasserstand?
Im flachen, warmen Wasser saugt der Seewasserfilter mehr Schwebstoffe und Pflanzenteile an, ein trocken gelaufener Impeller zerstört den Wärmetauscher. Der Schaden am Antrieb selbst ist ein Fall für die zubuchbare Maschinendeckung, die Kaskodeckung allein trägt ihn nicht.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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