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Beiboot und Außenborder beim Charter: Wer zahlt Schaden und Verlust?
Kurze Antwort
Beim Charter an der Adria trifft es am häufigsten das Beiboot: ein Riss am Fels, ein versenkter Außenborder, ein Dingi, das über Nacht verschwindet. Ob Sie dafür zahlen, entscheidet der Chartervertrag.
Das Dingi hat im Charterurlaub den härtesten Dienst. Es wird auf Kiesstrände gezogen, an Kaimauern in kleinen dalmatinischen Häfen festgemacht, hinter der Yacht geschleppt und abends in der Bucht vor der Konoba liegen gelassen. Die Schäden sind entsprechend immer dieselben: ein aufgeschlitzter Schlauch an scharfem Fels, ein Propeller, der im Seichten aufsitzt, eine Schleppleine, die im Seegang reißt, ein Außenborder, der beim Umsetzen ins Wasser fällt, und der Diebstahl in der Nacht, wenn Beiboot oder Motor ungesichert am Heck hängen.
Wer dafür aufkommt, regelt der Chartervertrag. Beiboot und Außenborder zählen häufig zur Ausrüstung, für die die Kaution haftet, und manche Verträge schreiben vor, beides nachts zu sichern oder an Deck zu holen. Ohne diese Sicherung kann die Basis einen Diebstahl dem Charterer als Verschulden anrechnen. Auch eine Kautionsversicherung deckt nicht jeden dieser Fälle ab: Lesen Sie in der Polizze nach, ob Dingi und Außenborder mitversichert sind und ob für Diebstahl ein Schloss verlangt wird.
Mit wenig Aufwand lässt sich viel vermeiden. Nehmen Sie Beiboot, Pumpe, Riemen und Außenborder bei der Übernahme genauso genau unter die Lupe wie die Yacht und fotografieren Sie jeden Schaden. Sichern Sie den Motor beim Umsetzen mit einer Leine, schließen Sie ihn in Buchten und Häfen mit einem Kabelschloss ab und holen Sie das Dingi über Nacht dicht ans Heck oder an Deck. Kommt trotzdem etwas weg, verständigen Sie sofort die Basis und erstatten Sie bei Diebstahl Anzeige bei Polizei oder Hafenkapitän. Ohne dieses Protokoll ersetzt kaum eine Kautionsversicherung etwas.
Zum Merken
Beim Umsetzen
Außenborder an die Leine
Über Nacht
Dingi an Deck oder abgesperrt
Am Beiboot hängt die Kaution öfter als an der Yacht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn der Außenborder in der Bucht gestohlen wird?
Das regeln Chartervertrag und eine allfällige Kautionsversicherung. Oft wird verlangt, dass der Motor abgesperrt war. Ohne Schloss und ohne Anzeige bleibt der Verlust meist beim Charterer.
Das Dingi ist beim Schleppen abgerissen. Was nun?
Verständigen Sie sofort die Basis und notieren Sie Position, Uhrzeit und Wetter. Bei Seegang holen Sie das Beiboot besser vorher an Deck, statt es an langer Leine nachzuziehen.
Gehört das Beiboot ins Übergabeprotokoll?
Unbedingt. Schläuche, Boden, Ventile, Pumpe, Riemen und Außenborder gehören hinein. Ein alter Schaden, der dort fehlt, wird Ihnen bei der Rückgabe sonst angelastet.
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