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Leck und Wassereinbruch am Boot
Kurze Antwort
Sinkt ein Boot durch ein Ereignis, bleibt die Sache klar. Bildet sich das Leck über Jahre an einer undichten Stelle, ist es Verschleiß. Die Grenze verläuft am Seeventil, und sie entscheidet die Fälle am Liegeplatz, bei denen niemand an Bord war.
Die meisten Boote sinken nicht auf dem Wasser, sondern am Liegeplatz, und fast immer ist niemand an Bord. Ob im Bootshaus am Wörthersee, am Bojenfeld im Attersee, an der Donau oder am Dauerplatz in Istrien: Es gibt keinen Zeugen, keinen Hergang und oft keine Stelle, die man nach dem Heben überhaupt noch findet. Übrig bleiben ein volles Boot und die Frage, warum das Wasser hereingekommen ist.
Die Antwort hängt an einem einzigen Wort. Ein Ereignis lässt das Boot sinken: eine Grundberührung, ein Anstoß am Steg, ein geplatzter Kühlwasserschlauch, ein abgerissener Durchbruch. Allmähliche Undichtigkeit dagegen ist Verschleiß: ein Seeventil, das seit Jahren tropft, eine mürbe Stopfbuchse, eine Schelle, die langsam nachgibt. Nicht die Wassermenge trennt die beiden Fälle voneinander, sondern die Geschwindigkeit, mit der das Wasser gekommen ist.
Praktisch heißt das: Schläuche unter der Wasserlinie doppelt schellen, Seeventile einmal im Jahr bewegen und den Handgriff notieren, einen Pfropfensatz am Ventil festbinden statt in der Backskiste verstauen, die Bilge trocken halten, damit neues Wasser überhaupt auffällt. Und beim Verlassen des Bootes die Seeventile schließen. In Österreich wiegt dieser letzte Handgriff besonders schwer, denn bei einem grob fahrlässig herbeigeführten Schaden ist der Versicherer nach österreichischem Versicherungsvertragsrecht grundsätzlich leistungsfrei. Ob die Polizze grobe Fahrlässigkeit dennoch einschließt, steht in ihr, und das ist vor der Saison die nützlichste halbe Stunde.
Zum Merken
Plötzlich
ein Ereignis lässt das Boot volllaufen
Allmählich
ein Schlauch wird über Jahre mürbe
Zwischen beiden liegt kein Unterschied in der Wassermenge, sondern eine Zeitfrage, und sie entscheidet, wer den Schaden trägt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko, wenn Wasser ins Boot kommt?
Es kommt auf die Ursache an. Steht ein Ereignis dahinter, etwa eine Grundberührung, ein Anstoß oder ein geplatzter Schlauch, ist das ein Schadenfall. Eine Stelle, die über Jahre undicht geworden ist, zählt als Verschleiß, und Verschleiß trägt kein Vertrag.
Mein Boot ist am Liegeplatz gesunken. Und jetzt?
Erst sichern, dann melden, dann dokumentieren. Fotos vom Zustand, das Datum der letzten Kontrolle, Rechnungen der zuletzt ausgeführten Arbeiten. Lässt sich ein Ereignis feststellen, ist die Sache klar; bleibt nur eine alte undichte Stelle, wird es zäh.
Was gilt bei einem offen gelassenen Seeventil?
Das ist der Musterfall grober Fahrlässigkeit. In Österreich ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich leistungsfrei, soweit die Polizze nichts anderes vorsieht. Deshalb gehört das Schließen der Ventile zum Absperren des Bootes dazu.
Welche Stellen geben zuerst nach?
Seeventile und ihre Schläuche, die Stopfbuchse der Welle, Log- und Echolotgeber, der Cockpitablauf und die Toilettenzuleitung. Ein Schlauch, der innen verhärtet ist, hält lange und reißt dann plötzlich, und genau darüber wird im Gutachten gestritten.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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