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Darf ich die Werft selbst aussuchen?
Kurze Antwort
Dass der Eigner den Betrieb selbst bestimmt, gilt vielen als Selbstverständlichkeit. Mit dieser Wahl fällt aber zugleich die Entscheidung, wer bis zur Regulierung das Geld auslegt und wie schnell das Boot wieder im Wasser liegt.
Kaum ist der Schaden gemeldet, geht es um den Betrieb, der ihn behebt. Manche Versicherer führen ein Partnernetz und steuern dorthin; der sichtbare Vorteil ist die Direktverrechnung, bei der die Werft mit dem Versicherer abrechnet und der Eigner nur den Selbstbehalt trägt. Bei anderen steht die Werkstatt frei, dafür geht die Rechnung zunächst an den Eigner und wird erst danach erstattet. Für Boote an der Donau, an den Salzkammergutseen und an der oberen Adria ist das keine Formfrage: Betriebe, die eine bestimmte Rumpfbauart oder eine bestimmte Maschine wirklich beherrschen, gibt es nicht an jedem Ufer.
Einen pauschal besseren Weg gibt es nicht, wohl aber drei Punkte, an denen sich der Unterschied für den Eigner festmacht. Die Vorleistung: Wird zuerst selbst bezahlt und danach ersetzt, oder rechnet der Betrieb direkt mit dem Versicherer ab? Solange es um einen Kratzer im Gelcoat geht, ist das eine Formalie; bei einer aufgerissenen Rumpfschale wird daraus rasch eine Frage des Kontostands. Die Bindung: Ist die Stammwerft ohne Nachteil zugelassen, also ohne erhöhten Selbstbehalt und ohne gekürzten Stundensatz? Und das Tempo: Wie rasch liegt die Deckungszusage vor, denn ohne sie hebt kein Betrieb ein Boot aus dem Wasser.
Über die Rechnung entscheidet am Ende die Reihenfolge und nicht die Qualität der Arbeit: zuerst melden, dann beauftragen. Eine abgestimmte Reparatur wird abgerechnet, eine im Alleingang vergebene kann gekürzt werden, auch wenn der Betrieb tadellos gearbeitet hat. Einen Kostenvoranschlag einzuholen ist davon nicht betroffen und ohnehin sinnvoll. Ist das Boot zugunsten einer Bank vinkuliert, kommt ein vierter Punkt dazu: Die Zahlung fließt dann nicht ohne Zustimmung des Kreditinstituts, und wer das erst beim Ausgleich der Werftrechnung erfährt, wartet ein zweites Mal.
Zum Merken
Freie Wahl
klingt nach einer Selbstverständlichkeit
Direktverrechnung
ist die Frage, die wirklich zählt
Hinter der Werftwahl steckt die Frage, wer bis zur Regulierung das Geld auslegt. Darum lohnt der Anruf vor dem ersten Krantermin.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Partnerwerft oder eigene Werft: was ist klüger?
Das Partnernetz punktet bei Tempo und Abwicklung, der eigene Betrieb bei Vertrauen und Spezialwissen, besonders bei älteren Booten und seltenen Maschinen. Die praktische Trennlinie ist die Direktverrechnung, danach sollte zuerst gefragt werden und nicht nach dem Stundensatz.
Darf vorher ein Kostenvoranschlag eingeholt werden?
Ja, das ist sogar der saubere Weg und beschleunigt die Prüfung. Warten muss allein die Beauftragung, denn ohne Deckungszusage fehlt der Abrechnung die Grundlage und der Eigner bleibt im schlechtesten Fall auf der Rechnung sitzen.
Was ist, wenn die Werft im Ausland liegt?
Das ist bei einem Schaden an der Adria der Normalfall und kein Hindernis. Wichtig sind eine nachvollziehbare Rechnung, eine Fotodokumentation vor der Reparatur und die Abstimmung vorab, weil sich Aufwand und Ersatzteilpreise später kaum noch rekonstruieren lassen.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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