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Gepflegter Dieselmotor im Motorraum einer Motoryacht mit Seewasserpumpe, Kühlwasserschlauch und Schlauchschellen im Vordergrund

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Motor überhitzt, weil die Kühlung ausfiel: wer zahlt den Schaden?

Kurze Antwort

Wenn der Motor überhitzt, weil die Kühlung ausfiel, ist das ein Betriebsschaden, den die Kasko allein in aller Regel nicht deckt. Mit einer vereinbarten Maschinendeckung kann ein Bedienungsfehler gedeckt sein, sofern der Motor nach Herstellervorgaben gewartet wurde.

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Ob auf dem Attersee, der Donau oder an der Adria: Ein Motor überhitzt fast immer, weil kein Kühlwasser mehr durchläuft. Das Seeventil ist geschlossen, der Impeller hat Flügel verloren, der Filter ist voller Kraut oder Seegras, ein Schlauch ist geplatzt, oder ein Plastiksack sitzt vor dem Einlass. Am Auspuff kommt kein Wasser mehr, die Temperatur steigt, der Alarm schlägt an. Wer trotzdem weiterfährt, riskiert verzogene Zylinderköpfe, kaputte Dichtungen und einen Kolbenreiber, und die Rechnung erreicht schnell den Wert eines Tauschmotors.

Die Kasko ist in aller Regel für Ereignisse wie Kollision, Grundberührung, Sturm oder Brand da. Was im Motor selbst durch den Betrieb entsteht, ist dagegen häufig ausgeschlossen. In unseren Kaskobedingungen stehen unter A-6.2 Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen sowie mangelhafte Wartung oder Wartungsstau als Ausschluss. Ist die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung vereinbart, die es in Basis-Plus und Premium gibt, sind nach A-14 auch Kühlanlagen gedeckt, und ersetzt werden unter anderem Schäden aus einem Bedienungsfehler, etwa einem vergessenen Seeventil. Voraussetzung nach A-14.3: Der Motor wurde nach Herstellervorgaben von einem Fachbetrieb gewartet.

Schalten Sie den Motor sofort ab, sobald die Temperatur steigt oder am Auspuff kein Wasser mehr kommt, und starten Sie erst wieder, wenn die Ursache gefunden ist. Halten Sie fest, was passiert ist, fotografieren Sie Impeller, Filter und Schläuche und bewahren Sie defekte Teile auf. Melden Sie den Schaden, bevor die Werft den Motor zerlegt, damit ein Sachverständiger die Ursache sehen kann. Heben Sie die Wartungsnachweise des Fachbetriebs gut auf. Und schauen Sie in Ihre Polizze: Steht dort keine Maschinendeckung, bleibt ein reiner Betriebsschaden in aller Regel bei Ihnen.

Zum Merken

Nur Kasko

Betriebsschaden im Motor meist ausgeschlossen

Mit Maschinendeckung

Bedienungsfehler gedeckt, wenn nach Herstellervorgaben gewartet

Beim überhitzten Motor entscheiden Polizze und Wartungsnachweis gemeinsam, wer zahlt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Deckt die Kasko einen Motorschaden durch einen alten Impeller?

In aller Regel nicht. Ein verschlissener Impeller ist eine Frage der Wartung, und mangelhafte Wartung ist in Kaskobedingungen häufig ausgeschlossen. Auch eine Maschinendeckung setzt voraus, dass nach Herstellervorgaben gewartet wurde.

Ich habe das Seeventil nicht geöffnet. Bin ich gedeckt?

Mit einer vereinbarten Maschinendeckung kann das als Bedienungsfehler gedeckt sein; in unseren Bedingungen Basis-Plus und Premium steht er unter A-14.2.2 d. Ohne Maschinendeckung ist es meist ein nicht gedeckter Betriebsschaden.

Was soll ich nach dem Überhitzen tun?

Motor abstellen, Ablauf notieren, Fotos machen, defekte Teile aufbewahren und den Schaden melden, bevor die Werft den Motor zerlegt. Halten Sie die Wartungsnachweise bereit.

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