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Grundberührung am See: wer zahlt die Untersuchung?
Kurze Antwort
Nach einer Grundberührung ist nicht der Schaden das Problem, sondern die Ungewissheit. Kran, Prüfung und Wiedereinwasserung fallen an, auch wenn der Taucher nichts findet. Welche Ziffer der Polizze darüber entscheidet, lesen Sie besser vor dem Krantermin.
Die österreichischen Reviere machen die Grundberührung zu einem Thema für sich. Die Donau führt im Sommer wandernde Sandbänke und im Herbst Niedrigwasser, der Neusiedler See ist flach und sein Grund verschiebt sich mit dem Wind, und am Attersee und am Wörthersee stehen steile Felskanten nahe am Ufer. Dazu kommt die Überstellung an die Adria, wo ein Riff anders markiert ist als eine Fahrwassertonne auf der Donau. Von oben sieht man nach dem Aufsetzen meist nichts: Das Boot schwimmt, die Maschine läuft, und ob Kiel, Kielbolzen, Ruderblatt, Welle oder Saildrive etwas abbekommen haben, zeigt erst der Blick von unten.
Teuer ist deshalb nicht der Schaden, sondern die Entscheidung darüber, ob man überhaupt nachsehen lässt. Wer den Krantermin aus Kostengründen in den Herbst schiebt, riskiert zwei Dinge: einen Folgeschaden, der bei sofortiger Prüfung vermeidbar gewesen wäre, und die Diskussion im Frühjahr, ob der Riss im Laminat überhaupt von diesem Ereignis stammt. Das zweite wiegt in Österreich besonders schwer, weil der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit hier grundsätzlich leistungsfrei wird und eine Quotenkürzung nach deutschem Muster nicht vorgesehen ist. Ein Aufsetzen, das man kennt und trotzdem nicht untersuchen lässt, ist genau die Art Versäumnis, die später gegen den Eigner gelesen wird.
Prüfen Sie daher in der Polizze, ob es eine eigene Position für Prüf- und Inspektionskosten nach Grundberührung gibt und ob sie auch dann greift, wenn kein Schaden gefunden wird. Das ist der entscheidende Halbsatz, nicht die Höhe der Versicherungssumme. Sehen Sie zweitens nach, ob diese Kosten den Selbstbehalt auslösen und ob sie als Schadenfall gezählt werden, denn eine Prüfung ohne Befund sollte die Prämie nicht nachträglich verteuern. Was eine Polizze mit Wohnsitz Österreich und mit der Flagge, unter der das Boot fährt, kostet, rechnet der Rechner aus. Melden Sie das Ereignis aber in jedem Fall, bevor der Kran kommt, und stimmen Sie den Umfang der Prüfung vorher ab.
Zum Merken
Der Schaden
bleibt oft unsichtbar
Der Kran
kostet auch ohne Befund
Ohne Prüfung kein Befund, und ohne Befund keine Abrechnung. Die Ziffer zu den Prüfkosten entscheidet, wer den Krantermin trägt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Und wenn der Taucher nichts findet?
Dann haben Sie Sicherheit und eine Rechnung. Ob die Polizze sie trägt, hängt an der Ziffer zu Prüf- und Inspektionskosten. Diese Frage gehört vor den Krantermin, nicht danach.
Muss ich sofort aus dem Wasser?
So früh wie möglich. Je mehr Zeit zwischen Aufsetzen und Prüfung liegt, desto schwerer ist der Zusammenhang zu belegen, und desto wahrscheinlicher wird aus einem Haarriss ein Lagerschaden.
Wer ordnet in Österreich so etwas an?
Für die Binnengewässer sind die Schifffahrtsbehörden der Länder zuständig, auf der Donau der Bund. Für die Frage, wer die Prüfung zahlt, ist das zweitrangig: Das entscheidet der Vertrag und nicht die Behörde.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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