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Nachbarboot gerammt: wer haftet im Hafen?
Kurze Antwort
Der Rempler beim Anlegen ist der häufigste Schaden zwischen zwei Eignern. Am Steg zählt vor allem, was nicht gesagt wird: kein Anerkenntnis, dafür ein Havarieprotokoll. Bleibt der Verursacher unbekannt, hilft die eigene Kasko weiter.
Der Rempler beim Anlegen ist der häufigste Schaden, über den zwei Eigner miteinander reden müssen, und meistens wird dabei zu viel geredet. Die Bootshaftpflicht leistet dreierlei: Sie prüft, wer haftet, sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und sie stellt den Eigner von berechtigten frei. Der zweite Teil kommt häufiger vor als der dritte, und er ist der Grund, warum die Beurteilung der Schuldfrage beim Versicherer liegt und nicht zwischen zwei Cockpits entschieden wird.
Daraus folgt der wichtigste Satz für die erste Viertelstunde: keine Forderung anerkennen und nichts aus eigener Tasche begleichen. Ein Schuldeingeständnis im ersten Schreck belastet die spätere Abwicklung, auch wenn sich herausstellt, dass die Leinen des anderen zu lang waren oder der Kratzer schon vor dem Manöver da war. Was stattdessen trägt, ist das Havarieprotokoll: Hergang, Ort, Zeit, Zeugen und sichtbare Schäden, von beiden Seiten unterschrieben, ausdrücklich ohne Anerkenntnis der Schuld. Der Vordruck liegt im Formularbereich, das Ausfüllen dauert eine Minute und erspart später zwei einander widersprechende Erzählungen.
Wurde das eigene Boot getroffen und der Verursacher ist bekannt, läuft der Schaden über dessen Haftpflicht. Mit einer Quote ist zu rechnen, denn bei Manövern in engen Boxen, wie sie an der Donau und an den Seen die Regel sind, liegt selten alles auf einer Seite: eine zu lange Vorleine oder ein falsch gesetzter Fender genügen für eine Mitverantwortung. Bleibt der Verursacher unbekannt, was in gut belegten Häfen an der Adria wie am Attersee häufig vorkommt, hilft die eigene Kasko weiter. Die Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen ist ab Basis PLUS als Unfallereignis versichert, dann läuft der Fall über die eigene Polizze und den vereinbarten Selbstbehalt. Melden Sie den Vorfall trotzdem sofort im Hafenbüro und fotografieren Sie, bevor Sie ablegen.
Zum Merken
Kein Anerkenntnis
gehört in das Gespräch am Steg
Ein Protokoll
gehört auf das Blatt dazwischen
Die Schuldfrage beantwortet der Versicherer, nicht der Nachbar und nicht das Hafenbüro.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ich habe das Nachbarboot gerammt, was zuerst?
Nichts anerkennen, Havarieprotokoll ausfüllen, großflächig und im Detail fotografieren und den Fall melden. Die Prüfung der Haftungsfrage gehört zur Leistung der Haftpflicht und nicht in ein Gespräch am Steg.
Warum soll ich keine Schuld zugeben?
Weil die Beurteilung dem Versicherer obliegt und ein Eingeständnis am Steg die Abwicklung belastet. Wer haftet, entscheidet der Hergang und nicht die Stimmung in der ersten Viertelstunde.
Niemand meldet sich, mein Boot ist beschädigt. Und jetzt?
Dann bleibt die eigene Kasko. Die Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen ist ab Basis PLUS als Unfallereignis versichert, abgerechnet wird über den vereinbarten Selbstbehalt.
Kann ich mitschuldig sein, obwohl ich nur gelegen bin?
Ja, das ist in engen Boxen üblich, etwa bei einer zu langen Vorleine oder falsch gesetzten Fendern. Genau deshalb sind Fotos vom eigenen Liegezustand vor dem Auslaufen so wertvoll.
Was gehört in ein Havarieprotokoll?
Hergang, Ort, Zeit, Zeugen und die sichtbaren Schäden, von beiden Seiten unterschrieben und ohne Anerkenntnis der Schuld. Der Vordruck steht im Formularbereich bereit und passt auf ein Blatt.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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