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EPIRB und PLB: registrieren, prüfen, und wer zahlt einen Fehlalarm?
Kurze Antwort
Eine EPIRB oder PLB meldet einen Notfall über Satellit an die Seenotleitstelle. Registrieren Sie den Sender, damit die Retter wissen, wen sie suchen. Wer zahlt, wenn er versehentlich auslöst? Melden Sie einen Fehlalarm sofort, denn auch die Suche nach einem Fehlalarm kostet.
Wer mit der Yacht die Adria verlässt oder über das offene Meer fährt, sollte einen Notsender an Bord haben. Die EPIRB gehört fest zum Schiff und löst bei vielen Modellen von selbst aus, wenn das Boot sinkt. Die PLB ist ein persönlicher Notsender, den ein Crewmitglied an der Rettungsweste trägt. Beide funken über das Satellitensystem Cospas-Sarsat an die Seenotleitstellen, neuere Geräte zusätzlich mit GPS Position. Damit die Retter in Rijeka, Rom oder Falmouth wissen, wem der Sender gehört, welches Schiff sie suchen und wen sie zu Hause anrufen können, muss er registriert sein.
Melden Sie den Notsender bei der zuständigen Stelle des Flaggenstaats an, bei österreichischer Flagge also dort, wo auch die Yacht registriert ist, und halten Sie die Daten aktuell, vor allem Schiffsname, Rufzeichen, MMSI und die Notfallkontakte daheim. Prüfen Sie das Gerät nur mit dem Selbsttest des Herstellers, niemals mit einem echten Alarm, und behalten Sie das Ablaufdatum von Batterie und Wasserdruckauslöser im Blick. Wechselt das Schiff den Eigner oder bekommt der Sender ein anderes Schiff, gehört auch die Registrierung umgeschrieben. Sonst ruft die Seenotleitstelle beim Falschen an.
Löst der Sender aus Versehen aus, etwa beim Ausbau, wenn Wasser in die Halterung läuft oder nach einem Bedienfehler, genügt Abschalten nicht. Melden Sie den Fehlalarm sofort per Funk oder Telefon der nächsten Seenotleitstelle; je schneller die Meldung, desto kleiner der Einsatz. Eine Suche wegen eines Fehlalarms kann Kosten auslösen, die manche Länder dem Verursacher verrechnen. In unserer Wassersport-Haftpflicht sind Such- und Hilfekosten nach einem Fehlalarm von EPIRB oder DSC ab Basis PLUS mitversichert, mit Höchstbeträgen je Ereignis und Jahr, die in den Bedingungen stehen, und einem Selbstbehalt von 10 Prozent mit Mindestbetrag. Basis enthält diese Kosten nicht. Die Suche nach Menschen in echter Seenot trägt unsere Wassersport-Unfallversicherung im Premium bis zur dort genannten Summe.
Zum Merken
Registrierung
sagt den Rettern, wen sie suchen
Fehlalarm
sofort melden, nicht bloß abschalten
Ein Notsender rettet nur, wenn seine Daten stimmen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich meine EPIRB registrieren lassen?
Ja, bei der zuständigen Stelle des Flaggenstaats. Ohne Registrierung wissen die Retter weder, welches Schiff sie suchen, noch wen sie an Land erreichen können.
Was mache ich bei einem Fehlalarm der EPIRB?
Melden Sie ihn sofort per Funk oder Telefon der nächsten Seenotleitstelle, statt das Gerät nur abzuschalten. Je früher die Meldung kommt, desto kleiner bleibt der Einsatz.
Wer zahlt die Suche nach einem Fehlalarm?
Je nach Land der Verursacher. In unserer Haftpflicht sind diese Kosten ab Basis PLUS mitversichert, bis zu den Höchstbeträgen je Ereignis und Jahr aus den Bedingungen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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