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Bootsführerschein in Österreich: Patent, Zertifikat, Kosten

Was in Deutschland Bootsführerschein heißt, ist in Österreich das Schiffsführerpatent, und für das Meer das Internationale Zertifikat für Jachten. Hier steht, ab wann Sie ein Patent brauchen, welches Patent und Zertifikat zu Ihrem Boot passt, was die Prüfung kostet und was in anderen Ländern gilt. Jede Aussage hat ihre Quelle unten auf der Seite.

Wann Sie in Österreich ein Patent brauchen

Wer auf österreichischen Binnengewässern selbstständig ein Motorfahrzeug führt, braucht nach dem Schifffahrtsgesetz (SchFG) ein Befähigungszeugnis, das Schiffsführerpatent.[1]

Ausgenommen sind Sport- und Erholungsfahrten mit einer Antriebsleistung unter 4,4 kW. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Verbrennungs- und Elektromotor, die Grenze gilt für jeden Maschinenantrieb. Wie weit ein Elektroboot kommt, rechnet der E-Boot-Rechner.[2][3]

Für Segelboote ohne Motor braucht es kein Patent. Als Segelfahrzeug zählt aber nur, was ausschließlich vom Wind angetrieben wird.[4][3]

Wasserstraßen im Sinne des Gesetzes sind die Donau samt Wiener Donaukanal, die March, die Enns und die Traun. Wer nur auf Seen und anderen Flüssen fährt, kann sein Patent auf andere Gewässer als Wasserstraßen einschränken lassen.[5][6]

Ausländische Führer von Sportfahrzeugen brauchen kein österreichisches Patent, wenn sie einen entsprechenden Befähigungsausweis ihres Landes oder das ICC besitzen. Mit dem Bodensee-Schifferpatent dürfen Sie auf österreichischen Binnengewässern außer den Wasserstraßen fahren.[2]

Am Bodensee gilt eigenes Recht: Kategorie A für Motorboote über 4,4 kW ab 18 Jahren, Kategorie D für Segelboote über 12 m² Segelfläche ab 14 Jahren.[7]

Auf dem Meer schreibt österreichisches Recht keinen Befähigungsausweis vor, weil Österreich keine Küste hat. Es gelten die Vorschriften des Küstenstaats, in dessen Gewässern Sie fahren.[8]

Welche Patente und Zertifikate es gibt

Für Binnengewässer gibt es die Schiffsführerpatente 10 m, 20 m und AT sowie das Kapitänspatent Seen und Flüsse. Für das Meer stellt Österreich Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten in vier Fahrtbereichen aus, jeweils für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten.[9][10]

Patent oder ZertifikatWofürMindestalterFahrpraxis
Schiffsführerpatent 10 mKleinfahrzeuge bis 10 m auf Wasserstraßen und anderen Binnengewässern18 Jahre, auf Seen und Flüsse eingeschränkt mit Nachsicht ab 16eine Schleusenfahrt, entfällt bei Einschränkung auf Seen und Flüsse[9][11][12]
Schiffsführerpatent 20 mFahrzeuge unter 20 m mit höchstens 12 Fahrgästen18 Jahre30 Fahrtage mit Nachtfahrt, Schleusenfahrt und Fahrt im Verband[9][11][12]
Schiffsführerpatent ATunter anderem Sportfahrzeuge ohne Längenbeschränkung18 Jahrenach Schiffsbetriebsverordnung[9][11]
Kapitänspatent Seen und FlüsseFahrzeuge jeder Art und Größe auf Binnengewässern21 Jahre180 Tage[9][11][12]
Internationales Zertifikat FB 1Meer bis 3 sm von der Küste, Jachten bis 10 m16 Jahre50 sm und eine Nachtansteuerung[13][14][8]
Internationales Zertifikat FB 2Küstenfahrt bis 20 sm18 Jahre300 sm Motor, 500 sm Motor und Segel, je drei Nachtfahrten[13][14][8]
Internationales Zertifikat FB 3Küstennahe Fahrt bis 200 sm18 Jahrelaut Infoblatt des Ministeriums[13][14]
Internationales Zertifikat FB 4Weltweite Fahrt18 Jahrelaut Infoblatt des Ministeriums[13][14]
FunkerzeugnisseUKW-Betriebszeugnis II (SRC), Allgemeines Betriebszeugnis II (LRC), Binnenschiffsfunkkeine AngabeAusstellung durch das Fernmeldebüro[15]
Bodensee-SchifferpatentBodensee18 Jahre (A), 14 Jahre (D)Motor über 4,4 kW, Segel über 12 m²[7]

Das ICC zu einem Binnenpatent beantragen Sie bei der Behörde, die Ihr Patent ausgestellt hat. Das Internationale Zertifikat für Jachten stellt die via donau aus, auf Grundlage des Ausweises einer anerkannten Prüfungsorganisation. Es bekommen österreichische Staatsbürger und Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich.[16][8]

Der Weg zum Patent

Die Patente 10 m und 20 m stellt nach Ihrer Wahl die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann von Oberösterreich, Niederösterreich oder Wien aus. Auf Seen und Flüsse eingeschränkte Patente und das Kapitänspatent stellt jedes Land aus, ebenfalls nach Ihrer Wahl.[17]

Zur Prüfung zugelassen wird, wer 18 Jahre alt ist, für das Kapitänspatent 21. Für das Patent 10 m genügt die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, für alle anderen Patente braucht es eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Was das ärztliche Gutachten verlangt.[11]

Die Prüfung für das Meer legen Sie bei einer privaten, vom Ministerium anerkannten Prüfungsorganisation ab. Dazu gehören unter anderem der Österreichische Segel-Verband (OeSV) und der Motorbootsport- und Seefahrtsverband Österreich (MSVÖ).[8]

Was das Patent kostet

Die Kosten setzen sich aus der amtlichen Prüfungstaxe und dem Preis der Schule zusammen. Die amtliche Prüfungstaxe beträgt 70 Euro für das Schiffsführerpatent 10 m, 140 Euro für das Patent 20 m und 210 Euro für das Kapitänspatent Seen und Flüsse. Für das Internationale Zertifikat für Jachten zahlen Sie seit 1. Juli 2025 je Zertifikat 143,20 Euro an die via donau.[18][8]

Kurs und Fahrpraxis kommen dazu, deren Preis legt jede Schule selbst fest. Schulen finden Sie im Verzeichnis der Bootsfahrschulen.

Wer ein Fahrzeug ohne entsprechendes Befähigungszeugnis führt, begeht eine Verwaltungsübertretung und riskiert eine Geldstrafe von 72 bis 3.633 Euro. Mehr dazu im Bußgeldkatalog Boot.[19]

Patent und Bootsversicherung

Für die Versicherung zählt das Patent genauso wie für die Behörde. In der Kasko unserer Tarife gibt es keinen Ersatz für Schäden, die verursacht sind, weil eine nicht qualifizierte Person das Boot ohne den für Boot oder Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerschein geführt hat. Wortlaut in Ziffer A-5.2 der Kasko Basis.

In der Haftpflicht ist es eine Pflicht des Eigners: Das Boot darf nur mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis geführt werden, und Sie sorgen dafür, dass niemand ohne sie ans Ruder geht. Das gilt auch, wenn Sie das Boot herborgen. Wortlaut in Ziffer A-5 der Haftpflicht Basis.

Maßgeblich ist das Papier, das das Revier verlangt, nicht das, das zu Hause reicht. Was im Ausland gilt, steht im nächsten Abschnitt.

Bootsführerschein weltweit

Im Ausland gilt, was das Land verlangt, in dem Sie fahren. Manche Länder richten sich bei Booten unter fremder Flagge nach dem Flaggenstaat, Spanien zum Beispiel. Die Tabelle zeigt je Land, ab wann dort ein Schein verlangt wird; ein Klick auf das Land führt zu allen Regeln für Ihre Reise.[20]

LandWas dort gilt
AustralienJe Bundesstaat verschieden: In New South Wales ab 10 Knoten und für Jetskis, in Queensland ab 4,5 kW Motorleistung.[21][22]
DeutschlandSportbootführerschein über 11,03 kW (15 PS), elektrisch über 7,5 kW. Gäste mit Wohnsitz im Ausland brauchen bis zu einem Jahr nur dann einen Schein, wenn ihr Wohnsitzstaat einen verlangt; dann genügt dieser oder das ICC.[23]
Dänemark mit dem Boot: alle RegelnSpeedbådsbevis für gleitfähige Boote unter 4 m ab 19 kW und je nach Motorleistung für Boote von 4 bis 15 m; sonst unter 15 m kein Schein.[24][25]
Frankreich mit dem Boot: alle RegelnFührerschein für Motorboote ab 4,5 kW (6 PS); reine Segelboote ohne Motor sind scheinfrei.[26]
Griechenland mit dem Boot: alle RegelnNach Angaben des ADAC Schein für Motorboote ab 30 PS und Schlauchboote ab 15 PS, ab 18 Jahren. Das ICC wird laut Auswärtigem Amt nicht anerkannt.[27][28]
IrlandJetskis und schnelle Motorboote dürfen erst Personen ab 16 Jahren führen, Boote mit mehr als 5 PS erst ab 12 Jahren.[29]
Italien mit dem Boot: alle RegelnNach Angaben des ÖAMTC Schein ab 30 kW (40,8 PS), ab bestimmtem Hubraum oder weiter als 6 sm vor der Küste.[30]
KanadaBefähigungsnachweis für jedes Boot mit Motor, auch elektrisch. Gäste mit eigenem Boot brauchen ihn erst nach 45 Tagen, ein Nachweis aus dem Heimatland genügt.[31][32]
Kroatien mit dem Boot: alle RegelnNach Angaben von ADAC und ÖAMTC Schein für jedes Motorboot, auch unter 15 PS, und für Segelboote über 3 m; mit Funkanlage dazu ein Funkzeugnis.[33][34][35]
Malta mit dem Boot: alle RegelnNautical Licence von Transport Malta für motorisierte kleine Boote, ab 18 Jahren; für ausländische Scheine gibt es ein Equivalency Letter.[36][37]
Montenegro mit dem Boot: alle RegelnSkipper und Crew weisen beim Kauf der Vignette ihre Befähigung nach, ausgestellt vom Flaggenstaat oder anerkannt.[38]
NeuseelandKein Führerschein für Sportboote; die Regeln des Reviers gelten trotzdem.[39]
Niederlande mit dem Boot: alle RegelnVaarbewijs für Boote über 15 m und für Motorboote unter 20 m, die schneller als 20 km/h fahren können.[40]
Norwegen mit dem Boot: alle RegelnBåtførerbevis auf norwegischen Booten über 8 m oder mit mehr als 25 PS; vor 1980 Geborene sind ausgenommen.[41]
Polen mit dem Boot: alle RegelnSchein für Segeljachten über 7,5 m Rumpflänge und für Motorjachten über 10 kW.[42]
Portugal mit dem Boot: alle RegelnBefähigungsnachweis Pflicht; Scheine aus EU-Staaten erkennt Portugal automatisch an.[43]
Schweden mit dem Boot: alle RegelnKein Schein für Sportboote unter 12 m Länge und 4 m Breite; für Wassermotorräder Pflicht, ab 15 Jahren.[44][45]
Schweiz mit dem Boot: alle RegelnAusweis ab 6 kW Motor oder 15 m² Segelfläche; auf dem Bodensee Patent ab 4,4 kW oder 12 m² Segelfläche.[46][47]
Slowenien mit dem Boot: alle RegelnEin ausländischer Nachweis gilt für das Boot, für das er ausgestellt ist; ganz ohne Nachweis nur Ruder- und Segelboote bis 7 m.[48]
Spanien mit dem Boot: alle RegelnOhne spanischen Schein nur Motorboote bis 5 m und 15 PS und Segelboote bis 6 m, bei Tag und bis 2 sm vom Abfahrtsort; Mietboote seit 1. Oktober 2026 nur mit Schein.[20][49]
Türkei mit dem Boot: alle RegelnAusländische Scheine gelten im Rahmen ihrer Berechtigung; türkische Boote brauchen bis 10 m den ADB 10, bis 24 m den ADB 24.[50]
USADie Bundesstaaten regeln es selbst. Florida: Wer ab 1988 geboren ist, braucht ab 10 PS eine Boating Safety ID Card, das ICC wird anerkannt. Kalifornien: seit 2025 California Boater Card für alle motorisierten Boote.[51][52]
Vereinigtes KönigreichFür private Sportboote, auch gemietete, ist kein Führerschein vorgeschrieben. Das ICC stellt dort unter anderem die Royal Yachting Association aus.[53][54]

Prüfen Sie vor der Reise und vor jeder Charterbuchung, was Hafenbehörde und Vercharterer verlangen. Regeln ändern sich, die Quellen stehen unten.

Häufige Fragen zum Schiffsführerpatent

Ab wie viel kW brauche ich in Österreich ein Patent?

Ab 4,4 kW Antriebsleistung, egal ob Verbrennungs- oder Elektromotor. Darunter dürfen Sie zu Sport- und Erholungszwecken ohne Patent fahren.

Brauche ich für das Segelboot ein Patent?

Für ein reines Segelfahrzeug ohne Motor nicht. Am Bodensee braucht es ab 12 m² Segelfläche das Bodensee-Schifferpatent der Kategorie D.

Was kostet das Schiffsführerpatent?

Die Prüfungstaxe beträgt 70 Euro für das Patent 10 m und 140 Euro für das Patent 20 m. Kurs und Fahrpraxis kommen dazu.

Welchen Schein brauche ich für das Meer?

Österreich schreibt keinen vor, es zählt der Küstenstaat. Österreichische Staatsbürger und Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich erwerben dafür das Internationale Zertifikat für Jachten, Fahrtbereich 1 bis 4.

Gilt ein ausländischer Bootsführerschein in Österreich?

Ausländische Führer von Sportfahrzeugen dürfen mit einem entsprechenden Befähigungsausweis ihres Landes oder dem ICC fahren. Wer in Österreich wohnt, klärt vorher mit der Behörde, welches Papier sie anerkennt.

Zahlt die Versicherung, wenn der Fahrer kein Patent hat?

Die Kasko unserer Tarife ersetzt keine Schäden, die durch das Führen ohne den vorgeschriebenen Befähigungsausweis entstehen. In der Haftpflicht ist es Pflicht des Eigners, niemanden ohne Erlaubnis fahren zu lassen.

Weiter zum Thema

Bootsfahrschulen finden Ärztliches Gutachten Mit dem Boot ins Ausland E-Boot-Rechner Bußgeldkatalog Boot

Quellen

Stand: 8. November 2026.

  1. Schifffahrtsgesetz (SchFG) § 117
  2. Schifffahrtsgesetz (SchFG) § 119
  3. Schifffahrtsgesetz (SchFG) § 2
  4. Amt der Oö. Landesregierung: Schiffsführerpatent
  5. Schifffahrtsgesetz (SchFG) § 15
  6. Schiffsbetriebsverordnung (SchBV) § 26
  7. Landratsamt Bodenseekreis: Informationen zum Schifffahrtsrecht auf dem Bodensee (Stand September 2025)
  8. BMIMI: Infoblatt Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten (Stand 2. Oktober 2026)
  9. Schifffahrtsgesetz (SchFG) § 141
  10. Jachtverordnung (JachtVO) § 13
  11. Schiffsbetriebsverordnung (SchBV) § 4
  12. Schiffsbetriebsverordnung (SchBV) § 27
  13. Jachtverordnung (JachtVO) § 2
  14. Jachtverordnung (JachtVO) § 24
  15. Fernmeldebüro: Antrag Funkerzeugnis für den Schiffsfunk
  16. Schiffsbetriebsverordnung (SchBV) § 8
  17. Schifffahrtsgesetz (SchFG) § 154
  18. Schiffsbetriebsverordnung (SchBV) § 7
  19. Schifffahrtsgesetz (SchFG) § 155
  20. BOE: Real Decreto 875/2014, Titulaciones náuticas (konsolidierte Fassung)
  21. NSW Government: Get a boat or PWC licence
  22. Australian Government ABLIS: Recreational marine driver licence, Queensland
  23. Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) § 5
  24. Søfartsstyrelsen: Speedbådsbevis
  25. Søfartsstyrelsen: Duelighedsbevis
  26. Ministère chargé de la Mer: Le permis plaisance
  27. ADAC Skipper-Portal: Revier Griechenland
  28. Auswärtiges Amt: Griechenland, Reise- und Sicherheitshinweise
  29. Irland, S.I. No. 921/2005 Pleasure Craft (Safety) Regulations, Regulation 4
  30. ÖAMTC: Revierinformationen Italien
  31. Transport Canada: Pleasure Craft Operator Card (PCOC)
  32. Transport Canada: Visitor information
  33. ADAC Skipper-Portal: Revier Kroatien
  34. ÖAMTC: Revierinformationen Kroatien
  35. Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur Kroatien: Liste anerkannter ausländischer Befähigungsnachweise
  36. legislation.mt: Small Ships Regulations, S.L. 499.52
  37. Transport Malta: Application for the Issuance of an Equivalency Letter (TM/TCU/208a)
  38. Montenegro: Änderungsgesetz zum Jachtgesetz (Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o jahtama), Wiedergabe in FAOLEX
  39. Maritime New Zealand: Skipper responsibilities
  40. Rijksoverheid: Aan welke eisen moet mijn pleziervaartuig voldoen?
  41. Lovdata: Forskrift om krav til minstealder og båtførerbevis mv. for fører av fritidsbåt (FOR-2009-03-03-259)
  42. Dziennik Ustaw 2025 poz. 18: Ustawa o żegludze śródlądowej (Binnenschifffahrtsgesetz), tekst jednolity
  43. Diário da República: Decreto-Lei n.º 93/2018, Regime Jurídico da Náutica de Recreio, konsolidierte Fassung
  44. Transportstyrelsen: Kompetens och utbildning
  45. Transportstyrelsen: Vattenskoter
  46. Fedlex: Binnenschifffahrtsverordnung (BSV), SR 747.201.1
  47. Fedlex: Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO), SR 747.223.1
  48. Uradni list RS 39/2018: Verordnung über das Führen von Booten, Art. 37
  49. Real Decreto 1188/2025 (BOE-A-2025-27010)
  50. Resmî Gazete 33140: Verordnung über private Boote und ihre Führer (2026)
  51. Florida Statutes 2025, § 327.395 Boating safety education
  52. California State Parks: News Release 1379 (California Boater Card)
  53. GOV.UK: Boatmasters' licence
  54. British Embassy Athens: Information Note International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC)
Ein Bub steuert lachend ein Motorboot, sein Vater steht daneben

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