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Motorstunden gefälscht? So prüfen Sie das Boot vor dem Kauf

Wie viele Stunden ein Bootsmotor gelaufen ist, bestimmt beim Gebrauchtboot einen guten Teil des Preises. Der Zähler dafür ist aber oft ein schlichtes Instrument im Armaturenbrett, das sich tauschen oder zurückstellen lässt. Ob die Zahl stimmt oder gefälscht ist, zeigt erst der Vergleich mit dem Motor selbst und mit seinen Papieren. Hier steht, wie Sie das vor dem Kauf prüfen, worauf Sie bei der Besichtigung schauen und wie Sie den Stand im Kaufvertrag festhalten.

Unten finden Sie eine Liste zum Abhaken. Weitere Punkte für die Besichtigung stehen in unserer Prüfliste Gebrauchtbootkauf.

Was der Zähler zeigt und was nicht

Der Stundenzähler läuft, solange Strom anliegt oder der Motor dreht. War er defekt, wurde er getauscht oder lief der Motor eine Saison mit abgestecktem Kabel, passt die Zahl nicht mehr, auch ohne Absicht. Bei zwei Motoren oder einem Austauschmotor gehören Anzeige und Motor manchmal nicht zusammen.

Fragen Sie deshalb gleich beim ersten Gespräch: Ist der Zähler der erste? Wurden Motor, Armaturenbrett oder Steuergerät je getauscht? Die Antwort lassen Sie sich schriftlich geben, eine Nachricht genügt.

Abnutzung, die nicht zur Zahl passt

Ein Motor mit wenigen Stunden schaut anders aus als einer nach vielen Saisonen. Verdächtig sind:

  • blank gegriffene Gashebel, Schlüssel, Steuerrad und ein durchgesessener Fahrersitz,
  • Kalk- oder Salzrückstände, Korrosion und matter Lack an Motor oder Haube,
  • ausgeschlagene Lager, Spiel an Propeller und Lenkung,
  • Öl in der Bilge, verfärbtes Kühlwasser oder viel Rauch beim Kaltstart,
  • Servicepickerl im Motorraum mit einem Stundenstand, der höher ist als die Anzeige.

Ein Zeichen allein heißt nichts. Kommen mehrere zusammen, schauen Sie sich die Papiere genau an und ziehen einen Sachverständigen bei.

Servicebelege der Reihe nach

Bei jedem Service schreibt die Werkstatt meist die Motorstunden auf die Rechnung. Ordnen Sie alle Belege nach Datum. Die Stunden müssen steigen. Fällt der Stand irgendwo, fehlen mehrere Jahre oder liegt die Anzeige heute unter dem letzten Beleg, fragen Sie nach.

Im Zweifel rufen Sie die Werkstatt auf der Rechnung an. Ohne Zustimmung des Verkäufers wird sie Ihnen kaum etwas sagen; bitten Sie ihn darum.

Auslesen beim Markenhändler

Moderne Motoren mit elektronischer Einspritzung haben oft ein Steuergerät, das die Laufzeit speichert, manche auch die Zeit in den einzelnen Drehzahlbereichen. Der Vertragshändler der Marke kann das mit der Diagnose des Herstellers auslesen. Ob das bei genau diesem Motor geht, erfahren Sie beim Händler der Marke. Klären Sie vorher mit dem Verkäufer, wer die Kosten übernimmt.

Den Ausdruck legen Sie zum Kaufvertrag. Bei älteren Motoren mit Vergaser gibt es diesen Speicher nicht; dort helfen nur Abnutzung, Belege und ein Kompressionstest in der Werkstatt.

Den Stundenstand im Kaufvertrag zusagen lassen

Privat wird ein Boot meist unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Was der Verkäufer ausdrücklich zusagt, gilt trotzdem, und wer etwas verschweigt, kann sich auf den Ausschluss nicht verlassen. Schreiben Sie deshalb in den Vertrag:

  • den Motor mit Hersteller, Typ, Seriennummer und Baujahr,
  • die Motorstunden laut Anzeige und, falls ausgelesen, laut Steuergerät,
  • dass der Verkäufer diesen Stundenstand ausdrücklich zusagt und ihm keine Veränderung am Zähler bekannt ist,
  • ob Zähler, Armaturenbrett oder Motor je getauscht wurden,
  • welche Servicebelege Sie bekommen.

Eine Vorlage zum Ausdrucken finden Sie unter Kaufvertrag Boot.

Gutachten und Probefahrt

Bei einem teureren Boot zahlt sich ein Gutachten vor dem Kauf aus. Ein Sachverständiger sieht Verschleiß, den man selbst übersieht, und kann Ölanalyse, Kompressionstest und das Auslesen organisieren. Wie Sie jemanden finden, steht unter Bootsgutachten und Sachverständige.

Für die Probefahrt bitten Sie darum, dass der Motor vorher kalt ist, und schauen beim Start zu. Unter Last achten Sie auf Temperatur, Rauch und Geräusche.

Servicebelege und die Maschinendeckung

Die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung in Basis Plus und Premium (A-14) verlangt, dass die Maschinen nach Herstellerangaben von einer Fachfirma gewartet wurden (A-14.3), und sie gilt nur für Maschinen bis zehn Jahre (A-14.1). Vollständige Servicebelege sind also auch später bei einem Motorschaden wichtig. Mehr unter Maschinendeckung.

Wenn nach dem Kauf der Verdacht kommt

Stellt sich erst später heraus, dass die Stunden nicht stimmen können, sichern Sie Vertrag, Inserat als Bildschirmfoto, Fotos der Anzeige, Auslesung, Belege und den Schriftverkehr. Lassen Sie den Befund von einer Fachwerkstatt schriftlich festhalten und holen Sie rechtlichen Rat, bevor Sie den Verkäufer mit Forderungen konfrontieren. Wer Stunden absichtlich fälscht, um mehr Geld zu bekommen, kann sich strafbar machen.

Liste für die Besichtigung

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Zum Abhaken beim Termin, am Handy oder ausgedruckt.

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