Startseite / Themen / Schaden & Risiko
Krank oder verletzt beim Charter: wer zahlt Arzt und Heimreise?
Kurze Antwort
Die Behandlung im Ausland übernimmt die Krankenkasse über die Rückseite der e-card oft nur teilweise, einen Heimtransport in aller Regel nicht. Den abgebrochenen Törn erstattet die Basis meist nicht. Eine Reiseversicherung mit Heimtransport und Reiseabbruch schließt diese Lücken.
Auf einem Törn ist schnell etwas passiert: ein Sturz auf nassem Deck, eine eingeklemmte Hand an der Winsch, ein Schnitt beim Festmachen oder ein Infekt nach ein paar Tagen. Dann stellen sich drei Fragen gleichzeitig, und jede hat eine eigene Antwort. Wer zahlt Arzt oder Spital in Kroatien, Griechenland oder der Türkei? Wer zahlt, wenn jemand nach Österreich zurückgebracht werden muss? Und was ist mit dem Geld für den Törn, wenn die Crew deshalb früher heimfährt?
Für die Behandlung ist zuerst die Krankenversicherung da. Die Europäische Krankenversicherungskarte steht in Österreich auf der Rückseite der e-card und gilt in der EU, aber nur zu den Bedingungen des Gastlandes; Privatärzte, Privatkliniken und Selbstbehalte bleiben oft an Ihnen hängen. Außerhalb der EU kommt es auf Abkommen und Polizze an. Einen Heimtransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in aller Regel nicht. Die Chartergebühr für die verlorenen Tage erstattet die Basis meist nicht, sie hat das Boot ja bereitgestellt. Und die Bootsversicherung der Basis kümmert sich um das Boot, nicht um die Gesundheit der Crew.
Sorgen Sie deshalb für alle an Bord für eine Reiseversicherung mit Heimtransport; manche haben sie schon über Kreditkarte, Autofahrerclub oder Zusatzversicherung, das lohnt einen Blick. Bei einer frühen Buchung prüfen Sie eine Storno- und Reiseabbruchversicherung, die ausdrücklich auch Bootscharter umfasst. Nehmen Sie eine gut bestückte Bordapotheke mit, notieren Sie Vorerkrankungen und Notfallkontakte der Crew und klären Sie, wer das Boot übernimmt, wenn der Skipper ausfällt. Im Notfall auf See rufen Sie über UKW-Kanal 16 oder die Notrufnummer 112.
Zum Merken
e-card
Behandlung in der EU, oft nur teilweise, kein Heimtransport
Reiseschutz
Heimtransport und abgebrochener Törn
Sorgen Sie für jeden an Bord für eine Reiseversicherung mit Heimtransport.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gilt meine e-card beim Charter im Ausland?
In der EU ja, über die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite, aber nur zu den Bedingungen des Gastlandes. Privatbehandlungen und Selbstbehalte bleiben oft bei Ihnen. Eine Reiseversicherung deckt den Rest.
Wer zahlt den Heimtransport nach einer Verletzung?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ihn in aller Regel nicht. Dafür braucht es eine Reiseversicherung mit Heimtransport. Prüfen Sie, ob Sie schon über Kreditkarte oder Autofahrerclub eine haben.
Bekomme ich für den abgebrochenen Törn Geld zurück?
Von der Basis meist nicht. Eine Reiseabbruchversicherung kann die nicht genutzten Tage ersetzen, wenn sie Bootscharter einschließt und der Grund in ihren Bedingungen steht.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
Passender Schutz
Weitere Themen
Schaden & Risiko, 44 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
War das hilfreich?