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Unfall mit dem Bootsgespann: wer zahlt Boot, Trailer und den Unfallgegner?
Kurze Antwort
Bei einem Unfall mit dem Bootsgespann zahlt den Schaden des Unfallgegners in aller Regel die Kfz-Haftpflicht. Für das eigene Boot, den Trailer und das eigene Auto zahlt sie nichts, dafür braucht es Bootskasko mit Landtransport, eine Kasko für den Trailer und die Kasko des Autos.
Auf dem Weg zum Attersee, zum Neusiedler See oder an die Adria ist ein Unfall mit dem Bootsgespann schnell passiert: Das Gespann schiebt beim Bremsen, pendelt bei Seitenwind auf der Autobahn oder streift beim Abbiegen ein anderes Auto. Dann geht es um drei Fragen: Wer zahlt den Unfallgegner, wer das eigene Boot und wer den Trailer? Den Schaden des Unfallgegners übernimmt in aller Regel die Kfz-Haftpflicht. Wie sich die Versicherungen von Zugfahrzeug und Anhänger diesen Schaden aufteilen, regeln sie untereinander, der Geschädigte muss sich darum nicht kümmern.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur an andere. Für das eigene Boot ist die Bootskasko zuständig, wenn ihre Polizze den Landtransport einschließt; bei NAMMERT tut das die Vollkasko ab Basis-Plus. Der Trailer selbst ist nur versichert, wenn er gegen Prämie in die Kasko aufgenommen wurde, ab Basis-Plus dann auch bei einem Unfall. Für das Auto ist seine Kasko da. Trägt der andere die Schuld, zahlt seine Kfz-Haftpflicht auch Boot und Trailer, bei geteilter Schuld anteilig. Schäden durch schlecht gesicherte Ladung sind oft ausgeschlossen, und bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer in Österreich ganz leistungsfrei sein.
Sichern Sie nach dem Unfall die Stelle ab: Warnblinker ein, Warnweste an, Pannendreieck aufstellen. Bei Verletzten rufen Sie die Polizei, bei reinem Blechschaden genügt ein Europäischer Unfallbericht, wenn beide sich einig sind. Fotografieren Sie Gespann, Boot, Trailer und das andere Fahrzeug und notieren Sie Zeugen. Fahren Sie erst weiter, wenn Kupplung, Achse, Licht und die Gurte am Boot in Ordnung sind. Melden Sie den Schaden der Kfz-Versicherung und der Bootsversicherung, bevor repariert wird.
Zum Merken
Kfz-Haftpflicht
zahlt den Unfallgegner
Bootskasko
eigenes Boot samt Landtransport
Für das eigene Boot zahlt nach dem Gespannunfall nur seine eigene Polizze.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wer zahlt den Schaden des Unfallgegners?
In aller Regel die Kfz-Haftpflicht. Wie Zugfahrzeug und Anhänger den Schaden untereinander aufteilen, klären die Versicherer.
Zahlt die Kfz-Versicherung mein Boot?
Nein, sie zahlt nur an Dritte. Das eigene Boot deckt die Bootskasko, sofern die Polizze den Landtransport einschließt; bei NAMMERT ist das die Vollkasko ab Basis-Plus.
Ist der Trailer beim Unfall versichert?
Nur, wenn er gegen Prämie in der Kasko steht. Ab Basis-Plus sind dann auch Unfallschäden am Trailer gedeckt.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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