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Gemietetes Surf- oder Kitematerial im Urlaub beschädigt: wer zahlt?
Kurze Antwort
Wer gemietetes Surf- oder Kitematerial beschädigt, haftet der Station meist nach dem Mietvertrag, oft bis zu einem Selbstbehalt. Die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung nimmt Schäden an gemieteten Sachen häufig aus oder deckelt sie.
Ob am Neusiedler See, am Gardasee oder im Urlaub am Meer: Viele surfen und kiten mit Mietmaterial der Station, vom Board über Segel und Gabelbaum bis zu Kite, Bar und Neopren. Bei der Rückgabe wird kontrolliert, und dann zeigt sich die Delle im Brett, die abgebrochene Finne, der Riss im Tuch oder die gerissene Leine. Wer zahlt, regeln zuerst der Mietvertrag und die Bedingungen der Station. Üblich ist, dass der Mieter für Schäden einsteht, die er verursacht hat, nicht aber für gewöhnliche Abnutzung. Manche Stationen bieten gegen Aufpreis einen Bruchschutz, der die Haftung auf einen Selbstbehalt begrenzt; für verlorenes Material gelten oft eigene Regeln.
Bei der Versicherung kommt es darauf an, wem der Schaden entsteht. In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Sie ersetzt, was Sie anderen schuldhaft zufügen, etwa das Brett eines anderen Surfers, mit dem Sie zusammenstoßen. Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind in vielen Polizzen aber ausgenommen oder nur bis zu einer Summe eingeschlossen. Lesen Sie den Abschnitt über Mietsachen und geliehene Sachen in Ihren Bedingungen, bevor Sie fahren. Abnutzung zahlt niemand, und eigene Verletzungen beim Surfen sind Sache einer Unfallversicherung.
Was Sie selbst in der Hand haben: Prüfen Sie das Material vor der Übernahme, fotografieren Sie Vorschäden und lassen Sie sie auf dem Mietschein eintragen. Lesen Sie die Bedingungen der Station und rechnen Sie den Aufpreis für den Bruchschutz gegen den Selbstbehalt. Geht etwas kaputt, melden Sie es gleich, verlangen Sie eine Aufstellung der Reparaturkosten statt einer Pauschale und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Eine Kaution per Kreditkarte macht es leichter, einen strittigen Abzug zu klären.
Zum Merken
Mietvertrag
regelt Haftung und Selbstbehalt
Privathaftpflicht
Mietsachen oft ausgenommen
Vor dem ersten Schlag Material prüfen und Vorschäden eintragen lassen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich jeden Kratzer am gemieteten Brett zahlen?
Gewöhnliche Abnutzung meist nicht. Was als Schaden zählt, steht im Mietvertrag; Vorschäden vor der Übernahme eintragen lassen.
Zahlt die Haushaltsversicherung das gemietete Board?
Oft nicht, weil Schäden an Mietsachen in der Privathaftpflicht ausgenommen oder gedeckelt sind. Die Bedingungen Ihrer Polizze geben Auskunft.
Zahlt sich der Bruchschutz der Station aus?
Das hängt vom Aufpreis und vom Selbstbehalt ab. Prüfen Sie auch, ob Verlust und Diebstahl eingeschlossen sind.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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