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Diebstahl an Bord beim Charter: Wer ersetzt die Sachen der Crew?
Kurze Antwort
Die Polizze der Charteryacht schützt Boot und Inventar, nicht die Sachen der Crew. Ersatz gibt es, wenn überhaupt, über die eigene Haushalts- oder Reisegepäckversicherung, und die will fast immer eine Anzeige und Belege sehen.
Nach dem Abendessen in der Konoba ist das Schiebeluk aufgebrochen, Kamera, Tablet und Bargeld sind weg. Oder das Handy liegt am Morgen nicht mehr auf der Cockpitbank. In belebten Häfen und Buchten kommt das immer wieder vor, und dann steht die Frage im Raum, wer den Schaden zahlt. Die Versicherung des Charterboots ist es in aller Regel nicht. Ihre Polizze gehört dem Eigner und schützt Yacht und Inventar, also alles, was zum Boot gehört, nicht aber die persönlichen Sachen von Skipper und Crew.
Dafür kommen eigene Verträge in Frage, jeder mit eigenen Bedingungen. Die Haushaltsversicherung deckt häufig auch Sachen außerhalb der Wohnung, meist nur für eine begrenzte Zeit, oft mit einer Obergrenze und je nach Vertrag nur bei Einbruchdiebstahl, also wenn ein versperrter Raum aufgebrochen wurde. Das Handy, das offen im Cockpit lag, fällt dann durch. Eine Reisegepäckversicherung reicht mitunter weiter, nimmt aber Bargeld oft aus und verlangt, dass Wertsachen beaufsichtigt oder versperrt waren. Ob eine Kajüte mit Schiebeluk als versperrter Raum zählt, regeln die Bedingungen, und die sind nicht einheitlich. Was zum Boot gehört, etwa Fernglas, Handfunkgerät oder Beiboot, klären Sie dagegen mit dem Vercharterer.
Erstatten Sie den Diebstahl sofort bei der örtlichen Polizei oder Hafenbehörde Anzeige und lassen Sie sich die Anzeige bestätigen; ohne diese Bestätigung zahlt kaum ein Versicherer. Verständigen Sie die Basis, besonders wenn auch Bootsausrüstung fehlt oder das Boot aufgebrochen wurde. Schreiben Sie eine Liste der gestohlenen Sachen mit ihrem Wert und bewahren Sie Rechnungen und Fotos auf. Vorbeugen ist leichter: keine Wertsachen offen im Cockpit, Luken und Niedergang beim Verlassen des Bootes versperren und vor der Reise in der eigenen Haushaltspolizze nachlesen, was unterwegs gilt.
Zum Merken
Yacht und Inventar
Polizze des Vercharterers
Sachen der Crew
eigene Haushalts- oder Gepäckversicherung
Ohne Anzeige bei der Polizei zahlt kaum ein Versicherer. Holen Sie die Bestätigung noch vor Ort.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung des Charterboots gestohlene Sachen der Crew?
In aller Regel nicht. Sie schützt Yacht und Inventar des Eigners. Persönliche Sachen von Skipper und Crew sind dort meist nicht versichert, dafür braucht es eigene Verträge.
Hilft meine Haushaltsversicherung auf dem Charterboot?
Oft, weil sie Sachen auch außerhalb der Wohnung schützt, allerdings zeitlich und in der Höhe begrenzt und je nach Vertrag nur bei Einbruch in einen versperrten Raum. Lesen Sie vor der Reise in Ihrer Polizze nach.
Was brauche ich für den Ersatz?
Die Bestätigung der Anzeige von Polizei oder Hafenbehörde, eine Liste der gestohlenen Sachen mit Wert und nach Möglichkeit Rechnungen oder Fotos. Melden Sie den Schaden rasch Ihrem Versicherer.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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