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Boot im Winterlager: was in Österreich zählt
Kurze Antwort
Auf den heimischen Seen liegt das Boot länger an Land als im Wasser. Die Kasko trägt an Land Sturm, Brand und den Diebstahl des ganzen Bootes, ab Basis Plus auch Kranschäden und Teilediebstahl. Frost ist ausgeschlossen. Mit Saisonpolizze besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager.
Auf den österreichischen Seen liegt das Boot den größeren Teil des Jahres an Land. Von der Auswasserung im Oktober bis zum Kran im Frühjahr steht es auf Böcken, unter einer Plane, in einer Halle am Attersee, am Wörthersee oder in einem Donauhafen. Auch dort entstehen Schäden: Sturm legt Gerüst und Plane um, ein Hallenbrand erfasst mehrere Boote auf einmal, der Kran setzt hart ab, Restwasser in Leitungen friert, und aus dem Lager verschwinden Außenborder und Elektronik. Versichert sind davon Sturm und Brand, ab Basis Plus auch Kranschaden und Teilediebstahl. Frost ist ausgeschlossen.
Für den Hallenbrand gilt eine Trennung, die viele Eigner überrascht. Das Gebäude ist über seinen Eigentümer versichert, das Boot darin aber nur über die eigene Kaskopolizze. Lagerverträge österreichischer Betriebe begrenzen die Haftung des Platzes häufig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, und nachweisen muss das im Ernstfall der Eigner. Ein Vertrag, der das Winterlager einschließt, ist deshalb auch für ein Boot sinnvoll, das von November bis April kein einziges Mal bewegt wird.
Die Saisonpolizze ist der Punkt, an dem es teuer wird. Läuft die Deckung nur von April bis Oktober, fehlt sie in genau den Monaten, in denen das Boot unbeaufsichtigt an Land steht. Die niedrigere Prämie kauft man mit dem Wegfall des Schutzes, den das Lager überhaupt erst braucht. Wer vergleichen will, rechnet beide Varianten im Beitragsrechner durch, mit österreichischem Wohnsitz und der Flagge, unter der das Boot fährt: beides verändert das Ergebnis, weil Zuschlag und Versicherungssteuer daran hängen.
Zum Merken
Ganzjährig
läuft die Deckung auch über die Lagermonate
April bis Oktober
trägt die Saisonpolizze, danach nicht mehr
In den Lagermonaten steht das Boot meist unbeaufsichtigt an Land. Eine Saisonlösung spart die Prämie genau dort.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist mein Boot in der Lagerhalle versichert?
Über die eigene Kaskodeckung ja, solange die Polizze ganzjährig läuft. Die Halle selbst ist Sache ihres Eigentümers und schützt Ihr Boot nicht.
Was ist mit Schäden beim Kranen?
Schäden beim Aus- und Einwassern sind ab Basis Plus als Unfall versichert, in der Basis nicht. Ob den Kranbetreiber eine Haftung trifft, wird im Schadenfall gesondert geprüft und gegebenenfalls verfolgt.
Lohnt sich die Saisonpolizze?
Nur dann, wenn im Winter jemand anderer für das Boot einsteht. Sonst bezahlt man die niedrigere Prämie mit einer Lücke: Mit Saisonpolizze besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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