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Jetski im Urlaub gemietet: Wer zahlt bei einem Schaden?
Kurze Antwort
Eine Polizze gehört zu einem bestimmten Fahrzeug. Für ein fremdes Mietgerät an der Adria oder in der Türkei gelten der Mietvertrag und die Deckung des Vermieters, und die endet oft früher als gedacht.
Eine halbe Stunde am Strand ist rasch gebucht, und genau deshalb liest kaum jemand, was er dabei unterschreibt. Die wichtigste Klarstellung zuerst: Wer zu Hause ein eigenes Wassermotorrad versichert hat, ist damit für ein fremdes Mietgerät im Ausland in aller Regel nicht geschützt. Eine Polizze ist einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet. Für das geliehene Gerät gelten der Vertrag mit dem Vermieter, das Recht des Urlaubslandes und jene Deckung, die der Vermieter selbst abgeschlossen hat.
Vermieter arbeiten nahezu immer mit Kaution und Selbstbehalt. Beschädigen Sie das Gerät, wird zuerst die Kaution einbehalten, bei einem größeren Schaden kann die Forderung darüber hinausgehen. Erheblich teurer wird es, wenn Dritte zu Schaden kommen, also Schwimmer, Badegäste oder ein anderes Fahrzeug. Dafür haften Sie als Lenker persönlich. Ob und in welchem Umfang die Haftpflichtdeckung des Vermieters Sie als Lenker einschließt, ergibt sich allein aus dem Vertrag, und in vielen Ländern steht dazu wenig oder nichts.
Vor dem Ablegen sind daher drei Dinge sinnvoll. Lesen Sie die Haftungs- und Selbstbehaltsklausel im Mietvertrag und lassen Sie sich zeigen, welche Deckung für das Gerät besteht. Fotografieren Sie das Fahrzeug von allen Seiten, damit vorhandene Kratzer nicht Ihnen zugeschrieben werden. Und klären Sie, welcher Befähigungsnachweis vor Ort verlangt wird, denn die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Wer regelmäßig mietet, spricht das Thema vorab mit dem eigenen Versicherer an, statt sich auf die Polizze des Heimatgeräts zu verlassen.
Zum Merken
Eigene Polizze
gilt für Ihr Fahrzeug, nicht für ein Mietgerät
Mietvertrag
regelt Kaution, Selbstbehalt und Ihre Haftung als Lenker
Vertrag lesen und das Gerät rundum fotografieren. Beides zusammen dauert fünf Minuten.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gilt meine Polizze auch für ein gemietetes Wassermotorrad?
In aller Regel nicht. Die Deckung ist einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet. Für ein fremdes Mietgerät gelten Mietvertrag und Deckung des Vermieters, nicht Ihre eigene Polizze.
Springt die Privathaftpflicht bei einem Mietgerät ein?
Motorbetriebene Wasserfahrzeuge sind in Privathaftpflichtverträgen üblicherweise ausgeschlossen oder stark eingeschränkt. Sehen Sie vor der Abreise in Ihre Bedingungen, statt es vor Ort zu hoffen.
Wie vermeide ich Streit über ältere Schäden?
Fotografieren Sie das Gerät vor der Fahrt rundum mit Datum und lassen Sie vorhandene Schäden im Mietvertrag vermerken. Diese Aufnahmen sind später Ihr einziger Nachweis.
Brauche ich im Urlaub einen Befähigungsnachweis?
Das regelt jedes Land eigenständig, und die Unterschiede sind groß. Fragen Sie vor Ort nach und lassen Sie sich die Antwort vom Vermieter schriftlich bestätigen, denn bei einer Kontrolle haften Sie.
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