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Ist ein Frostschaden am Boot versichert?
Kurze Antwort
Am Attersee, am Wörthersee und in den Donauhäfen friert Wasser in Leitungen und Seeventilen. Ob die Polizze dafür einsteht, steht selten bei den Gefahren und fast immer bei den Ausschlüssen.
Eis sprengt, was es umschließt. Wasser, das im Kühlkreis, hinter einem Seeventil, in der Frischwasseranlage oder im Boiler stehen bleibt, dehnt sich beim Gefrieren aus und reißt Gehäuse, Schlauchstutzen und Ventilkörper auf. An den Salzkammergutseen und am Neusiedler See überwintert ein guter Teil der Flotte im Wasser, in den Donauhäfen kommt der Eisgang dazu. Bemerkt wird davon im Jänner fast nie etwas. Sichtbar wird es beim Aufsperren im Frühjahr, und dann steht das Boot schon wochenlang mit nachgelaufenem Wasser da.
Beim Vergleich zweier Angebote fällt Frost regelmäßig durch das Raster, weil ihn kaum ein Bedingungswerk beim Namen nennt. Wo eine Allgefahrendeckung vereinbart ist, gilt als gedeckt, was nicht ausgeschlossen wurde; Frost ist dort häufig einfach nicht erwähnt und damit dabei, ohne dass es irgendwo geschrieben steht. Juristisch trägt das, für einen Vergleich taugt es nicht: Was sich allein aus einer Lücke in der Ausschlussliste ergibt, erscheint in keiner Leistungsübersicht und auf keinem Angebotsblatt. Wer wissen will, woran er ist, liest deshalb zuerst die Ausschlüsse und erst danach die Zusagen.
Vor dem Einwintern lohnen drei Blicke in die Polizze. Taucht das Wort Frost, Eisdruck oder Eisgang überhaupt auf, und steht es bei den Gefahren oder bei den Ausschlüssen? Reicht die Deckung über das Bauteil hinaus bis zu dem, was hinterher durch die Bruchstelle läuft? Und gilt dafür ein eigener Höchstbetrag oder ein eigener Selbstbehalt? In der Praxis ist der Folgeschaden fast immer der teurere Teil der Rechnung. Die Antworten stehen im Bedingungswerk und nicht im Antrag, und wer sie im Herbst sucht, hat sie in einer Viertelstunde beisammen.
Zum Merken
Kaum ein Werk
nennt Frost als benannte Gefahr
Allgefahren
decken ihn, indem sie schweigen
Eine Deckung, die niemand aufschreibt, weil sie nur aus einer Lücke folgt, ist trotzdem eine Deckung. Zu finden ist sie in der Ausschlussliste und nicht in der Übersicht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist die Maschine beim Frostschaden dabei?
Meistens nicht. Die Maschinenanlage steht in den gängigen Werken beim Frost auf der Ausschlussliste, und zwar auch dort, wo Frost sonst überhaupt nicht erwähnt wird. Wer einen Innenborder fährt, sollte genau diese Zeile suchen, bevor er sich auf eine Allgefahrendeckung verlässt.
Was passiert, wenn das Boot durch den Frost Wasser zieht?
Dann verschiebt sich die Frage vom gerissenen Bauteil zum Folgeschaden, und der ist der weitaus größere Posten. Entscheidend ist, ob eintretendes Wasser nach einem frostbedingten Bruch mitversichert ist und ob dafür eine eigene Obergrenze gilt.
Hilft es, das Boot im Winter an Land zu stellen?
Es senkt das Risiko deutlich, nimmt es aber nicht weg. Auch an Land bleibt Wasser in Kühlkreis, Leitungen und Speicher stehen, wenn nicht entleert und frostsicher gemacht wird. Das Winterlager ersetzt das Entleeren nicht.
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