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Falsch getankt: Wer zahlt den Motorschaden?
Kurze Antwort
Benzin in den Diesel oder umgekehrt ist ein Bedienfehler, und Bedienfehler an der Maschine sind in der Kasko regelmäßig ausgeschlossen. Entscheidend ist, was in den Minuten danach geschieht: Wer nicht startet, hat einen Reinigungsauftrag statt eines Motorschadens.
An den Tankstellen der Donaumarinas und an den Seen stehen die Zapfsäulen nebeneinander, die Schläuche sehen gleich aus, und der Einfüllstutzen sitzt am Boot oft dort, wo man ihn schlecht sieht und schlechter beschriftet hat. Neben dem Dieselstutzen liegt nicht selten der für das Frischwasser. Benzin in einem Dieselmotor zerstört die Schmierung der Einspritzpumpe, Diesel im Zweitakter verkokt die Verbrennung, und am Viertakter mit Direkteinspritzung geht beides ans Feinste, was die Maschine hat. Der teure Teil des Schadens entsteht in allen Fällen nicht beim Tanken, sondern beim ersten Startversuch.
Versicherungsrechtlich ist das keine Kaskofrage im engeren Sinn. Ein Kaskoschaden setzt regelmäßig ein Ereignis von außen voraus. Die Verwechslung an der Zapfsäule ist ein Bedienfehler, und Betriebs- und Bedienungsschäden an maschinellen Einrichtungen nehmen fast alle Bedingungswerke aus. Der richtige Ort dafür ist die Maschinendeckung, und dort lesen Sie drei Dinge nach: ob Bedienfehler ausdrücklich eingeschlossen sind, bis zu welchem Alter das Aggregat mitgeht und welcher Selbstbehalt vereinbart ist. Dazu kommt eine österreichische Besonderheit: Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer hierzulande im Grundsatz zur Gänze leistungsfrei, eine anteilige Kürzung wie im deutschen Recht gibt es nicht. Ob ein Griff zum falschen Schlauch schon diese Schwelle erreicht, entscheidet der Einzelfall, aber die Frage steht im Raum, sobald gestartet wurde.
Das Wirksamste kostet nichts und dauert eine Minute: nicht starten. Wer den Irrtum noch an der Säule bemerkt, bleibt beim Abpumpen, Spülen und Filterwechsel, also bei einem Wartungsauftrag. Wer den Schlüssel dreht, macht daraus eine Instandsetzung mit Einspritzanlage, Leitungen und Tankreinigung. Rufen Sie also an, bevor Sie starten, heben Sie den Tankbeleg auf, notieren Sie Uhrzeit und Säule und lassen Sie den Schaden anschauen, solange der Kraftstoff noch beprobt werden kann. Und kleben Sie sich den Stutzen: Eine Beschriftung in Fingerbreite am Deck verhindert mehr als jede Vorsicht um zehn Uhr abends nach einem langen Törn.
Zum Merken
Ein Griff
dauert die Verwechslung an der Säule
Ein Start
macht daraus die Instandsetzung
Zwischen beiden liegt ein Telefonat. Abpumpen bleibt Wartung, der Startversuch wird zum Schadenfall.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Und wenn der Tankwart falsch betankt hat?
Dann haftet der Betrieb, und Sie brauchen den Beleg und einen Zeugen. Notieren Sie sofort Uhrzeit, Zapfsäule und Name der Person, die getankt hat. Das lässt sich zwei Wochen später nicht mehr rekonstruieren, und ohne diese Angaben steht Aussage gegen Aussage.
Hilft die Maschinendeckung immer?
Nein. Prüfen Sie drei Punkte in Ihrer Polizze: ob Bedienfehler ausdrücklich genannt sind, bis zu welchem Alter das Aggregat gedeckt ist und ob ein Wartungsnachweis verlangt wird. Fehlt einer davon, ist der Fall offen, bevor er begonnen hat.
Ist Falschbetankung grobe Fahrlässigkeit?
Das entscheidet der Einzelfall. Wichtig ist der österreichische Grundsatz: Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer im Regelfall zur Gänze frei, es gibt keine Quotelung. Der Startversuch nach dem bemerkten Irrtum wiegt dabei schwerer als der Griff zum falschen Schlauch.
Was ist, wenn Kraftstoff in den Wassertank gelangt ist?
Dann fassen Sie die Anlage nicht mehr an und nehmen kein Wasser ab. Tank, Leitungen, Pumpe und Boiler müssen gereinigt oder getauscht werden, und der Sanierungsaufwand hängt daran, wie weit der Kraftstoff gewandert ist. Auch hier gilt: erst melden, dann arbeiten.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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