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Motorbootverbote auf Seen in Österreich und Deutschland
Ob am Attersee, am Wörthersee oder am Achensee: Auf vielen Seen in Österreich ist genau geregelt, ob ein Motorboot fahren darf. Manche Seen erlauben den Verbrenner mit Sperrzeiten, viele nur ein Elektroboot bis zu einer bestimmten Leistung, und einige sind ganz ohne Motor. Für 79 Seen in Österreich und Deutschland stehen hier die Motorbootverbote samt Verordnung.
Aufgenommen ist nur, was in einer amtlichen Fassung steht, die wir selbst geöffnet haben, für Österreich meist im RIS. Fehlt ein See, haben wir keine Fundstelle gefunden. Rechtsstand: 19.10.2026.
- Seen
- 79
- Verbrenner erlaubt
- 19
- Nur mit Genehmigung
- 3
- Nur Elektro
- 46
- Kein Motor
- 11
Karte der Seen
Ein Punkt je See, die Form steht für die Regel. Ein Klick auf den Punkt zeigt den See unten in der Liste. Zoomen mit den Knöpfen, mit Doppelklick oder mit Strg und Mausrad.
Die Seen und was dort gilt
Zu dieser Auswahl gibt es keinen See.
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Almsee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Attersee
Oberösterreich, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die Motorboot-Sommersperre.
- Ein Hybridantrieb gilt dabei als Verbrennungsmotor, wenn er sich selbst zuschalten kann.
- Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
- Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: §§ 2 und 3 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Gleinkersee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Hallstätter See
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 1 kW erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 2 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Heratinger See
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Holzöstersee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Irrsee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Laudachsee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Mondsee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 2 Z 5 und 8 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Nussensee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Offensee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Schwarzensee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Traunsee
Oberösterreich, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die Motorboot-Sommersperre.
- Ein Hybridantrieb gilt dabei als Verbrennungsmotor, wenn er sich selbst zuschalten kann.
- Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
- Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: §§ 2 und 3 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Vorderer Gosausee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Vorderer Langbathsee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Fuschlsee
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.
Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.
Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1
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Goldegger See
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.
Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.
Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1
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Grabensee
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.
Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.
Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1
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Mattsee
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 4,4 kW erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.
Fundstelle: § 2 Verordnung Niedertrumer See (Mattsee).
Wortlaut: Mattsee-Verordnung
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Obertrumer See
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.
Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.
Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1
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Wallersee
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.
Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.
Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1
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Wolfgangsee
Salzburg, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Die Regeln gelten für den Salzburger Teil des Sees.
- Außenborder mit Verbrennungsmotor sind ganz verboten, Innenborder mit Verbrennungsmotor nur zu bestimmten Zeiten.
- Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die Motorboot-Sommersperre.
- Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
- Im Mai, Juni und September dürfen sie an Sonn- und Feiertagen außerdem nicht fahren.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.
Fundstelle: § 2 Abs. 1 Verordnung Wolfgangsee (Salzburger Teil).
Wortlaut: Wolfgangsee-Verordnung
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Zeller See
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.
Fundstelle: § 2 Verordnung Zeller See.
Wortlaut: Zeller-See-Verordnung
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Afritzer See
Kärnten, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,5 kW erlaubt.
- Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 9 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Faaker See
Kärnten, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 7 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Feldsee (Brennsee)
Kärnten, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,5 kW erlaubt.
- Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 9 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Keutschacher See
Kärnten, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Klopeiner See
Kärnten, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Längsee
Kärnten, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Millstätter See
Kärnten, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertakter und höchstens 3 Boote am See; Wassermotorräder sind nicht dabei.
- Private E-Boote ab 4,4 kW: höchstens 40 am See.
- Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 5 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Ossiacher See
Kärnten, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertakter und höchstens 28 Boote am See; Wassermotorräder sind nicht dabei.
- Private E-Boote ab 4,4 kW: höchstens 30 am See.
- Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 4 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Pressegger See
Kärnten, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Turnersee
Kärnten, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Weißensee
Kärnten, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, private E-Boote nur unter 4,4 kW.
- Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 6 Abs. 3 und 5 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Wörthersee
Kärnten, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertakter und höchstens 335 Boote am See; Wassermotorräder sind nicht dabei.
- Private E-Boote ab 4,4 kW: höchstens 500 am See.
- Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 3 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Achensee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,2 kW erlaubt.
Fundstelle: § 1 Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Haldensee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Heiterwanger See
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Hintersteiner See
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Pillersee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Plansee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Reintaler See
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Thiersee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Vilsalpsee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Walchsee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Wildsee (Seefeld)
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Altausseer See
Steiermark, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.
Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999
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Grundlsee
Steiermark, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.
Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999
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Leopoldsteiner See
Steiermark, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.
Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999
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Toplitzsee
Steiermark, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.
Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999
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Erlaufsee
Niederösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Erlaufsee-Verordnung; § 1 Abs. 1 LGBl. Nr. 117/1999.
Wortlaut: Erlaufsee-Verordnung · LGBl. Stmk. 117/1999
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Lunzer See
Niederösterreich, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Lunzersee-Verordnung.
Wortlaut: Lunzersee-Verordnung
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Neufelder See
Burgenland, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist schon, einen Verbrennungsmotor mitzuführen, auch wenn er nicht läuft.
Fundstelle: § 1 Verordnung LGBl. Nr. 49/2007.
Wortlaut: LGBl. Bgld. 49/2007
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Neusiedler See
Burgenland, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist schon, einen Verbrennungsmotor mitzuführen, auch wenn er nicht läuft.
Fundstelle: § 1 Verordnung LGBl. Nr. 49/2007.
Wortlaut: LGBl. Bgld. 49/2007
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Ammersee
Bayern, Deutschland
Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein E-Boot.
- Für Motorboote mit Verbrennungsmotor vergibt die Behörde am See höchstens 150 Genehmigungen, jede auf höchstens fünf Jahre und ohne Verlängerung. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 kommen auf der Warteliste in begrenztem Umfang vorrangig dran.
Fundstelle: BaySchiffV § 3; SchBek Nr. 3.1.
Wortlaut: BaySchiffV § 3 · SchBek Nr. 3.1 · Merkblatt Landratsamt Starnberg
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Chiemsee
Bayern, Deutschland
Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein E-Boot.
- Zugelassen waren 2022 laut bayerischer Staatsregierung 2.439 Elektroboote und 506 Motorboote.
Fundstelle: BaySchiffV § 3.
Wortlaut: BaySchiffV § 3 · Merkblatt Landratsamt Starnberg · Landtag Drs. 18/24042
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Königssee
Bayern, Deutschland
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
- Im Nationalpark ist das Befahren mit Booten aller Art verboten, also auch mit Ruderboot, Kajak oder Brett.
Fundstelle: § 9 Abs. 4 Nr. 1 Nationalparkverordnung Berchtesgaden.
Wortlaut: Nationalparkverordnung § 9
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Schliersee
Bayern, Deutschland
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
- Ein E-Boot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.
Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach
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Seehamer See
Bayern, Deutschland
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
- Ein E-Boot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.
Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach
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Spitzingsee
Bayern, Deutschland
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
- Ein E-Boot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.
Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach
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Starnberger See
Bayern, Deutschland
Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein E-Boot.
- Für Motorboote mit Verbrennungsmotor vergibt die Behörde am See höchstens 280 Genehmigungen, jede auf höchstens fünf Jahre und ohne Verlängerung. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 kommen auf der Warteliste in begrenztem Umfang vorrangig dran.
Fundstelle: BaySchiffV § 3; SchBek Nr. 3.1.
Wortlaut: BaySchiffV § 3 · SchBek Nr. 3.1 · Merkblatt Landratsamt Starnberg
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Tegernsee
Bayern, Deutschland
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
- Ein E-Boot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.
Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach
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Bodensee
Bodensee (DE, AT, CH)
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Jedes Boot mit Motor braucht eine Zulassung.
- Neu zugelassen wird nur ein Motor, der die Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung einhält.
- Über 4,4 kW braucht es das Bodensee-Schifferpatent, auch beim Elektromotor.
Fundstelle: BSO Art. 12.01, Anlage C.
Wortlaut: BSO Art. 12.01 · Landratsamt Bodenseekreis
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Dümmer
Niedersachsen, Deutschland
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 7,35 kW erlaubt.
- Gemeint sind Elektromotoren mit Akku.
- Segelboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, den Motor aber nicht verwenden.
Fundstelle: § 3 Abs. 1 und 2 DStMVO.
Wortlaut: DStMVO § 3
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Steinhuder Meer
Niedersachsen, Deutschland
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 7,35 kW erlaubt.
- Gemeint sind Elektromotoren mit Akku.
- Segelboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, den Motor aber nicht verwenden.
Fundstelle: § 3 Abs. 1 und 2 DStMVO.
Wortlaut: DStMVO § 3
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Klempowsee
Brandenburg, Deutschland
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 47 Abs. 4 LSchiffV.
Wortlaut: LSchiffV § 47
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Mellensee
Brandenburg, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Verbrennungsmotoren sind von 22 bis 5 Uhr verboten.
- Außerdem ruhen sie täglich von 12 bis 15 Uhr.
Fundstelle: § 47 Abs. 2 und 3 LSchiffV.
Wortlaut: LSchiffV § 47
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Scharmützelsee
Brandenburg, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Schwielowsee
Brandenburg, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Senftenberger See
Brandenburg, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Verbrennungsmotoren sind von 22 bis 5 Uhr verboten.
- In bestimmten Uferbereichen müssen Motorboote mindestens 100 m vom Ufer wegbleiben.
Fundstelle: § 47 Abs. 2 und 5 LSchiffV.
Wortlaut: LSchiffV § 47
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Tornowsee
Brandenburg, Deutschland
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 47 Abs. 4 LSchiffV.
Wortlaut: LSchiffV § 47
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Großer Müggelsee
Berlin, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Großer Wannsee
Berlin, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Tegeler See
Berlin, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Fleesensee
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Kölpinsee
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Müritz
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Plauer See
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Schweriner See
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.
- Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
Was zusätzlich gilt
Österreich: Wer ein Motorboot unter 4,4 kW Antriebsleistung lenkt, braucht nach § 119 Schifffahrtsgesetz kein Befähigungszeugnis, ganz gleich ob elektrisch oder mit Benzin. Ein reines Akkuboot unter 4,4 kW braucht auch keine Zulassung (§ 101). Welche Motoren auf einem See fahren dürfen, regelt dann die Verordnung des Bundeslandes aus der Liste.
Bodensee: Für Vorarlberg, Bayern, Baden-Württemberg und die Schweiz gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Über 4,4 kW braucht es das Bodensee-Schifferpatent, eine Ausnahme für Elektromotoren steht dort nicht.
Deutschland: Auf deutschen Bundeswasserstraßen braucht keinen Sportbootführerschein, wer mit Verbrennungsmotor höchstens 11,03 kW fährt oder elektrisch höchstens 7,5 kW Dauerleistung (§ 5 Sportbootführerscheinverordnung). Auf bayerischen Gewässern, die keine Bundeswasserstraßen sind, braucht jedes Motorboot eine Genehmigung, auch das E-Boot (§ 3 Bayerische Schifffahrtsverordnung).
Für Exekutive, Rettung, Feuerwehr, Berufsfischerei und gewerbsmäßige Schifffahrt sehen die Verordnungen fast immer eigene Ausnahmen vor, die wir nicht einzeln anführen. Dazu kommen oft Schutzzonen und Badebereiche, die am See mit Schifffahrtszeichen oder Bojen gekennzeichnet sind.
E-Boot rechnen und versichern
Wie weit ein E-Boot mit einer Akkuladung kommt und ab welcher Leistung ein Befähigungszeugnis nötig wird, rechnet der E-Boot-Rechner. Was wir für Elektroboote in Österreich anbieten, steht auf der Seite Elektroboot in Österreich.
Quellen
Jede Regel stammt aus der verlinkten amtlichen Fassung, abgerufen am 19.10.2026. Verordnungen werden geändert, es gilt immer der aktuelle Wortlaut.
- Bayerische Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV) § 3
- Schifffahrtsbekanntmachung (SchBek) Nr. 3.1, AllMBl. 2007 S. 221
- Landratsamt Starnberg, Merkblatt zur Bayerischen Schifffahrtsordnung (Stand Februar 2024)
- Bayerischer Landtag, Drucksache 18/24042 vom 18.11.2022
- Landratsamt Miesbach, Merkblatt Tegernsee, Schliersee, Spitzingsee und Seehamer See
- Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark Berchtesgaden § 9 Abs. 4 Nr. 1
- Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 12.01 und Anlage C
- Landratsamt Bodenseekreis, Information Schifffahrtsrecht Bodensee
- Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO) § 3
- Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg (LSchiffV) § 47
- Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anlage 1
- Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) § 5
- Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) § 5
- Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005, LGBl. Nr. 68/2005 idF 26/2022
- Salzburg: Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Seen, LGBl Nr 78/2016
- Verordnung über Verkehrsbeschränkungen auf dem Aber- oder Wolfgangsee, LGBl Nr 76/2016 (Salzburg)
- Verordnung über Verkehrsbeschränkungen auf dem Niedertrumer See (Mattsee), LGBl Nr 76/2021
- Verordnung über Verkehrsbeschränkungen auf dem Zeller See, LGBl Nr 75/2016
- Schifffahrtsgesetz (SchFG) Anlage 1 (Verzeichnis der Gewässer)
- Verordnung, mit der die Schifffahrt auf Kärntner Seen geregelt wird, LGBl. Nr. 53/2016
- Verordnung über Beschränkungen der Schiffahrt auf bestimmten Seen in Tirol, LGBl. Nr. 56/1998
- Steiermark: Verbot der Schifffahrt mit bestimmten Fahrzeugen, LGBl. Nr. 117/1999
- Verordnung über Beschränkungen der Schiffahrt auf dem Erlaufsee, LGBl. 8720/2
- Verordnung über Beschränkungen der Schiffahrt auf dem Lunzersee, LGBl. 8720/3
- Verordnung über Beschränkungen der Schifffahrt auf burgenländischen Seen, LGBl. Nr. 49/2007
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