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Motorbootverbote auf Seen in Österreich und Deutschland

Ob am Attersee, am Wörthersee oder am Achensee: Auf vielen Seen in Österreich ist genau geregelt, ob ein Motorboot fahren darf. Manche Seen erlauben den Verbrenner mit Sperrzeiten, viele nur ein Elektroboot bis zu einer bestimmten Leistung, und einige sind ganz ohne Motor. Für 79 Seen in Österreich und Deutschland stehen hier die Motorbootverbote samt Verordnung.

Aufgenommen ist nur, was in einer amtlichen Fassung steht, die wir selbst geöffnet haben, für Österreich meist im RIS. Fehlt ein See, haben wir keine Fundstelle gefunden. Rechtsstand: 19.10.2026.

Seen
79
Verbrenner erlaubt
19
Nur mit Genehmigung
3
Nur Elektro
46
Kein Motor
11

Karte der Seen

Ein Punkt je See, die Form steht für die Regel. Ein Klick auf den Punkt zeigt den See unten in der Liste. Zoomen mit den Knöpfen, mit Doppelklick oder mit Strg und Mausrad.

Die Seen und was dort gilt

  • Almsee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Attersee

    Oberösterreich, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die Motorboot-Sommersperre.
    • Ein Hybridantrieb gilt dabei als Verbrennungsmotor, wenn er sich selbst zuschalten kann.
    • Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
    • Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: §§ 2 und 3 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Gleinkersee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Hallstätter See

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 1 kW erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 2 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Heratinger See

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Holzöstersee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Irrsee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Laudachsee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Mondsee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 2 Z 5 und 8 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Nussensee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Offensee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Schwarzensee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Traunsee

    Oberösterreich, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die Motorboot-Sommersperre.
    • Ein Hybridantrieb gilt dabei als Verbrennungsmotor, wenn er sich selbst zuschalten kann.
    • Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
    • Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: §§ 2 und 3 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Vorderer Gosausee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Vorderer Langbathsee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Fuschlsee

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.

    Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1

  • Goldegger See

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.

    Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1

  • Grabensee

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.

    Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1

  • Mattsee

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 4,4 kW erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung Niedertrumer See (Mattsee).

    Wortlaut: Mattsee-Verordnung

  • Obertrumer See

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.

    Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1

  • Wallersee

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.

    Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1

  • Wolfgangsee

    Salzburg, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Die Regeln gelten für den Salzburger Teil des Sees.
    • Außenborder mit Verbrennungsmotor sind ganz verboten, Innenborder mit Verbrennungsmotor nur zu bestimmten Zeiten.
    • Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die Motorboot-Sommersperre.
    • Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
    • Im Mai, Juni und September dürfen sie an Sonn- und Feiertagen außerdem nicht fahren.
    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.

    Fundstelle: § 2 Abs. 1 Verordnung Wolfgangsee (Salzburger Teil).

    Wortlaut: Wolfgangsee-Verordnung

  • Zeller See

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord von einem Verbrennungsmotor kommt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung Zeller See.

    Wortlaut: Zeller-See-Verordnung

  • Afritzer See

    Kärnten, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,5 kW erlaubt.

    • Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 9 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Faaker See

    Kärnten, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 7 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Feldsee (Brennsee)

    Kärnten, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,5 kW erlaubt.

    • Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 9 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Keutschacher See

    Kärnten, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Klopeiner See

    Kärnten, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Längsee

    Kärnten, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Millstätter See

    Kärnten, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertakter und höchstens 3 Boote am See; Wassermotorräder sind nicht dabei.
    • Private E-Boote ab 4,4 kW: höchstens 40 am See.
    • Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 5 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Ossiacher See

    Kärnten, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertakter und höchstens 28 Boote am See; Wassermotorräder sind nicht dabei.
    • Private E-Boote ab 4,4 kW: höchstens 30 am See.
    • Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 4 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Pressegger See

    Kärnten, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Turnersee

    Kärnten, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Weißensee

    Kärnten, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, private E-Boote nur unter 4,4 kW.

    • Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 3 und 5 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Wörthersee

    Kärnten, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertakter und höchstens 335 Boote am See; Wassermotorräder sind nicht dabei.
    • Private E-Boote ab 4,4 kW: höchstens 500 am See.
    • Leihboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 3 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Achensee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,2 kW erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Haldensee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Heiterwanger See

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Hintersteiner See

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Pillersee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Plansee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Reintaler See

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Thiersee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Vilsalpsee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Walchsee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Wildsee (Seefeld)

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Altausseer See

    Steiermark, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.

    Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999

  • Grundlsee

    Steiermark, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.

    Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999

  • Leopoldsteiner See

    Steiermark, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.

    Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999

  • Toplitzsee

    Steiermark, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.

    Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999

  • Erlaufsee

    Niederösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Erlaufsee-Verordnung; § 1 Abs. 1 LGBl. Nr. 117/1999.

    Wortlaut: Erlaufsee-Verordnung · LGBl. Stmk. 117/1999

  • Lunzer See

    Niederösterreich, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Lunzersee-Verordnung.

    Wortlaut: Lunzersee-Verordnung

  • Neufelder See

    Burgenland, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist schon, einen Verbrennungsmotor mitzuführen, auch wenn er nicht läuft.

    Fundstelle: § 1 Verordnung LGBl. Nr. 49/2007.

    Wortlaut: LGBl. Bgld. 49/2007

  • Neusiedler See

    Burgenland, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist schon, einen Verbrennungsmotor mitzuführen, auch wenn er nicht läuft.

    Fundstelle: § 1 Verordnung LGBl. Nr. 49/2007.

    Wortlaut: LGBl. Bgld. 49/2007

  • Ammersee

    Bayern, Deutschland

    Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein E-Boot.

    • Für Motorboote mit Verbrennungsmotor vergibt die Behörde am See höchstens 150 Genehmigungen, jede auf höchstens fünf Jahre und ohne Verlängerung. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 kommen auf der Warteliste in begrenztem Umfang vorrangig dran.

    Fundstelle: BaySchiffV § 3; SchBek Nr. 3.1.

    Wortlaut: BaySchiffV § 3 · SchBek Nr. 3.1 · Merkblatt Landratsamt Starnberg

  • Chiemsee

    Bayern, Deutschland

    Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein E-Boot.

    • Zugelassen waren 2022 laut bayerischer Staatsregierung 2.439 Elektroboote und 506 Motorboote.

    Fundstelle: BaySchiffV § 3.

    Wortlaut: BaySchiffV § 3 · Merkblatt Landratsamt Starnberg · Landtag Drs. 18/24042

  • Königssee

    Bayern, Deutschland

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    • Im Nationalpark ist das Befahren mit Booten aller Art verboten, also auch mit Ruderboot, Kajak oder Brett.

    Fundstelle: § 9 Abs. 4 Nr. 1 Nationalparkverordnung Berchtesgaden.

    Wortlaut: Nationalparkverordnung § 9

  • Schliersee

    Bayern, Deutschland

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    • Ein E-Boot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.

    Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach

  • Seehamer See

    Bayern, Deutschland

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    • Ein E-Boot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.

    Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach

  • Spitzingsee

    Bayern, Deutschland

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    • Ein E-Boot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.

    Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach

  • Starnberger See

    Bayern, Deutschland

    Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein E-Boot.

    • Für Motorboote mit Verbrennungsmotor vergibt die Behörde am See höchstens 280 Genehmigungen, jede auf höchstens fünf Jahre und ohne Verlängerung. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 kommen auf der Warteliste in begrenztem Umfang vorrangig dran.

    Fundstelle: BaySchiffV § 3; SchBek Nr. 3.1.

    Wortlaut: BaySchiffV § 3 · SchBek Nr. 3.1 · Merkblatt Landratsamt Starnberg

  • Tegernsee

    Bayern, Deutschland

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    • Ein E-Boot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.

    Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach

  • Bodensee

    Bodensee (DE, AT, CH)

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Jedes Boot mit Motor braucht eine Zulassung.
    • Neu zugelassen wird nur ein Motor, der die Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung einhält.
    • Über 4,4 kW braucht es das Bodensee-Schifferpatent, auch beim Elektromotor.

    Fundstelle: BSO Art. 12.01, Anlage C.

    Wortlaut: BSO Art. 12.01 · Landratsamt Bodenseekreis

  • Dümmer

    Niedersachsen, Deutschland

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 7,35 kW erlaubt.

    • Gemeint sind Elektromotoren mit Akku.
    • Segelboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, den Motor aber nicht verwenden.

    Fundstelle: § 3 Abs. 1 und 2 DStMVO.

    Wortlaut: DStMVO § 3

  • Steinhuder Meer

    Niedersachsen, Deutschland

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 7,35 kW erlaubt.

    • Gemeint sind Elektromotoren mit Akku.
    • Segelboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, den Motor aber nicht verwenden.

    Fundstelle: § 3 Abs. 1 und 2 DStMVO.

    Wortlaut: DStMVO § 3

  • Klempowsee

    Brandenburg, Deutschland

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 47 Abs. 4 LSchiffV.

    Wortlaut: LSchiffV § 47

  • Mellensee

    Brandenburg, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Verbrennungsmotoren sind von 22 bis 5 Uhr verboten.
    • Außerdem ruhen sie täglich von 12 bis 15 Uhr.

    Fundstelle: § 47 Abs. 2 und 3 LSchiffV.

    Wortlaut: LSchiffV § 47

  • Scharmützelsee

    Brandenburg, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Schwielowsee

    Brandenburg, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Senftenberger See

    Brandenburg, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Verbrennungsmotoren sind von 22 bis 5 Uhr verboten.
    • In bestimmten Uferbereichen müssen Motorboote mindestens 100 m vom Ufer wegbleiben.

    Fundstelle: § 47 Abs. 2 und 5 LSchiffV.

    Wortlaut: LSchiffV § 47

  • Tornowsee

    Brandenburg, Deutschland

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 47 Abs. 4 LSchiffV.

    Wortlaut: LSchiffV § 47

  • Großer Müggelsee

    Berlin, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Großer Wannsee

    Berlin, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Tegeler See

    Berlin, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Fleesensee

    Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Kölpinsee

    Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Müritz

    Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Plauer See

    Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Schweriner See

    Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, allerdings mit Einschränkungen.

    • Der See ist Teil einer deutschen Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne deutschen Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung elektrisch.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

Was zusätzlich gilt

Österreich: Wer ein Motorboot unter 4,4 kW Antriebsleistung lenkt, braucht nach § 119 Schifffahrtsgesetz kein Befähigungszeugnis, ganz gleich ob elektrisch oder mit Benzin. Ein reines Akkuboot unter 4,4 kW braucht auch keine Zulassung (§ 101). Welche Motoren auf einem See fahren dürfen, regelt dann die Verordnung des Bundeslandes aus der Liste.

Bodensee: Für Vorarlberg, Bayern, Baden-Württemberg und die Schweiz gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Über 4,4 kW braucht es das Bodensee-Schifferpatent, eine Ausnahme für Elektromotoren steht dort nicht.

Deutschland: Auf deutschen Bundeswasserstraßen braucht keinen Sportbootführerschein, wer mit Verbrennungsmotor höchstens 11,03 kW fährt oder elektrisch höchstens 7,5 kW Dauerleistung (§ 5 Sportbootführerscheinverordnung). Auf bayerischen Gewässern, die keine Bundeswasserstraßen sind, braucht jedes Motorboot eine Genehmigung, auch das E-Boot (§ 3 Bayerische Schifffahrtsverordnung).

Für Exekutive, Rettung, Feuerwehr, Berufsfischerei und gewerbsmäßige Schifffahrt sehen die Verordnungen fast immer eigene Ausnahmen vor, die wir nicht einzeln anführen. Dazu kommen oft Schutzzonen und Badebereiche, die am See mit Schifffahrtszeichen oder Bojen gekennzeichnet sind.

E-Boot rechnen und versichern

Wie weit ein E-Boot mit einer Akkuladung kommt und ab welcher Leistung ein Befähigungszeugnis nötig wird, rechnet der E-Boot-Rechner. Was wir für Elektroboote in Österreich anbieten, steht auf der Seite Elektroboot in Österreich.

Quellen

Jede Regel stammt aus der verlinkten amtlichen Fassung, abgerufen am 19.10.2026. Verordnungen werden geändert, es gilt immer der aktuelle Wortlaut.

Kartenkacheln © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL. Landflächen der Übersicht: Natural Earth. openstreetmap.org/copyright

Ein Paar geht mit Picknickkorb und Handtüchern lachend über den Steg zu seinem Motorboot

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