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Neues Boot kaufen: Anzahlung, Lieferverzug und Übernahme
Ein neues Boot bestellt man oft im Winter auf der Bootsmesse in Tulln und bekommt es erst zur nächsten Saison. Dazwischen ist meist schon eine Anzahlung geflossen, die Werft baut, und der Händler nennt einen Termin. Bevor Sie ein neues Boot kaufen, sollten Sie wissen, was im Vertrag stehen muss, wie Sie Ihr Geld absichern und welche Rechte Sie haben, wenn sich die Lieferung verzögert.
Wir gehen in der Reihenfolge vor, in der die Fragen kommen: Vertrag, Anzahlung, Lieferverzug, Übernahme mit Protokoll und die Papiere, die zu jedem neuen Boot gehören.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Liefertermin mit genauem Datum schafft Klarheit. „Voraussichtlich“ oder „circa“ lässt dem Händler Spielraum.
- Eine Anzahlung ist ein Vorschuss auf ein Boot, das Ihnen noch nicht gehört. Halten Sie sie gering oder verlangen Sie eine Bankgarantie.
- Liefert der Verkäufer zu spät, können Sie eine angemessene Nachfrist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten (§ 918 ABGB).
- Bei der Übernahme alles prüfen und Mängel ins Protokoll schreiben. Versichern Sie das Boot schon vorher.
Was in den Kaufvertrag gehört
Ein neues Boot wird oft nach Ihren Wünschen ausgestattet. Damit nichts nur mündlich am Messestand vereinbart bleibt, sollte der Vertrag diese Punkte enthalten:
- Werft, Modell, Motor und jede Sonderausstattung einzeln, am besten mit der Ausstattungsliste als Beilage.
- Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer, dazu Überstellung, Einwassern, Inbetriebnahme und Trailer, falls vereinbart.
- Liefertermin und Lieferort, möglichst mit Datum.
- Zahlungsplan: Höhe der Anzahlung, Teilzahlungen und gegen welche Sicherheit gezahlt wird.
- Welche Papiere bei der Übernahme mitkommen: Konformitätserklärung, Eignerhandbuch, Garantieunterlagen, Rechnung mit Rumpfnummer.
Die Anzahlung absichern
Mit der Anzahlung gehen Sie in Vorleistung. Eigentümer werden Sie in der Regel erst mit der Übergabe, bei einem Eigentumsvorbehalt sogar erst mit der letzten Zahlung. Geht die Werft oder der Händler vorher in Insolvenz, bleibt Ihnen meist nur, Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden, und ausgezahlt wird oft nur ein kleiner Teil.
Besser geschützt sind Sie so:
- Die Anzahlung gering halten und den Großteil erst bei der Übernahme zahlen.
- Eine Anzahlungsgarantie einer Bank verlangen. Wird nicht geliefert, zahlt die Bank Ihnen die Anzahlung zurück.
- Bei längerer Bauzeit Teilzahlungen nur nach nachgewiesenem Baufortschritt leisten, belegt mit Fotos und Baunummer.
- Bei hohen Beträgen den Vertrag vor der Unterschrift von einem Anwalt prüfen lassen.
Finanzieren Sie das Boot, zeigt Ihnen unser Ratenrechner zur Bootsfinanzierung, was Anzahlung, Laufzeit und monatliche Rate bedeuten.
Wenn das Boot nicht pünktlich kommt
Hält der Verkäufer den vereinbarten Termin nicht ein, können Sie weiter auf der Lieferung bestehen. Wollen Sie das Boot nicht mehr, setzen Sie ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist und erklären, dass Sie danach vom Vertrag zurücktreten. Liefert er auch in dieser Frist nicht, können Sie zurücktreten und Ihre Anzahlung zurückverlangen (§ 918 ABGB).
Ist die Verspätung vom Verkäufer verschuldet, kann er Ihnen außerdem den Schaden ersetzen müssen, der Ihnen dadurch entsteht, etwa für einen schon bezahlten Liegeplatz. Schauen Sie vorher in Ihren Vertrag: Viele Händler regeln dort eigene Fristen. Bei Unsicherheit beraten die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation.
Übernahme mit Protokoll
Der Tag der Übernahme ist der wichtigste Tag des ganzen Kaufs. In der Regel geht damit die Gefahr auf Sie über, und ab diesem Tag läuft die Gewährleistung. Planen Sie genug Zeit ein und gehen Sie nach einer Liste vor:
- Ausstattung Stück für Stück mit dem Vertrag vergleichen, auch Zubehör und Sicherheitsausrüstung.
- Rumpf, Deck und Gelcoat bei gutem Licht ansehen, auch das Unterwasserschiff, solange das Boot noch am Trailer oder im Kran hängt.
- Motor, Elektrik, Pumpen, Instrumente und Ankerwinde vorführen lassen, Betriebsstunden notieren.
- Eine Probefahrt machen und Lenkung, Schaltung und Kühlwasser prüfen.
- Was fehlt oder nicht passt, ins Übernahmeprotokoll schreiben, beidseitig unterschreiben und eine Frist für die Nachbesserung festhalten.
Zeigt sich ein Mangel erst später, lesen Sie auf unserer Seite Gewährleistung beim Bootskauf weiter. Den passenden Brief erstellen Sie mit dem Musterbrief Mängelrüge.
Diese Papiere gehören zum neuen Boot
Sportboote mit 2,5 bis 24 Metern Rumpflänge, die in der EU neu in Verkehr gebracht werden, müssen die Sportbootrichtlinie 2013/53/EU erfüllen. Das gilt in Österreich genauso wie in jedem anderen EU-Land. Achten Sie bei der Übernahme auf:
- EU-Konformitätserklärung des Herstellers, die bestätigt, dass das Boot die Richtlinie erfüllt.
- CE-Kennzeichnung am Herstellerschild, dort auch Konstruktionskategorie (A bis D), höchstzulässige Personenzahl und Zuladung.
- Eignerhandbuch mit Sicherheitshinweisen und Angaben zum Betrieb.
- Rumpfnummer (HIN), fest am Rumpf angebracht. Vergleichen Sie sie mit der Rechnung.
- Auch Motoren fallen unter die Richtlinie und tragen eine eigene CE-Kennzeichnung.
Lassen Sie sich alle Unterlagen bei der Übernahme aushändigen und machen Sie Kopien. Ohne sie wird ein späterer Verkauf deutlich schwieriger.
Versicherung schon vor der Übernahme
Mit der Übernahme tragen Sie das Risiko. Schließen Sie die Bootsversicherung deshalb vor diesem Tag ab, damit Überstellung, Kranen und die erste Ausfahrt nicht ungeschützt sind. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite Boot kaufen: Versicherung ab Übergabe. Ihre Prämie berechnen Sie im Prämienrechner für Österreich.
Etwas passt nicht? Schreiben Sie es auf
Mängel bei der Übernahme, eine Werftrechnung über dem Kostenvoranschlag, ein Liegeplatz, den Sie aufgeben wollen: Für diese Fälle finden Sie fertige Musterbriefe zum Ausfüllen und Drucken.
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Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick für Käufer in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.