Zum Inhalt springen

Startseite / Promillerechner

Promillerechner fürs Boot

Wie viel Promille habe ich nach dem Anlegerbier, und darf ich noch ans Steuer? Der Promillerechner schätzt Ihren Blutalkohol aus Person, Getränken und Zeit und vergleicht ihn mit der Grenze im Revier, in Österreich mit 0,5 und 0,8 Promille. Er rechnet bewusst mit einer Spanne, denn jeder Körper baut anders ab. Ihre Angaben bleiben im Browser.

Promille berechnen

1 Person
Geschlecht

Die Formel kennt nur zwei Körpertypen. Bei „divers“ rechnet sie mit dem Mittelwert.

2 Getränke

Richtwerte für übliche Gläser. Steht auf dem Etikett ein anderer Alkoholgehalt, tragen Sie das Getränk unten selbst ein.

Bier, Seidl 0,33 l, 5 %

Bier, Krügerl 0,5 l, 5 %

Radler 0,5 l, 2,5 %

Weißer Spritzer 0,25 l, halb Wein, etwa 6 %

Wein, Achtel 0,125 l, 12 %

Wein, Vierterl 0,25 l, 12 %

Sekt oder Frizzante 0,1 l, 11 %

Schnaps, Stamperl 2 cl, 40 %

Eigenes Getränk Menge und Alkoholgehalt vom Etikett

3 Ergebnis

Der Promillerechner gibt nur eine grobe Orientierung und sagt nichts darüber, ob Sie fahrtüchtig sind. Er ersetzt keinen Atemtest und keine Rechtsberatung. Am sichersten fährt, wer nüchtern ans Ruder geht.

Promillegrenzen auf dem Wasser

In Österreich gilt man nach dem Schifffahrtsgesetz ab 0,5 Promille Blutalkohol oder 0,25 mg/l Atemalkohol jedenfalls als beeinträchtigt, in der gewerbsmäßigen Schifffahrt schon ab 0,1 Promille. Ab 0,8 Promille wird zusätzlich der Befähigungsausweis ausgesetzt. Deutschland nennt ebenfalls 0,5 Promille, strenger sind Schweden und Polen mit 0,2.[1][2][3]

Weltweit reicht die Spanne von null in Tschechien, Ungarn und Bulgarien bis 1,0 Promille in Finnland. Die USA und Kanada setzen 0,8 Promille, die australischen Bundesstaaten 0,5. Großbritannien, Irland und Portugal nennen für Freizeitskipper gar keine Zahl; dort zählt allein, ob man beeinträchtigt ist.[4][5][6]

RevierGrenze Blutalkohol
Europa
Österreich[1][1]0,5 ‰
Deutschland[2][3][12][2][12][13]0,5 ‰
Spanien[14][15]0,5 ‰
Belgien[16]0,5 ‰
Bulgarien[17]0,0 ‰
Mit dem Boot nach Dänemark[18]0,5 ‰
Estland[19]0,5 ‰
Finnland[5]1,0 ‰
Mit dem Boot nach Frankreich[20]keine Zahl
Großbritannien[6]keine Zahl
Irland[21]keine Zahl
Mit dem Boot nach Italien[22]0,5 ‰
Mit dem Boot nach Kroatien[23]0,5 ‰
Lettland[24]0,5 ‰
Luxemburg[25]0,5 ‰
Mit dem Boot nach Malta[26]0,5 ‰
Monaco[27]keine Zahl
Mit dem Boot nach Montenegro[28]0,5 ‰
Mit dem Boot nach Niederlande[29]0,5 ‰
Mit dem Boot nach Norwegen[30]0,8 ‰
Mit dem Boot nach Polen[31][32]0,2 ‰
Mit dem Boot nach Portugal[33]keine Zahl
Mit dem Boot nach Schweden[34]0,2 ‰
Mit dem Boot nach Schweiz[35]0,5 ‰
Mit dem Boot nach Slowenien[36]0,5 ‰
Tschechien[4]0,0 ‰
Mit dem Boot nach Türkei[37]0,5 ‰
Ungarn[38]0,0 ‰
Zypern[39]0,9 ‰
Amerika und Karibik
Amerikanische Jungferninseln[40]0,8 ‰
Argentinien[41]0,5 ‰
Kanada[42]0,8 ‰
Mit dem Boot nach USA[43]0,8 ‰
Asien und Ozeanien
Australien: New South Wales[44]0,5 ‰
Australien: Queensland[45]0,5 ‰
Australien: South Australia[46]0,5 ‰
Australien: Tasmanien[47]0,5 ‰
Australien: Victoria[48]0,5 ‰
Australien: Western Australia[49]0,5 ‰
Japan[50]keine Zahl
Philippinen[51]keine Zahl
Afrika
Mauritius[52]0,5 ‰
Südafrika[53]0,5 ‰

So schätzt der Rechner

Alkohol verteilt sich im Wasser des Körpers. Wie viel das ist, schätzt der Rechner nach der Formel von Watson aus Geschlecht, Alter, Größe und Gewicht. Wer bei gleichem Gewicht mehr Fettanteil hat, kommt deshalb auf höhere Werte.[7]

Aus Menge und Alkoholgehalt ergibt sich der reine Alkohol: Ein halber Liter Bier mit 5 % enthält 20 g. Ein Teil davon erreicht das Blut nie, das Resorptionsdefizit von 10 bis 30 %. Danach baut der Körper je Stunde etwa 0,1 bis 0,2 Promille ab. Weil beides schwankt, zeigt der Rechner eine Spanne und keinen einzelnen Wert.[8]

Essen, Trinktempo, Medikamente, Müdigkeit, Hitze und Seegang rechnet keine Formel ein. Kurz nach dem letzten Glas kann der Wert noch steigen.

Alkohol und Bootsversicherung

Bei grober Fahrlässigkeit darf die Kasko ihre Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Basis Plus verzichtet darauf bis 25 % der Versicherungssumme, Premium bis 50 %. Diesen Verzicht gibt es nicht, wenn der Schaden auf Alkohol- oder Drogenkonsum zurückgeht. Klausel A-7 in Premium[9][10]

In der Wassersport-Unfallversicherung sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen, ausdrücklich auch, wenn Alkohol die Ursache ist. Das gilt in allen drei Stufen. Klausel A-4.1 lesen[11]

Strafen in Österreich

Wer ohne die nötige Eignung ein Fahrzeug führt, etwa ab 0,5 Promille, riskiert eine Verwaltungsstrafe von 72 bis 3.633 €; schon der Versuch ist strafbar. Denselben Rahmen hat, wer den Alkoholtest verweigert. Strafen beim Bootfahren in Österreich[1]

Ab 0,8 Promille oder 0,4 mg/l wird der Befähigungsausweis ausgesetzt: sechs Monate, im ersten Wiederholungsfall ein Jahr, im zweiten zwei Jahre. Betrachtet werden jeweils fünf Jahre.[1]

Häufige Fragen

Wie viel Promille sind auf dem Boot in Österreich erlaubt?

Ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol gilt man jedenfalls als beeinträchtigt, in der gewerbsmäßigen Schifffahrt ab 0,1 Promille. Ab 0,8 Promille wird zusätzlich der Befähigungsausweis für mindestens sechs Monate ausgesetzt.

Wie genau ist der Promillerechner?

Er schätzt eine Spanne nach anerkannten Formeln. Der tatsächliche Wert hängt von Essen, Trinktempo, Gesundheit und Tagesform ab und kann außerhalb der Spanne liegen. Knapp unter der Grenze ist deshalb keine sichere Auskunft.

Wie lange dauert es, bis Alkohol abgebaut ist?

Der Körper baut etwa 0,1 bis 0,2 Promille je Stunde ab. Von 0,5 Promille auf null können es also bis zu fünf Stunden sein, nach einem langen Abend auch am nächsten Morgen noch Restalkohol.

Zahlt die Bootsversicherung, wenn Alkohol im Spiel war?

Bei grober Fahrlässigkeit kann die Kasko kürzen. Den Verzicht auf diese Kürzung in Basis Plus und Premium gibt es nicht, wenn der Schaden auf Alkohol zurückgeht. In der Wassersport-Unfallversicherung sind Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörung ausgeschlossen.

Gilt die Grenze auch in Deutschland?

Ja, auf deutschen Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen liegt sie ebenfalls bei 0,5 Promille oder 0,25 mg/l. Auf See gilt sie dort auch für Wassermotorräder, Kite- und Segelsurfbretter.

Gilt die Grenze auch für Jetski, Kite und Windsurfer?

Auf Seeschifffahrtsstraßen ja: Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung erstreckt die Grenze ausdrücklich auf Wassermotorräder sowie Kite- und Segelsurfbretter.

Weiter auf dem Wasser

Bootsversicherung Österreich Promillegrenze an Bord Strafen beim Bootfahren Mit dem Boot ins Ausland Bordpapiere-Checkliste Rettungswesten-Finder Prüffristen-Planer

Quellen

Rechtsstand 08.11.2026, alle Quellen an diesem Tag abgerufen.

  1. Schifffahrtsgesetz (SchFG) §§ 6, 42 und 125, Österreich
  2. Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) § 3
  3. Binnenschifffahrtsstraßen-Einführungsverordnung § 6 mit BinSchStrO § 1.03
  4. Zákon 114/1995 Sb. o vnitrozemské plavbě, § 43 odst. 2 písm. p)
  5. Rikoslaki 39/1889, Kapitel 23 § 5
  6. Railways and Transport Safety Act 2003, s. 80 und 81; SI 2004/827 art. 3
  7. Watson, Watson, Batt: Total body water volumes for adult males and females estimated from simple anthropometric measurements. American Journal of Clinical Nutrition 33 (1980), S. 27–39
  8. Wikipedia: Blutalkoholkonzentration (Widmark-Formel, Resorptionsdefizit, Abbauwert, mit Einzelnachweisen)
  9. AVB Wassersport-Kasko Basis Plus (5-2025nam), A-7
  10. AVB Wassersport-Kasko Premium (1-2025nam), A-7
  11. AVB Wassersport-Unfall Basis (1-2025nam), A-4.1.1; ebenso Basis Plus und Premium
  12. Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See), WSV, Stand 01.06.2023
  13. Strafgesetzbuch (StGB) § 315a
  14. Real Decreto Legislativo 2/2011 (TRLPEMM), art. 307 y 308
  15. ADAC Skipper-Portal: Revier Spanien
  16. Belgisch Scheepvaartwetboek (Gesetz vom 08.05.2019), Art. 4.1.2.8/3
  17. Наредба за плаването и граничния режим (ПМС № 293/2009), чл. 7 т. 2
  18. Danish Maritime Authority: FAQ on sailing under the influence of alcohol
  19. Meresõiduohutuse seadus, § 45 Abs. 4 und 4¹
  20. Code des transports, Art. L5531-20 und L5531-21
  21. Maritime Safety Act 2005, section 28(1)
  22. Codice della nautica da diporto (D.Lgs. 171/2005) Art. 53-bis, Gesetzestext bei brocardi.it
  23. Narodne novine 61/2011: Änderung des kroatischen Seegesetzbuchs (Pomorski zakonik), Art. 134
  24. Noteikumi par kuģošanas līdzekļu satiksmi iekšējos ūdeņos, Punkt 21.12.1
  25. Règlement de police pour la navigation de la Moselle, Art. 1.03 Nr. 4
  26. ADAC Skipper-Portal: Revier Malta
  27. Code de la mer, Art. L. 633-31
  28. Montenegro: Änderung des Seesicherheitsgesetzes (Zakon o sigurnosti pomorske plovidbe), FAOLEX
  29. Rijksoverheid: Regels voor alcoholgebruik op het water
  30. Lovdata: Lov om fritids- og småbåter (småbåtloven)
  31. Dziennik Ustaw 2025 poz. 734: Kodeks wykroczeń (Ordnungswidrigkeitengesetz), tekst jednolity
  32. Dziennik Ustaw 2023 poz. 2151: Ustawa o wychowaniu w trzeźwości i przeciwdziałaniu alkoholizmowi
  33. Código Penal, Art. 289
  34. Riksdagen: Sjölag (1994:1009), 20. Kapitel
  35. Fedlex: Binnenschifffahrtsverordnung (BSV), SR 747.201.1
  36. Pomorski zakonik (PZ), Art. 63 und 987.a (PISRS)
  37. Resmî Gazete 33140: Verordnung über private Boote und ihre Führer (2026)
  38. 2012. évi II. törvény, 217. § a)
  39. Ο περί Ταχύπλοων Σκαφών Νόμος 56(I)/1992, Art. 7 und 8
  40. 33 CFR § 95.005 und § 95.020
  41. Prefectura Naval Argentina, Disposición 9/2011, Art. 1
  42. Criminal Code, § 320.14(1)(b) und § 320.11
  43. eCFR: 33 CFR Part 95, Operating a vessel while under the influence of alcohol
  44. Transport for NSW: Alcohol limits when driving a boat
  45. Queensland Government: Boating safety
  46. Harbors and Navigation Act 1993 (SA), s 70(2)
  47. Marine Safety (Misuse of Alcohol) Act 2006 (Tas), s 13 und 16
  48. Safe Transport Victoria, Recreational Boating Handbook: Alcohol and drugs
  49. Department of Transport WA: Marine alcohol and drug laws
  50. Gesetz über Schiffsoffiziere und Kleinbootführer, Art. 23-36 (Auszug MLIT)
  51. MARINA Memorandum Circular No. SC-2023-02
  52. Tourism Authority Act 2006, s 95
  53. SAMSA: National Small Vessel Safety Regulations 2007, Reg. 17
Ein Mädchen steuert die Segelyacht, der Vater zeigt voraus, die Mutter lacht, alles in der Sonne

Die nächste Generation am Steuer

Die Kleine steuert. Wir halten Kurs.

Beitrag in einer Minute, Polizze am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: +43 662 / 643 479

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.