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Boot in die Werft: Auftrag, Kostenvoranschlag und Abholung

Service am Motor, ein neues Unterwasserschiff, eine Reparatur am Gelcoat: Bevor das Boot in die Werft geht, lohnt ein genauer Auftrag. Er entscheidet später, ob die Rechnung stimmt, wann Sie das Boot wieder mitnehmen und was gilt, wenn die Arbeit nicht hält. Hier gehen wir den Weg vom Kostenvoranschlag bis zur Abholung durch, allgemein und ohne Rechtsberatung im Einzelfall.

Am Ende finden Sie eine Liste zum Abhaken und Ausdrucken. Vorlagen für Schreiben an die Werft stehen bei unseren Musterbriefen.

Der Kostenvoranschlag

Lassen Sie sich vor dem Auftrag einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben. Fragen Sie dabei gleich, ob er etwas kostet. Für Verbraucher gilt in Österreich nach dem Konsumentenschutzgesetz: Zahlen müssen Sie den Kostenvoranschlag nur, wenn die Werft Sie vorher darauf hingewiesen hat.

Ebenso wichtig ist, ob er verbindlich ist. Legt die Werft einem Vertrag mit Ihnen als Verbraucher einen Kostenvoranschlag zugrunde, gilt er als verbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Steht also unverbindlich darauf, darf die Rechnung höher werden. Wird eine beträchtliche Überschreitung absehbar, muss die Werft Ihnen das ohne Verzug mitteilen, damit Sie entscheiden können, ob die Arbeit weitergeht.

Obergrenze in den Auftrag schreiben

Am sichersten ist eine Zahl: Bis zu diesem Betrag arbeitet die Werft ohne Rückfrage, darüber nur mit Ihrer Zustimmung. Dann muss später niemand streiten, ob eine Überschreitung beträchtlich war.

Was in den Auftrag gehört

Ein Handschlag in der Halle ist auch ein Vertrag, nur lässt er sich später schwer beweisen. Ein kurzes Schreiben oder eine E-Mail, die die Werft bestätigt, reicht. Darin sollte stehen:

  • welches Boot: Name, Typ, Rumpfnummer (CIN) und der Motor mit Seriennummer,
  • welche Arbeiten, möglichst genau, mit Material und Fabrikat,
  • der Preis: Pauschale, Kostenvoranschlag oder Stundensatz,
  • bis wann das Boot fertig ist,
  • Kranen, Slippen und Umstellen in der Halle, und was das kostet,
  • Standgeld, falls das Boot nach der Fertigstellung noch bleibt,
  • der Zustand bei der Übergabe, mit Fotos und dem Stand der Motorstunden.

Werfen Sie vor der Unterschrift einen Blick in die Geschäftsbedingungen der Werft. Dort stehen meist Standgeld, Zahlungsfrist und wer haftet, wenn in der Halle etwas passiert.

Mehrarbeiten nur nach Rückfrage

Ist das Boot erst zerlegt, findet sich oft mehr: ein verschlissener Impeller, ein Borddurchlass, der nicht mehr schließt, Risse im Gelcoat. Halten Sie im Auftrag fest, dass Arbeiten, die nicht vereinbart sind, nur nach Ihrer Zustimmung gemacht werden. Lassen Sie sich die Zustimmung kurz schriftlich bestätigen, eine Nachricht am Telefon genügt.

Bitten Sie um ein Foto vom Befund und um den Preis, bevor Sie zustimmen. Alte Teile, die getauscht werden, lassen Sie sich mitgeben.

Abholung und Probefahrt

Bei der Abholung übernehmen Sie das Boot und meist ist die Rechnung dann fällig. Planen Sie dafür genug Zeit ein. Sehen Sie sich jede bearbeitete Stelle an, vergleichen Sie Rechnung und Auftrag Zeile für Zeile und fahren Sie eine kurze Runde, wenn das Boot im Wasser ist: Motor auf Temperatur, Kühlwasser am Auslass, Anzeigen, Bilge.

Fällt Ihnen ein Mangel auf, schreiben Sie ihn ins Übergabeprotokoll oder auf die Rechnung und halten Sie fest, dass Sie sich Ihre Rechte vorbehalten. Nehmen Sie das Boot trotzdem mit, ist dann wenigstens belegt, dass der Mangel schon bei der Übernahme bestand.

Offene Rechnung: Die Werft darf das Boot zurückbehalten

Solange eine fällige Rechnung für die Arbeit am Boot nicht bezahlt ist, darf die Werft das Boot in der Regel zurückbehalten. Wer das Boot dringend braucht, zahlt den unstrittigen Betrag und den strittigen Rest ausdrücklich unter Vorbehalt. Schreiben Sie das auf die Überweisung oder in eine E-Mail. So ist das Boot wieder bei Ihnen, und über den Rest lässt sich danach reden.

Wenn die Reparatur nicht hält

Für eine mangelhafte Arbeit muss die Werft Gewähr leisten. Zuerst haben Sie Anspruch auf Verbesserung: Die Werft bessert nach, auf ihre Kosten. Erst wenn das nicht möglich ist, verweigert wird oder nicht in angemessener Frist gelingt, kommen Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags in Frage. Für bewegliche Sachen wie ein Boot beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Übergabe.

Teilen Sie der Werft den Mangel schriftlich mit und setzen Sie eine angemessene Frist zur Verbesserung. Fotografieren Sie den Mangel mit Datum und heben Sie Auftrag, Rechnung, Nachrichten und ausgebaute Teile auf. Lassen Sie nicht vorschnell eine andere Werft reparieren, außer es ist dringend, um weiteren Schaden zu verhindern.

Winterlager bei der Werft

Steht das Boot über den Winter bei der Werft, vereinbaren Sie meist den Platz und die Arbeiten in einem. Klären Sie schriftlich: Halle oder Freiplatz, Kranen hin und zurück, Strom, ob Sie jederzeit zum Boot dürfen und selbst Hand anlegen können, wer abdeckt, und wann das Boot im Frühjahr wieder im Wasser ist.

Die Arbeiten vor dem Einlagern stehen in unserer Winterlager-Checkliste.

Kasko im Winterquartier

Die Kasko gilt nach A-2.1.2 auch an Land und während einer Reparatur, Inspektion oder Überholung an einem für Wassersport-Fahrzeuge objektiv geeigneten Liegeplatz. Mit einer Saisonpolizze besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht in der Werfthalle. Wer haftet, wenn die Werft selbst einen Schaden macht, lesen Sie im Beitrag Schaden in der Werft beim Winterservice.

Reparatur nach einem Kaskoschaden

Geht das Boot nach einem Schaden, für den die Kasko aufkommen soll, in die Werft, ist die Reihenfolge wichtig: melden, besichtigen lassen, reparieren. Nach unseren Bedingungen (B-3.2.4) bekommt der Versicherer vor Beginn der Wiederinstandsetzung Gelegenheit zur Besichtigung. Vorher wird nur gemacht, was gleich sein muss, damit kein weiterer Schaden entsteht, und das mit Fotos und Belegen.

Den Schaden melden Sie über mein NAMMERT: anmelden, Vertrag wählen, Schaden melden, und dort laden Sie Kostenvoranschlag und Fotos hoch. Die Schaden-Hotline erreichen Sie aus Österreich unter +49 3375 566 75 05, nach Dienstschluss unter +49 3375 29 28 95. Wir nehmen den Schaden auf, bearbeiten ihn und reichen ihn vollständig beim Versicherer ein; über die Leistung entscheidet der Versicherer.

Beschädigte Teile bewahren Sie auf und verkaufen sie nicht, bevor der Schaden anerkannt ist. Ob Sie die Werft frei wählen, steht unter Werft selbst wählen.

Liste für den Werftauftrag

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Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt, vom Kostenvoranschlag bis zur Abholung.

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Diese Seite erklärt die Lage in Österreich allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

Freunde singen in der Sonne zur Gitarre auf einem Ponton-Boot

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