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Gasanlage auf dem Hausboot: Welche Prüfung wird erwartet?
Kurze Antwort
Wie oft die Gasanlage am Hausboot geprüft werden muss, regeln in Österreich vor allem Hafenordnung, Liegeplatzvertrag und Polizze. Eine regelmäßige Prüfung durch einen befugten Fachbetrieb ist trotzdem das Mindeste, und nach einem Gasschaden ist der Prüfbefund Ihr bester Beleg.
Auf vielen Hausbooten an der Donau, am Neusiedler See oder in einem ruhigen Altarm wird mit Flüssiggas gekocht, geheizt und Warmwasser gemacht. An einem Liegeplatz mit schwachem Stromanschluss ist das oft die einzige praktikable Lösung. Am Wasser ist Gas aber heikler als an Land. Propan und Butan sind schwerer als Luft; was aus einer undichten Verbindung austritt, zieht nicht ab, sondern sammelt sich unten im Rumpf, in der Bilge und unter dem Boden. Ein Funke aus einem Schalter oder einer Pumpe genügt dann für einen Brand oder eine Verpuffung, die auch Steg und Nachbarboote trifft.
Dafür gibt es die Gasprüfung. Ein befugter Fachbetrieb prüft die Anlage auf Dichtheit, kontrolliert Druckregler, Schläuche, Absperrhähne und Geräte, den Gaskasten samt Entlüftung nach außen und die Abgasführung von Heizung und Therme. Über das Ergebnis gibt es einen schriftlichen Befund. Ob und in welchem Abstand geprüft werden muss, ergibt sich in Österreich für Privatboote vor allem aus der Hafenordnung und dem Liegeplatzvertrag; viele Häfen und Vereine wollen den Befund sehen. Werfen Sie auch einen Blick in die Polizze. Nennt sie eine aktuelle Gasprüfung als Obliegenheit, kann ein fehlender Befund nach einem Schaden teuer werden, denn bei grob fahrlässig verletzter Obliegenheit kann der Versicherer in Österreich ganz leistungsfrei sein.
Zwischen zwei Prüfungen sind Sie selbst gefragt. Drehen Sie das Flaschenventil zu, wenn Sie kein Gas brauchen, und jedes Mal, wenn Sie von Bord gehen. Ein Gaswarner gehört knapp über den Boden, dorthin, wo sich Gas sammelt. Kontrollieren Sie die Schläuche auf Risse und achten Sie auf das Herstelldatum, Gummi altert auch unbenützt. Die Entlüftung des Gaskastens muss frei bleiben, und Flaschen gehören nur in den Gaskasten. Nach jedem Umbau an der Anlage wird neu geprüft. Den Befund bewahren Sie an Bord auf, eine Kopie zu Hause.
Zum Merken
Propan
ist schwerer als Luft und sammelt sich im Rumpf
Prüfbefund
zeigt, dass die Anlage dicht war
Eine Gasprüfung kostet einen Termin. Ohne Befund beginnt jeder Gasschaden mit der Frage, ob die Anlage in Ordnung war.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist die Gasprüfung am Hausboot in Österreich vorgeschrieben?
Für Privatboote ergibt sich die Pflicht vor allem aus Hafenordnung, Liegeplatzvertrag und Polizze. Viele Häfen verlangen einen aktuellen Befund. Fragen Sie beim Hafen nach und lesen Sie die Obliegenheiten in Ihrer Polizze.
Wer darf die Gasanlage prüfen?
Ein befugter Gasfachbetrieb, der Anlagen auf Booten kennt. Lassen Sie sich einen schriftlichen Befund geben und heben Sie ihn an Bord auf.
Was, wenn nach einem Gasschaden kein aktueller Befund vorliegt?
Dann fragt der Versicherer, ob die Anlage in Ordnung war. Verlangt die Polizze eine Prüfung, kann ein fehlender Befund die Leistung kosten. Ein aktueller Befund beantwortet diese Frage sofort.
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